Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Die Gewehre, die nicht feuern konnten

In Albi meldet der Dienstbote Justin Durand im Jahre 1889 den Mord an Doktor Cassan und bezichtigt dessen Schwiegertochter, ehe er seine Aussagen mehrfach wandelt. Die Geschworenen sprechen ihn von der Vergiftung der Haushälterin frei, erklären ihn jedoch des Mordes und des schweren Diebstahls für schuldig.

Als Justin Durand gegen halb ein Uhr nachts auf dem Polizeirevier erschien, trug er nicht mehr als ein Hemd und ein Beinkleid. Er ging barfuß, sein Antlitz war verstört, und eine Schnittwunde zeichnete seinen Daumen. Sein Dienstherr, Doktor Cassan, sei soeben erschlagen worden; der Mörder habe daraufhin versucht, die Kammertür des Bediensteten aufzubrechen, und ihn vor seiner Flucht verwundet. Das Haus des Mediziners, geladene Jagdgewehre und unversehrte Schlösser sollten diesen Hergang alsbald verwickeln. Acht Tage zuvor hatte der jähe Tod der Haushälterin denselben Diener bereits an das Krankenbett eines ersten Opfers gerufen.

Doktor Cassan zählte fünfundsiebzig Jahre. Er lebte in Albi, wo er lange Zeit dem Hospital und der Irrenanstalt vorgestanden hatte. Der Chronist schildert ihn als aufopferungsvollen, doch karg entlohnten Arzt: Für seine Krankenbesuche empfing er wenig, und seine Ländereien trugen geringen Ertrag. Er bewohnte ein städtisches Anwesen und besaß überdies ein kleines Weingut, La Grave, das von der Reblaus heimgesucht worden war. Ein strittiger Erbfall, auf etwa zwanzigtausend Francs geschätzt, nahm ihn seit Jahren in Anspruch.

Sein einziger Sohn, Gustave, war im Dezember 1887 einer Krankheit erlegen. Er hinterließ eine junge Witwe namens Émilie, vier Kinder und eine Last von Schulden. Die Witwe und ihre Nachkommen waren beim Großvater verblieben. So vereinte das Haus einen Greis, der auf jede Ausgabe achtete, eine mittellose Schwiegertochter und ein Gesinde, dessen Auskommen an dieser Hausgemeinschaft hing. Philippine Siccard, eine bejahrte Haushälterin, führte das Hauswesen mit strenger Sparsamkeit; Justin Durand, fünfundzwanzigjährig, versorgte die Pferde und verrichtete die Dienerschaft. Dem Bericht nach stand er mit Siccard im Unfrieden, galt seinem Herrn bis dahin jedoch als treu ergeben.

Anfang April 1889 brach die Zwietracht zwischen dem Doktor und seiner Schwiegertochter offen aus. Der Alte warf ihr Ausgänge vor und unterstellte ihr ein Verhältnis mit einem Offizier; diese Vorwürfe entstammen der nachträglichen Erzählung, nicht einem gerichtlichen Erkenntnis. Émilie erklärte später, der Streit habe sich vornehmlich um den Unterhalt ihrer Kinder und die hinterlassenen Schulden ihres Gatten gedreht. Sie verließ Albi am 13. April mit ihren vier Kindern, um zu ihrer Mutter nach Toulouse zu ziehen. Der Doktor willigte ein, ihr eine Jahresrente von 1.500 Francs auszusetzen, verlangte jedoch, die beiden älteren Knaben bei sich zu behalten. Er drohte ferner, sein gesamtes Vermögen in eine Leibrente umzuwandeln und ihr keinen Centime des Stammkapitals zu hinterlassen.

Sein Misstrauen griff bald auf das Haus selbst über. Er fürchtete, vergiftet oder überfallen zu werden. Er ließ die Tür seines Schlafzimmers verstärken, wechselte die Schlösser aus und hielt neben seinem Bette drei geladene Gewehre bereit. Den im Hospital dienenden Ordensschwestern klagte er wiederholt, er bange davor, durch die Hand seiner Schwiegertochter den Tod zu finden. Diese Äußerungen, vom Chronisten überliefert, sollten die Untersuchung belasten; ein Beweis für die Wirklichkeit einer solchen Bedrohung lag darin nicht.

