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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Kiste unter den Netzen

Im Januar 1872 wird die Leiche des Kaufmanns Grego Angelo in einer Kiste vor der Küste von L’Estaque geborgen. Der Prozess gegen Raphaël Tolédano, Isaac Sitbon und Nissim Sizouri vor dem Schwurgericht des Departements Bouches-du-Rhône offenbart ein Geflecht widersprüchlicher Aussagen, ungleicher Zeugenerkennungen und vorsichtiger medizinischer Gutachten; Tolédano und Sitbon werden zum Tode verurteilt, Sizouri zu lebenslanger Zwangsarbeit.

Am 18. Januar 1872 erblickten Fischer auf offener See vor L’Estaque einen schwimmenden Gegenstand, den sie zunächst für ein schweres Stück Treibholz hielten. Als sie näher herankamen, erkannten sie eine längliche, wuchtige Holzkiste, die sie nur mit Mühe aus den Fluten heben konnten. Nach dem Öffnen gab ein blutbefleckter Sack den Leichnam eines Mannes frei: Die Beine waren fast gänzlich abgetrennt und zum Kopf hin umgebogen worden. Bei dem Toten gefundene Dokumente erlaubten eine rasche Identifizierung: Es handelte sich um Grego Angelo, Kaufmann und Handelsvertreter des Hauses Samama aîné aus Tunis in Marseille. Dieser Fund sollte drei junge Männer vor das Schwurgericht des Departements Bouches-du-Rhône führen.

Dem Gerichtsbericht zufolge nahmen die Ereignisse am Dienstag, dem 16. Januar, gegen sieben Uhr abends ihren Anfang. Der fünfundzwanzigjährige Grego bewohnte eine Wohnung in der Rue Montgrand Nummer 47. Im Laufe des Tages hatte er an der Börse Gelder entgegengenommen und daraufhin – so die von der Zeitung zitierte Anklageschrift – eine Summe von 4.526 Francs beim Kaufmann Milan in der Rue Paradis eingezogen. Der Zeuge Milan sprach später von 4.525 Francs; eine Differenz von einem Franc blieb zwischen den beiden gedruckten Passagen bestehen. Grego kehrte in sein Quartier zurück, um Regenschirm und Brieftasche abzulegen. Danach verlor sich seine Spur; niemand wusste, wohin er gegangen war.

Am folgenden Tag fand Michel Samama, sein Landsmann und Handlungsgehilfe, die Tür lediglich mit der einfachen Falle verschlossen vor. Er besaß einen Nachschlüssel und kannte Gregos Gewohnheiten genau: Dieser pflegte stets zweifach abzuschließen. Im Inneren schien nichts durchwühlt; das Bett war unberührt geblieben. Das Ausbleiben erregte zunächst keinen akuten Verdacht. Samama wusste, dass sein Dienstherr bisweilen andernorts nächtigte. Doch Grego kehrte nicht zurück, und die Handelsgeschäfte verlangten gebieterisch nach seiner Anwesenheit. Samama befragte Freunde, darunter Raphaël Tolédano und Isaac Sitbon. Beide beteuerten, ihn nicht gesehen zu haben; Sitbon bot gar an, in den Hospitälern nachzuforschen, ob er nicht erkrankt dorthin gebracht worden sei.

Als die Besorgnis zusehends wuchs, sandte Samama ein Telegramm nach Tunis. Sein Oheim, das Oberhaupt des Handelshauses und Schwager Gregos, ersuchte die Justizbehörden um Einschreiten. Diese ließen den Geldschrank durch einen Schlosser öffnen. Die Zeitung berichtet über das Verschwinden tunesischer Piaster, französischer Goldmünzen und Banknoten im Gesamtwert von etwa 30.000 Francs, zudem über den Raub von Handelspapieren und Geschäftsbüchern der Firma. Zu diesem Zeitpunkt ließ das Fehlen von Barvermögen und Kontobüchern noch mancherlei Deutung zu. Die Entdeckung auf See schloss eine davon aus, ohne jedoch sogleich das volle Ausmaß des Geschehenen zu enthüllen.

Vor Gericht, wo die Verhandlungen am 20. Mai ihren Anfang nahmen, standen drei Namen im Mittelpunkt: Raphaël Tolédano, ein einundzwanzigjähriger Makler; Isaac Sitbon, ein Kaufmann von zwanzig Jahren; und Nissim Sizouri, ein Lastenträger, ebenfalls einundzwanzig Jahre alt. Das Blatt schildert sie als Angehörige der tunesischen Kolonie von Marseille. Sitbon war nach England geflohen; ein bei der Post abgefangener Brief gestattete es den französischen Behörden, seine Fährte aufzunehmen und seine Auslieferung zu erwirken. Die Gazette erwähnt überdies Rhamin Saada, Tolédanos Bediensteten, der als Zeuge aussagen sollte, sich jedoch das Leben genommen hatte, nachdem er von den Anschuldigungen gegen seinen Herrn erfahren hatte.

