Zwölf Tage lang wurde das Anwesen des Notars durchsucht. Vier Männer gruben, rückten Balken beiseite und suchten in allen Winkeln nach jenem Leichnam, den das Dorfgerede bereits mehrfach begraben hatte. Nach den einen war Barbe Didiot vergiftet worden, nach den anderen durch Messerstiche verblutet. Den Schauergeschichten fehlte lediglich eines: die Tote. Unter dem Heu hatte man zwar ihre Kleider gefunden. Doch Nicolas Sillet beteuerte seit Jahren, dass sie dort lägen, und niemand hatte bislang zu erklären vermocht, weshalb eine aus freien Stücken fortgezogene Frau sie unbedingt hätte abholen müssen.
Sillet übte das Amt eines königlichen Notars in Montfaucon in der Champagne aus. Er besaß Ländereien, die von Jean Didiot und dessen Ehefrau Catherine Melinet bewirtschaftet wurden. Die Familie war arm und auf Vorschüsse des Notars angewiesen. Im Jahre 1771 erwarb Didiot ein Pferd für zweihundertfünfzig Livres; seine Frau und ihre volljährige Tochter verbürgten sich gemeinsam mit ihm für die Zahlung. Sillet beglich die Summe beim Verkäufer und wurde damit, über frühere Außenstände hinaus, zu ihrem Gläubiger. Die beiden Familien waren durch Arbeit, Darlehen und gegenseitige Dienste miteinander verknüpft, lange bevor ihre Namen in einer Kriminalanklage zusammenfanden.
Barbe hütete das Vieh und half bei der Feldarbeit. Im Jahre 1766 hatte sie eine Schwangerschaft angezeigt und Jean Sillet, den Bruder des Notars, als Vater benannt; ein Mädchen war zur Welt gekommen. Die Vorwürfe ihrer Eltern und der Spott der Dorfbewohner machten ihr das Leben zur Qual. Sie sprach davon, nach Paris zu gehen, um dort Arbeit und ein besseres Auskommen zu suchen. Im Juli 1774, im Alter von zweiunddreißig Jahren, beschloss sie aufzubrechen. Dieser Entschluss tilgte weder ihre Verpflichtungen noch minderte er die Beschwernisse der Reise; er gestattete ihr jedoch, jenen den Rücken zu kehren, die ihr Dasein unablässig auf dieselbe Schmach reduzierten.
Sie bat Bekannte, jene Habseligkeiten aufzubewahren, die sie nicht mit sich führen konnte, doch niemand wollte sich dieser Bürde unterziehen. Sie kannte indessen ein Wirtschaftsgebäude Sillets, bestehend aus Scheune und Stall, wo sie tagtäglich das Vieh versorgte. Der Schlüssel lag in einer Mauervertiefung. In der Nacht vom 21. auf den 22. Juli schaffte sie Bündel dorthin und verbarg sie an verschiedenen Stellen unter dem Heuhaufen. Die Gegenstände verblieben nahe ihrem früheren Leben; sie selbst konnte unbeschwerter dem neuen entgegenschreiten.
Am folgenden Tag setzte sie den Notar in Kenntnis und bat ihn um Stillschweigen. Er versuchte zunächst, sie zum Verbleib bei den Eltern zu bewegen, und riet ihr sodann, wenigstens ihre Sachen dort zu lassen. Sie entgegnete, die Dinge gehörten ihr, da sie sie von eigenem Geld erworben habe, und in der Scheune seien sie sicherer aufgehoben; überdies könnten sie als Pfand für die Schulden dienen, die sie und die Ihren bei ihm hätten. Sillet hielt sie nicht auf. Die Bündel blieben an ihrem Ort und wurden von Zeit zu Zeit von jenen erblickt, die Heu holten oder einbrachten. Der Notar verlangte lediglich, man solle sie ordentlich verwahren und nicht unnütz von der Stelle rücken.
Auf der Straße nach Paris, in Lizy bei Vouziers, wurde eine wohlgekleidete Frau aus Montfaucon nach ihrem Reiseziel befragt. Sie erklärte, Arbeit zu suchen und sich von Verwandten zu entfernen, mit denen sie unzufrieden sei. Dieser Umstand sprach für einen freiwilligen Fortgang. Doch in der Heimat füllte sich die Leere ihrer Abwesenheit mit düsteren Mutmaßungen. Barbes Schweigen ließ jedermann den Raum, ihren Verbleib nach Belieben auszudehnen. Schon bald ward das Nichtwissen zum Anlass von Auslegungen, und die unheilvollste Deutung verdrängte rasch die schlichte Nachricht einer Reise.
