Der Barbier Kirchmeier beschwor vor den Richtern, die gestohlene Kiste mit eigenen Augen beim Vergolder Mannert gesehen zu haben. Er beschrieb deren grüne Farbe, die gemalten Blumen, den hölzernen Untersatz und gar das durchbrochene Laubwerk des Schlosses. Dieses Zeugnis besaß die bestechende Schärfe eines Gemäldes; es wirkte jedoch auch wie eine Tür, die unbarmherzig ins Schloss fällt. Binnen weniger Wochen sahen sich Schönleben, der Bote des Kaufmanns Sterbenk, der Handwerker Beutner und der Vergolder Mannert in den Fängen einer Untersuchung verstrickt, die ihr Urteil bereits gefällt zu haben schien. Allein die Kiste blieb unauffindbar.
Am Morgen des 30. Juni 1790 fand Katharina Kamm, Dienstmagd beim Nürnberger Kaufmann Johann Marcus Sterbenk, die Haustür sperrangelweit offenstehend vor. Auch die Tür zum Kontor war erbrochen. Die schwere eiserne Kiste, die dort verwahrt worden war, fehlte. Sterbenk schätzte ihren Inhalt zunächst auf zweitausend Gulden; anhand seiner Geschäftsbücher wies er wenig später eidlich nach, dass sich exakt 1.828 Gulden und 20 Kreuzer darin befunden hatten. Im Schutze der Nacht hatte jemand die Tür geöffnet, eine Glasscheibe zum Kontor herausgebrochen und die Kasse fortgeschafft.
Die Tat schien von schlichter Natur, doch die Begleitumstände gaben alsbald Raum für vielerlei Vermutungen. Die Haustür besaß kein Klinkenschloss, sondern lediglich einen Riegel, den die Magd am Vorabend vorgeschoben zu haben versicherte. Weder der Zustand dieses Riegels noch die genaue Lage des Tatorts wurden jedoch sogleich eingehend überprüft. Wenige Tage zuvor war bereits eine Scheibe des Innenfensters entfernt worden, um eine Tür zu öffnen, deren Schlüssel verloren gegangen war. Das Gesinde erinnerte sich wohl an diesen Vorfall; daraus erwuchs der Argwohn, ein mit den Örtlichkeiten vertrauter Täter habe sich diese Schwachstelle zunutze gemacht.
Die ersten Verhöre brachten weder das Diebesgut zutage noch führten sie zu verlässlichen Zeugen. Das Milchmädchen, das am frühen Morgen die offene Haustür bemerkt hatte, wurde – so berichtet der Pitaval – gar nicht erst vernommen. Das Gerücht hingegen bemächtigte sich bereits der Gassen Nürnbergs. Es traf jenen Mann, der dem Gelde am nächsten stand: Johann Georg Schönleben, Sterbenks Boten. Dieser hatte unbedacht geäußert, er wolle die Kiste wohl wiedererkennen, wüsste man nur, wohin sie gebracht worden sei. Diese Bemerkung, die er harmlos zu erklären suchte, erregte tiefen Verdacht. Hinzu kam, dass sein Bruder, ein Bauer, just am Tage des Diebstahls zu Besuch gewesen und die Stadt mit einer Fuhre Mist verlassen hatte. Aus dem Argwohn spann sich alsbald eine Erzählung: Die schwere Eisenkiste müsse unter dem Dünger verborgen liegen.
Schönleben beteuerte seine Unschuld. Man durchsuchte seine Behausung von Grund auf, hob die Dielen empor und sondierte den Lehmboden. Nichts ward gefunden. Doch das Fehlen jedes Sachbeweises hemmte den Eifer der Gerichtsherren keineswegs. Man verhörte alsbald Beutner, einen Flitterschläger, der Schönleben wenige Tage zuvor beim Abladen von Holz im Sterbenkschen Hause zur Hand gegangen war. Er war dabei die Treppe zum Schreibzimmer emporgestiegen; Zeugen wollten gesehen haben, wie er verweilt und hineingespäht habe. Für die Ermittler war er damit der geborene Mitschuldige: Die Kiste war von erheblichem Gewicht, und man ging davon aus, dass ein einzelner Mann sie unmöglich hätte fortschaffen können.
