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Justiz & Skandale · Vereinigtes Königreich

Die einstweilige Verfügung

Der Anwalt George Edward Peacock veräußerte mittels einer gefälschten Vollmacht Wertpapiere, die von Treuhändern im Rahmen des Ehevertrags der Gattin seines Bruders verwaltet wurden. Am 21. September 1836 vor dem Londoner Kriminalgerichtshof angeklagt, gestand er die Fälschung ein; die Geschworenen sprachen ihn schuldig, empfahlen ihn jedoch angesichts seines tadellosen Vorlebens einmütig der königlichen Gnade. Am 26. September erging das Todesurteil, das später in die Verbannung umgewandelt wurde.

Im September 1836 stand George Edward Peacock vor dem Zentralen Kriminalgerichtshof zu London, angeklagt der Urkundenfälschung. Gegenstand der Anklage war eine Vollmacht, die den Verkauf von Staatspapieren ermöglichen sollte, welche im Heiratsvertrag seines Bruders, des Geistlichen Reverend Peacock, mit Selina Willmar gebunden waren. Nach den von Pelham zusammengefassten Beweisen bestellte dieser Vertrag den Reverend W. A. Fountain, W. Watkins sowie George Edward Peacock zu Treuhändern zugunsten der Ehefrau Peacocks. Die 1891 veröffentlichte Chronik Camden Pelhams beziffert diese Konsols auf 7.814 Pfund. Peacock zählte erst dreißig Jahre; er praktizierte als Attorney in der Londoner Chancery Lane und entstammte, so der Chronist, einer angesehenen Familie aus Yorkshire. Während der Verhandlung traten mehrere Zeugen auf, um seinen bisherigen Lebenswandel und seine berufliche Redlichkeit zu bezeugen.

Am 7. Dezember 1835 waren die Wertpapiere durch die Vermittlung des Börsenmaklers Clark veräußert worden. Die vorgelegte Vollmacht trug die Namen aller drei Treuhänder. Nach der von Pelham rekonstruierten Gerichtsakte waren die Unterschriften von Watkins und Fountain jedoch gefälscht; die als Zeugen der Unterzeichnung benannten Personen existierten nicht. Es handelte sich somit keineswegs um eine bloße pflichtwidrige Übertragung von Titeln durch ihren Verwahrer: Ein gänzlich fabriziertes Dokument lieh zwei abwesenden Männern eine Stimme und ermächtigte Peacock zu handeln, als hätten seine Mittreuhänder eingewilligt. Die Chronik datiert die Aufdeckung des Betrugs nicht genau und verfolgt den Verbleib der Gelder nach dem Verkauf nicht weiter. Sie beschränkt die Beweisführung auf die Abtretungsurkunde und das Geständnis, während Peacock seine Verteidigung ganz auf die Absicht stützte, das entwendete Kapital alsbald zu ersetzen.

Der Prozess begann am Mittwoch, dem 21. September 1836. Nach Abschluss der Beweisaufnahme der Krone erbat Peacock das Wort und verlas vor Richter und Geschworenen eine schriftliche Erklärung. Er leugnete die Tat nicht. Pelham zufolge erklärte er, seine Schuld von Beginn an eingestanden zu haben, um seinen Angehörigen die öffentliche Schmach des gesamten Verfahrens zu ersparen. Er beteuerte jedoch, aus bitterer Not und nicht aus frevelhafter Neigung gehandelt zu haben, und versicherte, er habe das Geld lediglich vorübergehend in Anspruch nehmen wollen. Um diesen Vorsatz zu belegen, führte er an, er habe zu keinem Zeitpunkt die Flucht ergriffen, sondern sei sowohl vor als auch nach der Entdeckung mehrere Tage an seinem Platz verblieben. Überdies habe sein Bruder gewusst, dass er die Papiere wiederzubeschaffen beabsichtigte, wozu er fest entschlossen gewesen sei. Diese Behauptungen beruhen allein auf seiner eigenen Aussage; ein Nachweis über erfolgte Rückzahlungen findet sich bei Pelham nicht.