Am 30. April begab sich Philippine Siccard mit Durand nach La Grave. Dem Abendbrot – Knoblauchsuppe, Eier und Kartoffelsalat – folgten bei ihr schwere Krämpfe und Erbrechen. Durand wachte die Nacht über an ihrem Lager und reichte ihr Tee. Am Morgen war sie tot. Der tief erschütterte Doktor Cassan soll daraufhin ausgerufen haben: „Nun bin ich an der Reihe.“ Er bekräftigte, drei Gewehre bereitstehen zu haben, um jeden Empfang zu bereiten, der ihm nach dem Leben trachte. Die Leichenöffnung Siccards fand erst nach dem Mord an dem Arzt statt. Die Gerichtsärzte stießen auf eine erhebliche Menge Arsenik und schlossen auf eine tödliche Vergiftung. Der Quelle zufolge bewahrte der Doktor auf La Grave Arsenikmittel für den Weinbau auf; der Kasten, worin sie verwahrt lagen, war erbrochen worden. Die Anklage legte diese Tat später Durand zur Last; die Geschworenen sprachen ihn hiervon frei.

In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai eilte Durand auf die Polizeiwache und berichtete, ein Unbekannter sei in das Haus eingedrungen. Das Bellen des Hundes habe ihn geweckt; der Eindringling habe an seine Tür geschlagen, nachdem er den Doktor getötet habe. Durand behauptete, sich gegen das Türblatt gestemmt und dabei einen Messerstich in die Hand empfangen zu haben. Das Antlitz des Fliehenden habe er im finsteren Straßenraum nicht erkennen können, entsinne sich jedoch eines kurzen, borstigen Bartes. Er führte Schutzleute und Nachbarn in das Haus seines Dienstherrn.

Der Doktor lag tot auf den Dielen seiner Schlafkammer, nahe dem Bett. Die Hirnschale war zerschmettert, die Kehle tief durchschnitten und der rechte Daumen beinahe von der Hand getrennt. Das Schloss und der Riegel der Kammer wiesen keine Spuren gewaltsamen Aufbruchs auf. Die Gewehre standen an ihrem gewohnten Ort; indessen waren ihre Zündhütchen gegen unbrauchbare Kapseln vertauscht worden, sodass sie kein Feuer geben konnten. Im Arbeitszimmer waren Schubladen durchwühlt, Papiere umhergestreut, und ein blutiger Handabdruck zeichnete die Gegenstände. Ein Dietrich lag auf dem Schreibtisch. Die goldene Uhr samt Kette sowie der Familienschmuck waren jedoch unangetastet geblieben; vier Hundert-Francs-Noten lagen noch in einem Schube.

Das Geld rückte als mutmaßliches Motiv in den Mittelpunkt der Nachforschungen. Wenige Tage vor seinem Tod hatte Cassan rund 21.000 Francs aus der Erbmasse vereinnahmt. Dem Notar Frenouls hatte er eröffnet, er beabsichtige, 12.000 Francs zur Tilgung der restlichen Schulden seines Sohnes zu verwenden und 8.000 Francs beim Steuereinnehmer in Wertpapieren anzulegen. Wie viel bares Geld in der Tatnacht im Hause verblieben war, blieb unaufgeklärt. Das Zurücklassen von Scheinen und Juwelen widersprach einem gewöhnlichen Raub; die Anklagebehörde vertrat den Standpunkt, der Täter habe das Versteck des Geldes gesucht, ohne es zu finden.

Der Argwohn fiel zunächst auf Émilie Cassan. Das Gerücht der Stadt zeichnete sie als Täterin, und zwei Tage nach der Bluttat wurde sie in Toulouse festgenommen. Die materiellen Spuren am Tatort wiesen indessen nicht auf ihre Gegenwart hin. Der blutige Tritt auf der Schwelle schien von dem nackten Fuße eines Mannes herzurühren. Unter dem Stroh der Stallung entdeckte man ein mit Menschenblut behaftetes Beil, später im Wohntrakt einen alten Dolch aus dem Besitz des Doktors. Die unbrauchbar gemachten Feuerwaffen verrieten eine Vorbereitung, die nur einem Vertrauten des Hauses zuzutrauen war.

Die Verwundung Durands weckte nunmehr die Aufmerksamkeit der Ermittler. Der Doktor wies Abwehrspuren an der Hand auf; der Diener gab an, mit dem Mörder gerungen zu haben. Die Beamten hegten den Verdacht, ob Durands Schnitt nicht vielmehr diesem Handgemenge um die Waffe entstammte. Die Ausgrabung der Gebeine Siccards trug der Untersuchung einen zweiten Fall zu: Das in ihren Eingeweiden gefundene Arsenik rührte nach Ansicht der Sachverständigen von einer Vergiftung her. Der erbrochene Giftschrank, Durands Alleinsein mit der Siechenden und das Unterlassen jedes ärztlichen Beistands mehrten den Verdacht der Anklage, ohne das spätere Urteil vorwegzunehmen.