Noch ehe ein Steckbrief mit einer Belohnung von hundert Gulden auf die Wiederbeschaffung des Geldes oder die Ergreifung des Diebes ausgesetzt wurde, hatte der Barbier Kirchmeier dem Kaufmann Sterbenk im Vertrauen berichtet, was er gesehen zu haben glaubte. Die Akten vermerken einen Abstand von acht Tagen: Der ausgelobte Preis vermag diese erste Mitteilung mithin nicht zu erklären. Kirchmeier gab an, am Morgen nach der Tat im Hause des Vergolders Johann Schweikhard Mannert eine Kiste erblickt zu haben, die der reichsstädtischen Bekanntmachung aufs Haar glich. Sie habe neben dem Ofen unter einem Tischchen gestanden. Seine Schilderung war von solch verblüffender Genauigkeit, dass Kaufmann und Gericht einen bloßen Zufall für ausgeschlossen hielten.
Mannert war ein angesehener Handwerker und Vater zweier Knaben, wenngleich seine Werkstatt in drückende Not geraten war. Er bestritt rundweg, jemals eine derartige Kiste besessen zu haben. Sein Weib und seine Söhne bezeugten dasselbe. Gleichwohl wiederholte Kirchmeier seine Aussage bei der Gegenüberstellung unerschütterlich. Bei der Haussuchung entdeckten die Richter in Mannerts Verschlag eine lose Diele und woben sogleich die Theorie, die Kiste sei durch eine Öffnung zum Nachbarhaus durch eine enge Gasse geschleift worden. Diese Hypothese erklärte zwar die Möglichkeit des Transports, bewies jedoch nicht dessen Wirklichkeit. Bei den Durchsuchungen kam abermals nichts zum Vorschein.
Dessenungeachtet zog sich die Schlinge um die Verdächtigen enger. Kirchmeier beharrte darauf, die grün lackierte, mit Blumen bemalte Kiste bei Mannert gesehen zu haben. Seine erste Aussage lag vor den Festnahmen; seine eidliche Vernehmung datiert vom 27. Juli, nach der Einkerkerung des Vergolders und dessen Ehefrau. Mannerts Söhne wurden verhört, blieben jedoch auf freiem Fuß. Sie erkannten die beschriebene Kiste nicht wieder; der Vater leugnete beharrlich. Als er den Anschuldigungen weiterhin trotzte, griffen die Gerichtsdiener zur Züchtigung mit dem Ochsenziemer, wie die Chronik festhält. Er gestand dennoch nichts. Aus den geistlichen Berichten des Pitaval geht hervor, dass man auch von den Beichtvätern erwartete, den Gefangenen ein Geständnis abzuringen. Mannert und die Seinen blieben standhaft bei ihrer Unschuld.
Der Pöbel auf den Straßen hatte indessen längst sein Urteil gesprochen. Die Fenster des Schönlebenschen Hauses wurden eingeworfen. Bei einem dieser Steinwürfe wurde das Kind, welches die Mutter auf den Armen trug, erschlagen – so überliefern es die Gerichtsakten. Die drei unglücklichen Familien büßten bereits für eine Tat, die das Gericht noch gar nicht abgeurteilt hatte. Schönleben, sein Weib und Beutner schmachteten im Kerker; Mannert und seine Angehörigen erduldeten Verhöre und Demütigungen, der Vergolder selbst empfing Schläge. Das Corpus Delicti fehlte nach wie vor, doch jedes Indiz wurde so gedeutet, dass es Kirchmeiers Erzählung stützte, statt sie zu hinterfragen.
Die Wendung brachte erst der Herbst. Ein Geselle, den man „den Berliner“ nannte, hatte dem Schlossergesellen Magnus Melchior Blösel vorgehalten, wie er plötzlich zu solchem Wohlstand gelangt sei. Der Schlossermeister Christian Gottlieb Gösser und sein Geselle hatten sich kostbare Uhren und neue Kleider angeschafft, obschon sie zuvor in bitterster Dürftigkeit gelebt hatten. Wirtshausgespräche trugen den Verdacht schließlich an die Obrigkeit heran. Am 30. Oktober ließ der Ratsherr Harsdorff einen Zeugen vernehmen, der von diesen verdächtigen Äußerungen berichtete. Diesmal verfolgten die Richter die neue Fährte, anstatt sie zugunsten ihrer vorgefassten Meinung beiseitezuschieben.