Er schilderte die Drangsale, die ihn auf diesen Abweg geführt hatten. Im Jahre 1830 zur Anwaltschaft zugelassen, hatte er seine Kanzlei in London unter scheinbar günstigen Auspizien eröffnet. Später jedoch verlor er 1.500 Pfund und sah sich gezwungen, weitere 600 Pfund zu begleichen, nachdem er für einen Freund gebürgt hatte. Um seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, akzeptierte er Wechsel; als er diese bei Fälligkeit nicht einlösen konnte, nahm er neue Kredite auf. Im Jahr vor dem Prozess, so klagte er, hätten seine Schulden und Verluste die Summe von 5.000 Pfund erreicht. Ein beträchtlicher Teil der geborgten Summen sei für den Unterhalt seiner Familie und zur Wahrung des Kanzleikredits verwendet worden. Mit jedem verfallenden Wechsel habe eine neue Anleihe zur Deckung der alten lediglich seine Lasten vermehrt. Diese Darstellung zeichnet die Kette eines wirtschaftlichen Niedergangs nach und nicht einen von langer Hand vorbereiteten Plan; gleichwohl bleibt es das interessengeleitete Vorbringen eines Mannes, der soeben eine Fälschung eingeräumt hatte, um einen tatsächlichen Verkauf ins Werk zu setzen.

Diese Erklärungen stammten vom Angeklagten selbst. Peacock gab an, er habe schließlich erwogen, das Vermögen seines Bruders vorübergehend einzusetzen, um seine Verluste auszugleichen, stets in der Hoffnung, das Geld zu restituieren, ehe der Bank von England daraus ein Schaden erwüchse. Er glaubte, sein Bruder werde sich zufriedengeben, sobald ihm die Rückerstattung nachgewiesen werden könne. Doch seine Spekulationen schlugen fehl; bei seiner Festnahme, so sagte er, sei er nahezu mittellos gewesen. Er dankte der Bank von England dafür, dass sie ihm Zeit zur Vorbereitung seiner Verteidigung gewährt hatte, und beteuerte erneut, ihr keinen Verlust zugedacht zu haben. In dieser Argumentation stellte er den provisorischen Gebrauch eines Familienguts dem Betrug an einer Bankanstalt gegenüber. Doch die Wertpapiere waren durch den Ehevertrag zugunsten der Schwägerin gebunden: Eine solche Unterscheidung vermochte die Zustimmung der Treuhänder, welche die Fälschung vorgespiegelt hatte, keineswegs zu ersetzen. Der Bericht verdeutlicht zwar die Verteidigungsstrategie, belegt jedoch weder, dass eine Rückzahlung je im Bereich des Möglichen lag, noch dass sie gebilligt worden wäre.

Peacock maßte sich nicht an, die bloße Absicht einer vorübergehenden Entnahme als vollständige Entschuldigung geltend zu machen. Er gestand ein, dass seine Beweggründe die Tat nicht rechtfertigen konnten, und gab seiner tiefen Reue Ausdruck. Er behauptete nicht, finanzielle Bedrängnis mache die gefälschten Unterschriften von Watkins und Fountain rechtmäßig; er bat lediglich darum, den Menschen, der sie nachgeahmt hatte, mit milderen Augen zu richten. Sodann beschwor er die Geschworenen, die verheerenden Folgen eines Todesurteils für seine Gattin, sein Kind, seine betagten Eltern und seine Freunde zu bedenken. Pelham berichtet, dass der Angeklagte, von heftiger Rührung übermannt, innehalten musste, ehe er sein Gnadengesuch fortsetzte. Nacheinander rief er das Bild seiner Frau und seines Kindes, seiner beiden greisen Eltern und jenes Freundeskreises wach, der die Schmach seines Richtplatzes zeitlebens tragen müsste. Das schriftliche Plädoyer schloss mit dem Appell an die Geschworenen, jenes Maß an Barmherzigkeit walten zu lassen, das sie selbst einst zu empfangen hofften. Diese Szene gehört dem nachträglichen Bericht an; sie darf nicht als wortgetreue Mitschrift der Verhandlung verstanden werden.