Im Jahre 1775 ließ Sillet das baufällige Wirtschaftsgebäude sowie einen Teil des angrenzenden Wohnhauses ausbessern. Nach Abschluss der Arbeiten spendierte er den Handwerkern einen Umtrunk. alsbald hieß es, er habe sie trunken gemacht, um ihr Schweigen über eine im Keller entdeckte Leiche zu erkaufen. Seine eigenen Antworten auf Fragen nach Barbe wurden nunmehr gegen ihn gewendet. Er wisse nicht, wo sie lebe, hoffe, es gehe ihr gut, und scherzte über die stattliche Rückkehr, die sie sich einst gewünscht hatte. Die Zurückhaltung eines Mannes, den man um Verschwiegenheit ersucht hatte, galt den Nachbarn fortan als verhüllte Rede über ein furchtbares Geheimnis.
Eine erste Klage wurde am 28. November 1775 eingereicht; sechsunddreißig Zeugen wurden vernommen. Im Folgejahr musste Sillet sich gegen Vorwürfe verteidigen, die Barbes Verschwinden, eine angebliche Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Aufbruchs und die Verwahrung ihrer Kleider betrafen. Zwei weitere Personen gerieten ins Visier der Justiz, weil die Haube der Verschwundenen vom Weibe eines der beiden getragen worden war. Die Gegenstände galten nun als Indizien. Was Barbe zurückgelassen hatte, um unbelastet zu reisen, diente nun dazu, den Verdacht gegen die Daheimgebliebenen zu schüren.
Im Oktober 1780 brachten neuerliche Bauarbeiten die Bündel wieder ans Licht. Handwerker stießen unter dem Heu darauf und boten Sillet an, zu schweigen, wenn er sich erkenntlich zeige. Er erwiderte, sie sollten schlicht ihr Werk verrichten. Daraufhin machten die Arbeiter ihren Fund unverzüglich ruchbar. Ein Inventar wurde aufgenommen, woraufhin der Richter die Durchsuchung des Hauses nach einer Leiche anordnete. Sillet willigte in die Grabungen ein. Nach Ablauf der zwölf Tage erklärten die Sachverständigen, nichts gefunden zu haben. Das Haus war von Grund auf aufgerissen worden; der Verdacht jedoch ließ sich nicht mehr schließen.
Sillet war während dieser neuen Verfahrensphase in Montfaucon inhaftiert und später nach Reims überstellt worden. Man legte ihm nun Hehlerei, Verführung, Meuchelmord, Giftmischerei und Zeugenbestechung zur Last. Widersprüchlichste Beschuldigungen schienen sich mühelos anzuhäufen, ohne einander auszuschließen. Sein Verteidiger führte die Verhandlung auf die Vorfrage zurück: Wo war der Mord, dessen Urheber man bereits zu kennen glaubte? Das Verschwinden stand fest, die Kleider lagen vor, doch keines von beiden bewies, dass Barbe den Tod gefunden hatte. Überdies besaß die Verteidigung eine Nachricht von weit größerem Gewicht als alle Vermutungen über ein Mahl für Bauleute.
Jeanne Le Fèvre, die Ehefrau eines Schuhmachers namens Honosse, war Barbe im August 1775 in Paris begegnet. Auf die Frage, was sie dort treibe, hatte Barbe erwidert, sie sei gekommen, um zu bleiben, und gedenke keineswegs in die Heimat zurückzukehren; weitere Erklärungen hatte sie verweigert. Dieses Gespräch hatte mehr als ein Jahr nach dem Aufbruch aus Montfaucon stattgefunden. Jene Frau, von der man behauptete, sie liege im Keller verscharrt, war somit leibhaftig einer Bekannten auf einer Pariser Straße begegnet, fest entschlossen, die Gründe für ihr neues Leben für sich zu behalten.
Am 18. Oktober 1783 ordnete das Pariser Parlament an, die Untersuchung in Reims binnen dreier Monate abzuschließen, setzte Sillet jedoch vorläufig auf freien Fuß, wobei er den Richtern zur Verfügung zu bleiben hatte. Wenig später sprachen diese ihn frei. Barbes Eltern waren lediglich als Zeugen vernommen worden und hatten keine Zivilklage erhoben. Die Schulden, die Kleider, die Bauarbeiten und das Schweigen hatten letztlich nicht das Verbrechen ergeben, das man ihnen anzudichten versucht hatte. Ein Notar trat aus der Haft; die Frau, deren Name ihn ins Unglück gestürzt hatte, blieb dem Dorf fern.
Zur Gerichtsverhandlung erschien sie nicht, um die Zweifel eigenhändig zu zerstreuen. Ihr Dasein bezeugte sich in der Aussage Jeannes, in ihrem Entschluss, in Paris zu bleiben, und in den Bündeln, die sechs Jahre vor den letzten Grabungen anvertraut worden waren. Spätere Überlieferungen dichteten ihr ein trauriges Schicksal unter falschem Namen an, ohne dass dies je belegt worden wäre. Was Barbe zu verstehen gegeben hatte, war weitaus einfacher: Sie wollte nicht zurück. Sillet hatte ihre Habe verwahrt, bis sie sie fordern würde; das Dorf deutete dieses Warten als Verbergung eines Mordes, ohne zu ahnen, dass es lediglich die Folge eines andernorts gewählten Lebens war.