Schönleben wurde abermals vorgeführt. Er erinnerte sich nun, dass Gösser zuvor das Schloss an Sterbenks Haustür ausgebessert und ihn kurz vor seiner Verhaftung gefragt hatte, ob er wohl bald den Auftrag für eine neue Eisenkiste erhalten werde. Nun erst offenbarte diese Frage ihren wahren Sinn. Eine erste Durchsuchung brachte erste Spuren, wenngleich Gösser leugnete, dass die bei ihm gefundenen Eisenreste von der Sterbenkschen Kiste stammten. Das Kreuzverhör und die wachsende Last der Indizien brachten schließlich ihn und Blösel zum Geständnis. Bei einer zweiten Nachsuchung wurden mehr als zweihundert Gulden sichergestellt. Weitere Eisenfragmente zog man aus den Fluten der Pegnitz, und der Alteisenhändler Albrecht bestätigte, Teile davon angekauft zu haben. Gössers Ehefrau bestätigte wesentliche Züge des Tathergangs, wich jedoch bezüglich des Zeitpunkts ab, an dem ihr Mann ihr die Tat gebeichtet hatte.
Der Schlosser gestand freimütig, die Schwachstellen des Hauses und des Kontors durch seine früheren Reparaturen genau gekannt zu haben. Zunächst habe er versucht, die Kiste an Ort und Stelle zu erbrechen; als dies misslang, habe er seinen Gesellen Blösel herbeigeholt. Zu zweit schleppten sie die schwere Beute in Gössers Behausung, brachen sie auf und teilten das Geld unter sich auf. Gösser verbarg das Gold und verwandte das Silbergeld zur Tilgung drückender Schulden sowie für den Unterhalt seiner Familie. Die Kiste zerschlugen sie hernach und warfen die Trümmer in den Fluss. Alle Einzelheiten dieses Geständnisses stimmten lückenlos mit den Fundstücken und dem Sachverhalt überein. Der Pitaval benennt mithin unmissverständlich Gösser und Blösel als die wahren Diebe – und nicht jene Unglücklichen, die monatelang unschuldig im Kerker geschmachtet hatten.
Am 5. November wurden Schönleben, Beutner und Mannert auf freien Fuß gesetzt, nachdem sie die Urfehde geschworen hatten – das feierliche Gelöbnis, an Richtern und Anklägern keine Rache zu nehmen. Ein vollständiger Freispruch war dies indessen noch nicht. Mannert traf die Freiheit als gebrochener Mann: Seine treue Ehefrau war am 28. September im Gefängnis an einer schweren Krankheit, von den zeitgenössischen Autoren als Friesel bezeichnet, verstorben. Ihr Gatte hatte ihr im Tode nicht beistehen dürfen; seine Söhne waren fremden Leuten überlassen worden. Keine Enthaftung vermochte diesen Verlust ungeschehen zu machen, noch die Wunden der Folter und der Volksjustiz zu heilen. Erst am 8. April 1791 sprach das reichsstädtische Gericht die vormaligen Verdächtigen in aller Form frei von Schuld und Strafe; der Rat bemühte sich in der Folge um eine bescheidene Entschädigung der Familien, namentlich der verwaisten Kinder Mannerts.
Es blieb das Rätsel um Kirchmeier. Selbst nach den vollen Geständnissen der Schlosser und dem Auffinden der Kistenfragmente im Fluss beharrte der Barbier unerschütterlich darauf, die Truhe in Mannerts Stube gesehen zu haben. Den Richtern gelang es nicht aufzuklären, ob er wissentlich meineidig geworden war, einem verhängnisvollen Irrtum aufsaß oder seine Sinne getrübt waren. Der Chronist des Neuen Pitaval erwähnt zeitgenössische ärztliche Mutmaßungen über eine durch Krankheit verwirrte Einbildungskraft; dies freilich bleiben nachträgliche Spekulationen, keine gesicherten Befunde. Im Februar 1791 wurde der Barbier aus der peinlichen Untersuchung entlassen. Geächtet von der Bürgerschaft und unter der Last der allgemeinen Verachtung verließ er Nürnberg; obschon er den Kindern Mannerts ein Schmerzensgeld entrichten musste, war sein bürgerlicher Ruf unwiederbringlich dahin.
Das Endurteil erging am 8. April 1791. Gösser wurde an den Pranger gestellt, öffentlich mit Ruten gestrichen und ins Zuchthaus verstoßen; auch Blösel empfing Leibesstrafe und Kerkerhaft. Die Schlossersfrau wurde nach geleistetem Eid auf freien Fuß gesetzt. Nach langen Jahren wurden Gösser und sein Geselle wegen guter Führung begnadigt und auf ewig der Stadt Nürnberg verwiesen. Das Recht hatte endlich die Schuldigen benannt und die Unschuldigen reingewaschen. Doch die quälendste Frage vermochte auch das Gericht nicht zu beantworten: Warum hatte der Barbier Kirchmeier mit solch unerschütterlicher Bestimmtheit geschworen, eine Kiste erblickt zu haben, die niemals eine Schwelle des Mannertschen Hauses überschritten hatte?
