Die Herrschaft sei auf eine Hochzeit gereist. Das erwiderte der Knecht den Besuchern mit jener besonderen Bequemlichkeit von Lügen, die keinerlei unmittelbare Erklärung verlangen: eine Einladung, eine Reise, wenige Tage der Abwesenheit, und ein jeder kann wieder seinen Geschäften nachgehen. Der Landbriefträger hatte jedoch Geld zu überbringen; Nachbarn wunderten sich; die beiden Töchter der Eigentümer blieben im Hause eingesperrt. Für Otto Schöne wurde es unumgänglich, dass das Dorf an jenes Fest glaubte, von dessen Dasein einzig er wusste.
Das Fest hatte nie stattgefunden. Franz Kallies, seine Frau und die Dienstmagd Anna Philipp waren am Morgen des 8. Januar 1913 in Ortwig, in der märkischen Landschaft, ermordet worden. Was Otto Schöne betraf, so hieß er in Wahrheit August Sternickel. Die Polizei suchte ihn seit Jahren, zuweilen in weiter Ferne, sodass man ihn dort übersah, wo er tatsächlich diente – vor den Augen jener, die ihm ihr Vieh und ihre Schlüssel anvertrauten.
Ein Dienstbote, mit dem man zufrieden war
Sternickels Name kursierte seit dem Brand einer schlesischen Mühle im Jahre 1905. Der Müller Knappe war darin umgekommen; zwei Brüder, die Pietsch, wurden vor Gericht gestellt. Der eine erhielt zehn Jahre Zuchthaus, der andere ward freigesprochen. Sternickel, im Verdacht stehend, der Rädelsführer gewesen zu sein, blieb unauffindbar. Zu den verbürgten Verbrechen gesellten sich bald jene, die man ihm mangels eines bekannten Täters zuschrieb. Sein Name bot sich als willkommene Erklärung für jedes brennende Gehöft und jeden verdächtigen Fremden auf der Landstraße an.
Dabei hatte er keineswegs gewählt, unaufhörlich im tiefsten Dickicht zu hausen. Er trat in Stellung. Eine neuseeländische Zeitung, die im März 1913 über seine Festnahme berichtete, wunderte sich darüber, dass er die Nähe der Gendarmen suchte, Vereine besuchte und Beschäftigungen über mehrere Monate hinweg behielt. Beim Prozess bestätigte ein früherer Dienstherr einen weniger abenteuerlichen, doch umso peinlicheren Umstand: Der Knecht war vorzüglich gewesen. Sein Fortgang hatte das Haus gar bedauert. Wohlverrichtete Arbeit diente ihm als Schutzschild gegen jeden Verdacht.
Auf dem Hof von Kallies, wo er im Oktober 1912 antrat, rührten die Schwierigkeiten von seinen fehlenden Papieren und unerklärten Reisen her. Der Eigentümer verlangte Rechenschaft. Während einer Abwesenheit durchstöberte er die Habe des Knechts. Sternickel bemerkte dies und beschloss, seinen eigenen Angaben vor den Richtern zufolge, sich zu rächen. Kallies war jedoch ein rüstiger Mann. Das Rachewerk bedurfte fremder Hände.
Drei Burschen für ein Vermögen
Am 7. Januar sprach er in einem Gasthof zu Müncheberg Willy und Georg Kersten sowie Franz Schliewenz an. Die drei jungen Burschen suchten Arbeit und litten Mangel. Der Mann, der sich zu ihnen setzte, mochte für einen Gutsbesitzer auf der Suche nach Gehilfen gelten. Er bot ihnen jedoch zunächst anderes: einen leichten Coup, einen wohlhabenden Bauern, Tausende von Mark, die nur zu holen seien.
Die beträchtliche Erbschaft, von der er ihnen vorschwärmte, war frei erfunden. Wohl aber versah Kallies örtliche Pflichten in Steuersachen und für die Sparkasse; sein Knecht hatte mithin Grund zu der Annahme, dass Barmittel im Hause lägen. Zwischen der wirklichen Gegebenheit und dem den Rekruten verheißenen Reichtum spann Sternickel den Faden so reichlich aus, wie es nötig war, um den Streifzug verlockend zu machen.
Die Gesellen folgten ihm und verbrachten die Nacht in seiner Kammer. Vor Schranken sollten sie alle beteuern, lediglich in einen Diebstahl gewilligt zu haben, niemals in einen Mord. Am folgenden Tage griffen sie indes im Stall ein, wo Sternickel über Kallies herfiel. Der Bauer wurde erdrosselt. Anna Philipp, die zum Melken herbeikam, fand gleichfalls den Tod. Sodann drangen die Männer ins Wohnhaus ein und überfielen Frau Kallies, die noch im Bette lag. Ein Vorhaben, das als bloße Beraubung angekündigt worden war, hatte binnen kurzem drei Menschenleben ausgelöscht.