Die von der Gazette zitierte Anklageschrift verknüpfte Gregos Verschwinden, das geraubte Geld und die Kiste miteinander. Sie beschrieb den Strick um den Hals, die Schädelwunden und die durchtrennten Beine, die man gestutzt hatte, um den Leichnam in den Kasten zu zwängen. Dieser Darstellung zufolge hatten die drei Angeklagten eine Zusammenkunft verabredet, Grego in ein Magazin in der Rue des Tonneliers gelockt und anschließend mit dessen Schlüsseln seinen Tresor geleert. Die Anklagebehörde schrieb Tolédano das Streben nach Bereicherung zu; Sitbon verband sie mit Groll und Rachsucht, während Nissim für Wache und Transport zuständig gewesen sein sollte. Diese Schilderung bildete indessen noch nicht das Urteil. In der Verhandlung sollten sich die Männer gegenseitig bezichtigen und einander jede Tatrolle zuschieben.

Tolédano bestritt den ihm nachgesagten Ehrgeiz. Er versicherte, über eigene Mittel zu verfügen und Gregos Geld nicht nötig gehabt zu haben. Der Gerichtspräsident brachte den Fall mit einer Begegnung um Clémentine Rey, eine junge Arbeiterin im Hause Samama, in Verbindung sowie mit Worten, die gefallen waren, nachdem Grego Sitbon gekränkt hatte. Er führte den Zwist auf Eifersucht und geschäftliche Rivalität zurück; Tolédano widersprach den Aussagen, die Sitbon ihm zur Last legte. Bezüglich des Gregos zu spielenden »Streiches« sprach der eine von einem wohlüberlegten Plan, während der andere derlei Äußerungen weit von sich wies.

Das Verhör wandte sich alsdann dem Magazin in der Rue des Tonneliers zu. Sitbon behauptete, Tolédano habe die Örtlichkeit ausersehen; Tolédano entgegnete, Sitbon habe den Raum bevorzugt und er selbst habe lediglich als Vermittler unterzeichnet. Sie stimmten darin überein, den Ort besichtigt zu haben, nicht jedoch über den Anlass oder die treibende Kraft. Nissim gestand ein, das Magazin betreten und einen Strick besessen zu haben, behauptete jedoch standhaft, er sei draußen geblieben. Man habe ihm von jungen Frauen gesprochen; die beiden anderen stritten diese Version ab. Der Präsident hielt den Angeklagten die tiefen Widersprüche ihrer drei Erzählungen vor.

Je weiter das Verhör voranschritt, desto mehr verdrängten handfeste Einzelheiten die weitschweifigen Erklärungen. Die Angeklagten stritten um die Schlüssel, das Geld, die Taschenuhr, die Dokumente und das Beladen der Kiste. Tolédano beschuldigte Sitbon und Nissim, die Beute an sich gerissen zu haben; Sitbon erwiderte, Tolédano habe den Löwenanteil behalten; Nissim räumte etwa 8.000 Francs und die Uhr ein, bestritt jedoch jede tätige Beteiligung. Ein im Magazin gefundener Brief wurde mit seiner Tasche in Verbindung gebracht. Nissim wies nach, dass diese zerrissen war, und meinte, der Strick habe das Papier wohl zurückgehalten; der Präsident überließ die Würdigung dieser Rechtfertigung den Geschworenen. Das Blatt führte keine dieser Einlassungen als durchschlagenden Beweis an.

Die Zeugen bestätigten einzelne Handlungen, freilich mit höchst unterschiedlicher Bestimmtheit. Der Hausmeister des Lagers erkannte Tolédano wieder, erklärte jedoch, Sitbons Gesicht nicht gesehen zu haben. Dessen Tochter erinnerte sich, dass Tolédano gekommen war, um den Schlüssel abzuholen. Kaufleute identifizierten das Seil und die Seidenschnur, welche die beiden Männer erworben hatten; eine an Nissim verkaufte Pfeife wurde dem Postenstehen zugeordnet. Ein Kistenmacher berichtete vom Verkauf des Behältnisses, vermochte die Käufer aber nicht zu identifizieren, da sie ihre Kragen hochgeschlagen und die Hüte tief ins Gesicht gezogen hatten. Der Kutscher, der die Kiste befördert hatte, entsann sich, dass Sitbon das Pferd zur Eile angetrieben habe. Andere Zeugen erkannten jeweils einen der Angeklagten, ohne verlässlich die Züge zu unterscheiden oder gewiss zu sagen, wer das Geld entrichtet hatte.

