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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Geldtasche im Palais du Luxembourg

Im Palais du Luxembourg sahen sich Vermieter, die ihre Entschädigungen für die Belagerung abholen wollten, von Unterhändlern bedrängt, die unter dem Vorgeben angeblicher Fürsprache die Hälfte der Summe erpressten. Das Gericht schied die erwiesenen Machenschaften gegen Private von den Betrugsvorwürfen gegen die Stadt Paris, die als unzureichend belegt galten. Flambard wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, Ener und Toussaint zu je acht Monaten.

Im Palais du Luxembourg fanden sich die Vermieter ein, um jene Beträge in Empfang zu nehmen, welche die Stadt ihnen für die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge schuldete. Am Ausgang lauerte ihnen ein Mann auf, führte sie in eine Weinstube in der Rue de Vaugirard, und dort, vor den Augen Flambards, wechselte die Entschädigung fast auf der Stelle den Besitzer. Die Hälfte, so hieß es, stehe als Lohn für den geleisteten Beistand zu. Was den Anschein einer wohlmeinenden Hilfe trug, geriet für mehrere Angeklagte zum Werkzeug, um von Bürgern, die um ihr gesamtes Geld bangten, systematisch Beute zu schlagen.

Die Belagerung von Paris hatte ein verworrenes Abrechnungswesen hinterlassen. Bewohner der Vororte, aus ihren Häusern vertrieben, waren in der Hauptstadt requiriert und einquartiert worden; andere Mieter waren, des Geldes bar, einfach in den bewohnten Stuben verblieben. Die Vermieter verlangten nun Entschädigung. Das Syndikat, das sie zum Schutze ihrer Interessen gegründet hatten, wurde in die Abwicklung der Gesuche hineingezogen, und die Verwaltung, von der schieren Menge der Akten erdrückt, überließ einen Teil der Bearbeitung externen Büros abseits ihrer eigenen Amtsstuben. Die behördliche Kontrolle ruhte auf unsicheren Verfahren, die Register wiesen empfindliche Lücken auf, die Zuständigkeiten griffen unentwirrbar ineinander.

In dieser Grauzone nistete sich Flambard ein, ein früherer Bediensteter der Mairie des zwanzigsten Arrondissements und nunmehriger Geschäftsmakler. Die Anklage legte ihm zur Last, seine alten Beziehungen sowie jene Roquejoffres, eines Angestellten des Syndikats, missbraucht zu haben, um an die Namenslisten der Vermieter zu gelangen und in Erfahrung zu bringen, welche Akten bereits eingereicht waren. Weitere Nachrichten stammten von untergeordneten Kräften der Polizeikommissariate, denen man Geld versprach oder die man veranlasste, die Dienste der Agentur anzupreisen. Flambard räumte ein, Namenslisten aus vierundsechzig Quartieren beschafft und gewisse Beamte entlohnt zu haben. Auf Grund dieser Verzeichnisse suchte Ener die Vermieter auf oder bestellte sie zu sich.

Die Verheißung war schlau ersonnen, weil sie auf einer ganz realen Furcht fußte. Die Fristen schienen verstrichen; wer seinen Anspruch noch nicht geltend gemacht hatte, musste fürchten, gänzlich leer auszugehen. Flambard, Ener und Toussaint gaben sich je nach Lage als Vertrauensleute des Syndikats oder der Präfektur aus. Sie rühmten sich eines weitreichenden Einflusses im Luxembourg, der bis zu einem ehemaligen Kammerherrn des Kaisers reiche, und versicherten, sie könnten den Betroffenen die Wiederaufnahme ihrer verfallenen Ansprüche erwirken. Den Zögernden wies man Rundschreiben des Syndikats vor, während Campionnet, ein für die Auszahlung der Entschädigungen zuständiger Hilfsbediensteter der Präfektur, ihnen Einzelheiten über die bewilligten Summen und die Zahltage zusteckte. Derlei Genauigkeit lieh der Agentur den Schein einer Amtsgewalt, die sie in Wahrheit niemals besaß.