Hierauf wurden Zeugen von unbescholtenem Ruf aufgerufen: Geistliche, Advokaten, Kaufleute und Solicitors priesen Peacocks berufliche Redlichkeit und die Lauterkeit seines früheren Wandels. Diese Leumundszeugnisse vermochten freilich weder die gefälschten Namenszüge noch den vollzogenen Verkauf der Staatstitel ungeschehen zu machen.

Die Geschworenen zogen sich für kaum zehn Minuten zurück. Sie kehrten mit einem Schuldspruch zurück, dem sie eine einstimmige Empfehlung zur Begnadigung beifügten, begründet mit Peacocks tadelloser Vergangenheit. Diese Empfehlung schmälerte den Befund der Schuld mitnichten; sie bezog sich einzig auf das Strafmaß. Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass die Geschworenen den Einwand einer vorübergehenden Anleihe oder die finanziellen Notlagen als schuldbefreiend anerkannt hätten. Am Montag, dem 26. September, fünf Tage nach Eröffnung des Prozesses, empfing der Verurteilte das Todesurteil. Doch es kam nicht zur Hinrichtung: Nach Würdigung der Umstände wurde die Strafe auf dem Gnadenwege in Deportation umgewandelt. Das Datum dieses Entschlusses sowie Dauer und Zielort der Verbannung verschweigt die Quelle.

Pelhams Chronik vereint zwei Wahrheiten, die Peacocks Verteidigung gegeneinander auszuspielen suchte. Der Anwalt hatte eine Fälschung eingestanden, um die Papiere zu verkaufen; er behauptete, er habe sie ersetzen wollen, sodass der Bank kein Verlust entstünde. Die Geschworenen erkannten auf schuldig, empfahlen ihn jedoch ob seines früheren Lebens der Gnade. Die Strafumwandlung änderte das Strafmaß, nicht aber den Schuldspruch. Auf Grundlage der Kompilation von 1891 lässt sich nicht mehr feststellen, welche Schriftstücke dem Gericht nach dem Prozess vorlagen oder welche Erwägungen den ministeriellen Gnadenerweis leiteten.

Der Fall führt den beruflichen Kredit als jenes Gut vor Augen, das Peacock zu retten suchte, indem er über Werte verfügte, die ihm nicht allein gehörten. Die Ehefrau seines Bruders, die eigentliche Nutznießerin des Treuhandvermögens, bleibt in der Chronik stumm; der Bruder selbst tritt fast nur in Peacocks eigener Schilderung auf, der beteuerte, jener habe von seiner Absicht zur Wiederbeschaffung gewusst. Der Prozess verlagert sich so auf das Gewissen und den Ruf des Fälschers sowie auf das Strafmaß, das ihn bedroht. Diese Perspektive ist diejenige Pelhams, der den Worten des Angeklagten, seinem Charakter und seinen familiären Banden breiten Raum widmet; sie vermag jedoch die fehlenden Rechnungsbücher der Treuhänder und die amtlichen Prozessprotokolle nicht zu ersetzen.

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Der Bericht stützt sich auf das vollständige Kapitel bei Camden Pelham, The Chronicles of Crime, Bd. II, Ausgabe von 1891, welches den Prozess von 1836 wiedergibt, ohne die gerichtlichen Protokolle im Wortlaut zu zitieren. Die Höhe der Konsols und die Beweismittel sind Pelham entnommen; Verluste, Absichten und Hoffnungen auf Rückzahlung beruhen auf Peacocks eigenem Plädoyer. Zwischen dem Schuldspruch und der Begnadigungsempfehlung wird ausdrücklich unterschieden; Datum oder Dauer der Verbannung wurden nicht ergänzt.

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