Die Töchter der Eheleute hörten ihre Mutter rufen. Ein Mann trat mit vorgehaltenem Revolver in ihre Stube; man bedrohte sie und schloss sie in einen Kleiderschrank. Die Älteste musste den Verwahrungsort der Kassenschlüssel weisen. Die unterwegs besprochenen fünfzigtausend Mark schmolzen auf rund fünfhundert zusammen. Nach der Teilung der Beute reisten die drei Burschen nach Berlin, wo sie sich neu einkleideten und Bekannte aufsuchten. Das Vermögen währte ihnen kürzere Zeit, als ihre Opfer gebraucht hatten, es zu erwerben.
Die Rückkehr des Knechts
Sternickel schaffte die Leichen der Eheleute zu einem Strohdiemen nahe Ringenwalde und steckte diesen in Brand. Der Leichnam Annas verblieb auf dem Gehöft. Alsdann kehrte er nach Ortwig zurück, um das Vieh zu füttern und den Kindern Essen zu reichen. Den Mädchen, die sich ängstigten, ob ihre Eltern tot seien, antwortete er, sie lebten. Den Besuchern hielt er die Hochzeit vor.
Das Zusammentreffen zweier Nachrichten ließ dieses Lügengebäude einstürzen: In den Trümmern einer Brandstätte waren Leichen entdeckt worden, und die Eheleute Kallies fehlten in ihrem Hause. Ehe man seiner habhaft werden konnte, entfloh der Knecht. Ein Gendarm spürte ihn in Zellin auf. Er versuchte es mit einem neuen Decknamen, räumte dann ein, der gesuchte Dienstbote zu sein, schob jedoch die Bluttat den Berliner Gesellen zu. Seine Fingerabdrücke ermöglichten es schließlich, den Festgenommenen mit dem flüchtigen Sternickel in Einklang zu bringen.
In Berlin hatten die Ausgaben der Spießgesellen den Argwohn eines Wirts geweckt. Eine Reiseroute, abgeglichen mit dem in den Zeitungen geschilderten Hergang, tat das Übrige. Was die vier Männer auf jenem Gehöft geteilt hatten, fügte sich nunmehr in Polizeistuben, Zeugenaussagen und Gegenständen zusammen, über die sie frei zu verfügen geglaubt hatten.
Die Mädchen vor dem Angeklagten
Die Verhandlung vor dem Schwurgericht in Frankfurt an der Oder begann am 13. März. Hugo Friedländer hat davon eine ausführliche Schilderung überliefert: Verhöre, Zeugen, Streit über die Tatbeteiligung und das Urteil. Die Mühlensache von 1905 kam dabei als ein noch getrenntes Verfahren zur Sprache; sie durfte nicht als Beweis für die Morde von Ortwig herhalten.
Sternickel gestand einen Teil der Handlungen ein, bestritt jedoch die Absicht und suchte die Schuldigen zu vertauschen. Er habe die Opfer lediglich betäuben wollen. Die Mitangeklagten machten sich diese Ausflucht auf ihre Weise zu eigen, bemüht, zwischen dem verabredeten Raub und den Tötungen eine Grenze zu ziehen, die sie retten mochte.
Sodann traten Margarete und Marie Kallies in den Saal. Die Verteidigung hatte beantragt, Sternickel während ihrer Vernehmung abzuführen; das Gericht schlug dies ab. Margarete schilderte die Bedrohung, den Schrank, die erpressten Schlüssel. Marie entsann sich des Hilferufs ihrer Mutter. Angesichts dieser genauen Erinnerungen fand das Gerede von einem angeblich gewaltlosen Einbruch Zuhörerinnen, denen keine richterliche Wendung der Welt die Eltern wiedergeben konnte.
Die Verteidiger plädierten auf die Jugend und den Einfluss Sternickels. Die Staatsanwaltschaft hielt dem die Wiederholung der Angriffe entgegen: Nach dem ersten Opfer habe ein jeder begreifen müssen, was vorging. Die Geschworenen sprachen Sternickel des dreifachen Mordes schuldig. Georg Kersten und Schliewenz wurden gleichfalls zum Tode verurteilt; Willy, zur Tatzeit noch minderjährig, erhielt fünfzehn Jahre Zuchthaus. Die Strafen bildeten sonach nicht jenen geschlossenen Block, den der Name des Anführers hatte erwarten lassen.
Sternickel verzichtete darauf, ein Rechtsmittel einzulegen. Er wurde am 30. Juli 1913 hingerichtet. Die übrigen Verurteilten suchten eigene Gnadengesuche nach; ihr Schicksal fällt nicht mit diesem Tage zusammen. Die lange Jagd auf den Flüchtigen war vollendet, doch die letzte Lüge, die er in Ortwig zurückließ, blieb die grausamste: zwei Kinder, denen man Brot brachte und versicherte, ihre Eltern würden wiederkehren.