Der Preis für diese Vermittlung wurde selten verschleiert: die Hälfte der Entschädigungssumme. Die Vermieter unterzeichneten Verpflichtungsscheine, oftmals im festen Glauben, auf anderem Wege nicht zu ihrem Recht zu kommen. War das Geld an der städtischen Kasse ausgehändigt, folgte Ener ihnen bis zum Ausgang des Luxembourg und geleitete sie in die Weinstube. Flambard zählte die Scheine; Toussaint verstaute sie in einer Ledertasche. Der Sitzungsbericht schätzt, dass die Bande in zwei Sitzungen für das zwölfte und dreizehnte Arrondissement zunächst 16.000, sodann 30.000 Francs eingenommen haben soll. Es sind dies Zahlen, die in der Verhandlung durch die Anklageschrift vorgebracht wurden, und kein förmlicher Beweis dafür, dass ausnahmslos jeder Vermieter demselben Zugriff erlag.

Einigen gelang es, Ener beim Verlassen des Gebäudes zu entwischen. Am Abend oder am folgenden Tag standen die drei Männer sodann vor deren Haustür, um ihren Teil einzufordern – untermalt mit Drohungen mit dem Kommissariat, die freilich, wie die Anklage befand, gegen jene, die sich weigerten, nicht in die Tat umgesetzt wurden. Die Zeugenaussagen boten kein einheitliches Bild. Etliche Vermieter bestätigten die vorgebliche Einflussnahme und die Abgabe der Hälfte; andere Zeugen der Verteidigung beteuerten hingegen, Flambard und Ener seien schlicht als gewöhnliche Geschäftsmakler aufgetreten. Die Debatten drehten sich mithin um die gewählten Worte, aber auch um das, was ihnen erst Gewicht verlieh: die exakten Amtsdaten, die Schreibstuben im Luxembourg, die in die Umtriebe verstrickten Polizeibediensteten.

Vor den Schranken des Gerichts trennten sich die Verantwortlichkeiten. Flambard leugnete nicht, sich die Listen beschafft und Schmiergelder an Beamte gezahlt zu haben; gleichwohl beharrte er darauf, der förmliche Gesellschaftsvertrag mit Ener und Toussaint sei bloß ein Entwurf gewesen, verfasst von einem früheren Mithäftling und niemals zur Ausführung bestimmt. Ener gab vor, er habe lediglich eine eigene Forderung beitreiben wollen und sei Flambards Angestellter gewesen. Toussaint erklärte, er habe für einen Monatslohn von fünfzehn Francs gearbeitet, und stritt jede Provisionsbeteiligung ab. Roquejoffre gestand ein, 1.000 Francs empfangen zu haben, meinte jedoch, die Abrechnungen für ordnungsgemäß gehalten zu haben. Campionnet, dem Entschädigungsdienst zugeteilt, stand unter dem Vorwurf, vertrauliche Amtsauskünfte gegen Bezahlung preisgegeben zu haben.

Die Stadt ihrerseits hatte ein Verwaltungswerk von beispielloser Schwäche geduldet. Die Abrechnungen liefen über das Syndikat; die abgeordneten Beamten waren sich über ihren Auftrag uneins; in den Büchern der Polizei fehlte bei den Datumsangaben nicht selten das Jahr. Der Sachverständige Magnin legte dar, dass eine lückenlose Revision bisweilen ein Ding der Unmöglichkeit war. Der Vorsitzende hob die Befremdlichkeit eines solchen Vorgehens hervor, bei dem eine Behörde die rechnerische Prüfung ausgerechnet einem Syndikat überantwortete, das die Interessen der Bittsteller vertrat – und dies, ohne verlässliche Garantien festzulegen. Delamare, der Syndikus, räumte ein, dass er selten Kontrollen vornahm und lückenhafte Register eine Nachprüfung erschwert hätten. Gleichwohl hatte er Anzeige erstattet, sobald er von den Machenschaften der Agentur Kenntnis erlangt hatte.