Schließlich räumte Durand ein, den Mann mit dem borstigen Barte erfunden zu haben. Nunmehr bezichtigte er Émilie, seine Geliebte gewesen zu sein und ihn zum Morde an ihrem Schwiegervater angestiftet zu haben. Sie sei, in Männerkleidern, mit ihm in das Haus gedrungen und habe Cassan mit dem Dolche niedergestreckt. Émilie befand sich indessen nachweislich in Toulouse. Das Kapitel zeichnet ihre Schritte vom 8. bis zum 10. Mai nach: eine Zusammenkunft mit einem Geistlichen, der Gang zum Pfandhaus, Unterredungen mit dem Anwalt Mercadier und einem weiteren Advokaten, das Mahl daheim sowie Musik, die ein Nachbar vernahm. Ihre Magd bekundete, ihr beim Entkleiden behilflich gewesen zu sein und ihr am Morgen danach die Schokolade gereicht zu haben. Das Aktenmaterial entkräftete somit den Vorwurf ihrer nächtlichen Anwesenheit in Albi.

Durand hielt auch bei dieser Version nicht inne. Alsbald behauptete er, Émilie habe die Tat von Toulouse aus geleitet und den Tag bestimmt, um sich ein Alibi zu verschaffen. Später nannte er den ehemaligen Notar Mercadier als Mitschuldigen, um schließlich wieder auf einen Unbekannten zurückzugreifen, dem er Einlass gewährt habe. Vor Gericht beteuerte er seine Unschuld und hielt daran fest, Émilie habe ihren Schwiegervater beseitigen lassen wollen, ohne dass er selbst dem Willen nachgekommen sei. Seine wechselnden Einlassungen widersprachen einander; für das behauptete Liebesverhältnis fand sich kein Beweis. Élodie Rieunier, eine frühere Dienstmagd der Witwe, bezeugte, niemals eine Vertraulichkeit zwischen Durand und ihrer Herrin bemerkt zu haben. Sie gab indessen zu, selbst Durands Geliebte gewesen zu sein.

Die Assisenverhandlung begann in Albi am 11. November 1889. Einhundertfünfzig Zeugen waren geladen. Die Witwe trat als Nebenklägerin auf, um ihre Ehre und die ihrer Kinder zu verteidigen. Der Gerichtspräsident befragte Durand über seine Geständnisse, die beiden Todesfälle und die Beschuldigungen gegen Émilie. Auch diese trat in den Zeugenstand: Sie räumte die Zerwürfnisse mit dem Schwiegervater ein, bestritt jedoch jede Verschwörung gegen sein Leben wie auch jedes Verhältnis mit dem Diener. Sie gab zu, einen Abend in Begleitung eines Offiziers verbracht zu haben, und weigerte sich, Näheres hierüber zu bekunden; zur Mitschuldigen an einem Mord machte sie dies nicht.

Die Ärzte Bouffac und Guy legten ihre Gutachten über die Verwundungen Cassans vor. Letzterer brachte an seinem eigenen Arm ein Mal bei, das jenem Durands glich, um zu belegen, wie ein Fingernagel im Kampfe eine solche Verletzung hervorrufen könne. Hernach begab sich der Gerichtshof zum Tatort, um den Augenschein einzunehmen. Durand, unter Bewachung, bezeichnete den Pfad, den der Unbekannte genommen haben sollte. Der Lokaltermin erregte die Gemüter der Bevölkerung von Albi; die Menge schmähte Émilie, sodass die Wachen sie vor Tätlichkeiten schützen mussten. Die Zeugenaussagen über das Verhältnis zwischen ihr und dem Doktor gingen auseinander, doch vermochte niemand die von Durand behaupteten heimlichen Zusammenkünfte zu bestätigen.