Der Schiffsjunge eines Bootes hatte Tolédano und Sitbon mit der Kiste auf dem Meer erblickt. Er habe ihnen angeboten, sie ins Schlepptau zu nehmen, was sie barsch ablehnten. Er sah, wie die Kiste über Bord geworfen, wieder heraufgezogen und erneut versenkt wurde, ehe Regen und Nebel den Blick trübten. Sitbons Verteidigung ließ Zeugen laden, die Tolédanos Vorbereitungen belegen sollten. Einige erkannten Sitbon, schwankten bei Tolédano oder verwickelten sich zwischen Voruntersuchung und Hauptverhandlung in Widersprüche.

Das medizinische Gutachten brachte eine andere Art von Schärfe in die Debatte. Professor Rousset untersuchte die Kleidungsstücke. Er gelangte zu dem Schluss, dass Flecken auf Nissims Hemd und Weste von Menschenblut herrührten. Nissim entgegnete, er leide an der Krätze und habe sich wohl aufgekratzt; der Sachverständige räumte ein, es sei mitunter schwierig, einen Fleck krankhafter Haut von anderem zu scheiden, gleichwohl erwecke dieser hier den Eindruck von Spritzblut. Auch Tolédanos Kleidung wies Spuren auf, die der Experte als Blut einstufte. Sitbon verteidigte sich damit, er sei beschmutzt worden, als er den Sack hielt. Das Tuch bewies zwar die Gegenwart von Blut, klärte aber für sich genommen keineswegs den Anteil jedes Einzelnen.

Der Obduktionsarzt beschrieb ein einfach gelegtes Seil ohne Knoten sowie zahlreiche Wunden am Kopf. Seiner Ansicht nach war die Strangulation die Hauptursache des Todes gewesen, die Hiebe hingegen von untergeordneter Bedeutung. Ein gebrochenes Fingerglied reichte nach seinem Befund nicht aus, um mit Sicherheit auf einen Kampf zu schließen. Er mutmaßte, mehrere Männer hätten zusammengewirkt, gestand jedoch zu, nicht unumstößlich behaupten zu können, dass es drei gewesen seien; auch zwei Personen hätten die Tat vollbringen können. Dieser Vorbehalt wog schwer. In einem Prozess, in dem die Angeklagten dieselben Taten verschiedenen Händen zuschrieben, erhellte die Rechtsmedizin zwar die Todesart, schwieg jedoch über die Namen der Täter.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Todesstrafe für alle drei Angeklagten. Die Gazette fasst daraufhin die Plädoyers der Verteidigung zusammen: Tolédano wurde als bloßes Werkzeug in den Händen Sitbons dargestellt; Sitbon als Nebenbeteiligter; der Anwalt von Nissim focht seinerseits für seinen Mandanten. Ein Insasse des Gefängnisses von Aix hatte dem Präsidenten ein Schreiben zukommen lassen, worin er vorgeblich enthüllte, wo Nissim seinen Beuteanteil versteckt habe. Die Nachforschungen, die auf diesen Brief hin veranlasst wurden, brachten nichts zutage. Der Gerichtsbericht erwähnte diese Spur, ohne ihr den Rang einer verbürgten Entdeckung beizumessen.

Die Geschworenen zogen sich um neun Uhr abends zur Beratung zurück. Sie kehrten mit einem Schuldspruch zurück. Mildernde Umstände wurden einzig für Nissim anerkannt. Der Gerichtshof verurteilte Tolédano und Sitbon zum Tode; Nissim wurde zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt. In den Spalten der Gazette waren Geldschrank, Kiste und Zeugenaussagen mit jedem Leugnen von Hand zu Hand gewandert; das Urteil aber zog zwischen den Strafen einen scharfen Strich.

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Die Darstellung stützt sich auf die Gerichtsberichte der Gazette des Tribunaux vom 20., 23., 24., 25. und 26. Mai 1872. Die zeitgenössische Presse gibt die Anklageschrift, die Verhöre, Zeugenaussagen, medizinischen Gutachten und das Urteil wieder; sie stellt kein amtliches Sitzungsprotokoll dar. Die inneren Abweichungen des Berichts wurden getreu beibehalten.

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