Das Vorgehen Flambards und seiner Spießgesellen beschränkte sich nicht darauf, Provisionen von rechtmäßig geschuldeten Summen abzuschöpfen. Den Urteilsgründen zufolge waren die in der Agentur gefertigten Aufstellungen teils gefälscht oder maßlos übertrieben. Mieter, die ihre Schulden längst beglichen hatten, wurden als säumige Zahler geführt; Personen, die Jahre zuvor ausgezogen waren, wurden bisweilen so eingetragen, als hätten sie die Räume erst 1871 verlassen, da die Register nicht überall die Jahreszahl auswiesen. Der Fall Farge gehorchte einem anderen Muster: Er soll seinem Hauswirt unbezahlte Mieten vorgetäuscht haben, um einen Erlass zu erwirken, und sodann für ebendiese Mietausfälle eine Entschädigung von der Stadt gefordert haben. Die Anklage erstreckte sich auch auf Desmont, der an diesen Schritten beteiligt war.

Die Staatsanwaltschaft focht für die Gesamtheit der Klagepunkte; die Rechtsanwälte Lachaud, Pannier und Blondel übernahmen die Verteidigung. Aus dem Verhandlungsbericht vom 23. Mai geht hervor, dass auf die Plädoyers die Vertagung auf den folgenden Tag zur Urteilsverkündung folgte. Das am 26. Mai gefällte Urteil folgte der Anklage indessen nicht in allen Punkten. Das Gericht erkannte gegen Flambard, Ener und Toussaint sowie gegen Roquejoffre und Campionnet auf Betrug zum Nachteil der Vermieter; es sah die betrügerischen Machenschaften, das Vorspiegeln falscher Eigenschaften oder Befugnisse sowie die eigennützige Weitergabe von Amtsgeheimnissen als erwiesen an.

Hingegen sprach das Gericht Flambard, Toussaint, Ener und Roquejoffre vom Vorwurf des Betrugs zum Nachteil der Stadt Paris frei. Es befand, dass Machenschaften zur Täuschung der Stadt nicht hinreichend nachgewiesen seien: Die Abrechnungen mochten unrichtig und das Handeln von Eigennutz getrieben gewesen sein, doch habe die Verwaltung die ihr obliegende Sorgfaltspflicht versäumt. Farge und Desmont wurden gleichfalls von den Betrugsklagen zum Nachteil der Vermieter freigesprochen. Der Spruch stellte den städtischen Dienststellen keineswegs ein Unschuldszeugnis aus; er trennte lediglich den erwiesenen Betrug an den Privatleuten von jenem, den das Gericht gegenüber der Stadt als nicht erwiesen erachtete.

Über Flambard verhängte das Gericht zwei Jahre Gefängnis, fünf Jahre Polizeiaufsicht und eine Geldstrafe von 500 Francs; Ener und Toussaint wurden zu je acht Monaten Gefängnis und 300 Francs verurteilt, Roquejoffre und Campionnet zu je zwei Monaten. Die Strafen ahndeten die gegen die Vermieter gerichteten Umtriebe, während die Kammer es ablehnte, die Pflichtversäumnisse der städtischen Bureaus in einen Betrug an der Stadtverwaltung umzudeuten. Zwischen der an den Entschädigungen einbehaltenen Hälfte und den mangelhaft geprüften Rechnungen zog das Urteil eine klare Grenze: Die Unterhändler hatten für ihre anmaßenden Vorspiegelungen einzustehen, die Behörde für ihre eigene Nachlässigkeit. Das verlorene Vertrauen gab dies den Vermietern freilich nicht zurück.

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Zeitgenössischer Gerichtsbericht; die aus den Akten der Anklage oder von Zeugen stammenden Vorgänge und Zahlenangaben sind als solche gekennzeichnet. Das Urteil unterscheidet den erwiesenen Betrug zum Nachteil der Vermieter von den nicht nachgewiesenen Vorwürfen gegen die Stadt Paris. Die Ausgabe vom 24. Mai lag nicht vor (404-Fehler der ENAP). Herkunft, Nummern, Blattzahlen und Fundstellen sind im Begleitapparat ausgewiesen.

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