Der Staatsanwalt beantragte die Todesstrafe und stützte sich dabei auf die widersprüchlichen Bekenntnisse und die Sachbeweise. Der Beistand der Nebenklage brandmarkte die Verleumdungen gegen Émilie. Die Verteidigung betonte, ohne jene offen anzuklagen, dass weder der Raub noch das Tatmotiv zweifelsfrei erwiesen seien; die Zahl der Täter bleibe ungewiss, und ein verbleibender Zweifel müsse dem Angeklagten zugutekommen. Nach einstündiger Beratung sprachen die Geschworenen Durand vom Vorwurf frei, den Tod der Philippine Siccard herbeigeführt zu haben. Sie erklärten ihn des Mordes an Doktor Cassan sowie des schweren Diebstahls ohne mildernde Umstände für schuldig. Der Präsident verkündete das Todesurteil.

Der Bericht hält fest, Durand habe seine Unschuld beteuert, und schließt mit der Feststellung, der Urteilsspruch sei gerecht gewesen. Dieses letzte Urteil gehört indessen der Feder des Pitaval-Verfassers an, gleich den düsteren Charakterzügen, die er den Gestalten beilegt. Der richterliche Entscheid trennte beide Todesfälle deutlich voneinander: Die Vergiftung Siccards rechneten die Geschworenen Durand nicht zu; der Mord an Cassan und der qualifizierte Diebstahl wurden ihm zur Schuld gelegt. Émilie, die unter dem Druck des Volkszorns verhaftet und nach Prüfung ihres Alibis auf freien Fuß gesetzt worden war, blieb straffrei. Im Kern des Falles standen Gewehre, die zwar geladen, doch schussunfähig waren, Geld, das verschwand, ohne dass seine Summe feststand, und ein Knecht, der seine Rede unablässig wendete. Das Gericht entschied über die Schuld Durands an der Bluttat; seinen Verleumdungen gegen die Witwe verlieh es keine Rechtskraft.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Die stummen Zündhütchen

Eine ausdrücklich fiktive Novelle. Eines Nachts entdeckt ein alter Arzt, dass seine Gewehre nicht zünden; am Morgen beteuert ein Diener, ein Fremder sei eingedrungen. Eine Apothekergehilfin, gerufen zur Pflege einer siechenden Haushälterin, bemerkt die erbrochene Giftlade und dass ein Zeuge seine Rede bereits dreimal geändert hat. Sie steht vor der Wahl, ihre Aufzeichnungen dem Kommissar zu übergeben oder ihre Schwester zu decken, die im Hause dient. Handlung, Figuren und Verbrechen sind frei erfunden; die Erzählung stellt weder die Familie Cassan noch den Prozess von Albi dar.

Stimmen werden geladen…

Roman

Das Haus der Erben

Ein historischer Kriminalroman. In Albi kehrt eine Witwe zurück, um ihre Kinder aus dem Haus des Schwiegervaters zu fordern – eines kargen Arztes, der jeden Centime verbucht. Als er ermordet wird, richtet das Gerücht seinen Verdacht auf sie, noch ehe die Ermittler Schlösser, Gewehre und verschwundene Gelder geprüft haben. Ein junger Advokat wohnt den Verhören der Haushälterin, des Notars und des Knechts bei; jedes Kapitel stellt einer Aussage ein Sachzeugnis gegenüber. Das Werk erfindet seine Figuren und den Richtspruch frei und leuchtet die Brüchigkeit eines Alibis unter dem Druck der Masse aus.

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Die beiden Akten

Eine fiktive Romantrilogie um ein Gericht in der Provinz. Der erste Band schildert den Gifttod einer Haushälterin; der zweite den Mord an dem Arzt, der sie beschäftigte; der letzte begleitet das Verfahren gegen einen Diener, der beider Taten bezichtigt wird, während die Geschworenen die Urteile scheiden. Eine alternde Gerichtsschreiberin liest die Verhandlungsprotokolle gegen und erkennt, dass sich die Gewissheiten der Bürgerschaft rascher wandelten als die Beweise. Schauplätze und Figuren sind frei gestaltet, ohne der Familie Cassan erdichtete Handlungen beizumessen.

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das Kapitel stellt eine nachträgliche Zusammenstellung dar, kein vollständiges Gerichts- und Verhandlungsprotokoll. Es führt teils widersprüchliche Angaben auf, namentlich bezüglich der Geldsummen und des zeitlichen Ablaufs; diese werden den jeweiligen Quellen zugeschrieben. Die Behauptung der Einleitung, Albi liege im Département Haute-Garonne, ist unrichtig: Albi gehört zum Département Tarn. Die vorliegende Darstellung übergeht diese irrtümliche Gebietsangabe. Der unterschiedliche Ausgang der beiden Anklagepunkte wird getreu dem überlieferten Urteil wiedergegeben.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts