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Justiz & Skandale · England

Die Peitschenhiebe im Blatt

Im Jahre 1809 verwandelte William Cobbett die Auspeitschung englischer Milizionäre in Ely durch die Deutsche Legion in eine beißende politische Satire. Als er im Juni 1810 vor dem Gerichtshof der King’s Bench zu Westminster wegen aufrührerischer Schmähschrift angeklagt wurde, verteidigte er sich damit, nicht die Krone, sondern die Politik Lord Castlereaghs angegriffen zu haben. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig, und das Gericht verwies ihn für zwei Jahre nach Newgate.

Im Political Register verwandelte William Cobbett einen schlichten Bericht aus Ely in eine sarkastische Anklage. Sein Artikel heuchelte die Forderung, man solle die Milizionäre aufs Neue auspeitschen, und wandte die Vorwürfe, welche königstreue Schriftsteller gegen Napoleon erhoben, gegen diese selbst. Ein Jahr später sollte ihn dieser Text vor den Gerichtshof der King’s Bench bringen: Für die Krone handelte es sich um eine aufrührerische Schmähschrift, für Cobbett um eine Satire gegen eine Maßnahme Lord Castlereaghs.

Im Juni 1810 erschien Cobbett in der Westminster Hall. Generalstaatsanwalt Gibbs machte geltend, hinter dem beißenden Spott verberge sich ein unverhohlener Aufruf zum Ungehorsam.

Die Angelegenheit reichte in die Gegend von Ely zurück. Im Jahre 1809 hatten sich dortige Milizionäre gegen einen Einbehalt von ihrem Sold gewehrt. Das Blatt The Courier schrieb die Unruhe einem Abzug für die Tornister zu; Cobbett sollte später von einem Streit um die Marschguinee sprechen. Die Anklage stellte den Vorfall als Meuterei dar. Fünf Rädelsführer wurden von einem Kriegsgericht zu je fünfhundert Peitschenhieben verurteilt; ein Teil der Strafe wurde erlassen, doch ein beträchtlicher Teil war bereits vollstreckt worden. Man hatte die Deutsche Legion herbeigerufen, um die Lage zu beherrschen und die Züchtigung zu erzwingen.

Der Bericht des Courier schilderte den Einmarsch von Schwadronen der Legion aus Bury unter dem Befehl von General Auckland. Cobbett setzte diese Nachricht an die Spitze seines Artikels – als Text für eine politische Predigt. Dann griff er die Worte des Urteils auf und ließ sie wie einen Befehl nachhallen: Man solle die Männer abermals schlagen, Tag für Tag. Diese Wiederholung zog jene ins Lächerliche, die die Folter für verdient hielten, und jene, die den Einsatz ausländischer Söldner auf englischem Boden bejubelten.

Er beließ es nicht bei dem Unrecht, das den Milizionären widerfahren war. Sein Artikel stellte die Peitschenhiebe jenen Zwangsmitteln gegenüber, die loyale Publizisten Napoleon bei der Aushebung seiner Truppen zur Last legten. Wenn die Franzosen, so argumentierte er, in Ketten geschlagen und mit dem Bajonett im Rücken zum Dienst getrieben würden – was sollte man dann von englischen Soldaten halten, die unter den Augen einer aus Deutschland herbeigeholten Legion mit der Peitsche im Glied gehalten wurden? Er kehrte die Vorhaltungen der Regierung gegen die französische Heereszucht gegen sie selbst um. Zugleich griff er die Bürger von Ely an und fragte sie, wie sie diesem Schauspiel hätten tatenlos beiwohnen können.

Als die Verhandlung begann, setzte Cobbetts Verteidigung noch vor den eigentlichen Plädoyers ein. Ein als Ersatzmann berufener Geschworener wurde nach einem Einspruch Cobbetts abgewiesen, ohne dass dieser Gründe nannte. Ein anderer, Henry Faver, wurde als Ausländer angefochten; als dieser beteuerte, ein geborener britischer Untertan zu sein, bat Cobbett für seinen Irrtum um Entschuldigung. Es waren flüchtige Zwischenfälle, doch sie erinnerten daran, was in diesem Saale auf dem Spiel stand: ein Prozess gegen ein Druckerzeugnis, geführt vor Männern, deren bloße Auswahl bereits zu einem Ringen um Stand und Recht werden konnte.

Der Attorney General trug die Klage des Königs vor. Er führte aus, der Artikel werfe der Regierung Grausamkeit, Unrecht und Tyrannei vor. Indem Cobbett die Milizionäre verhöhne, weil sie die Hiebe erduldet hätten, beschuldige er sie, die Strafe widerstandslos hingenommen zu haben. Indem er die Einwohner von Ely frage, wie sie hätten zusehen können, werfe er ihnen vor, die Männer nicht gewaltsam befreit zu haben. Es gehe daher keineswegs um die Frage, ob man eine Maßnahme oder einen Minister tadeln dürfe, sondern darum, ob diese Veröffentlichung darauf abzielte, die Soldaten gegen ihre Offiziere und das Volk gegen die Obrigkeit aufzuwiegeln.

Thomas Harvey wurde in den Zeugenstand gerufen, um die Veröffentlichung zu beweisen. Cobbett räumte ein, Verfasser und Eigentümer des Blattes zu sein; er gestand zu, dass die Schrift beim Buchhändler Budd erworben worden war. Ein Herr Lukin bestätigte, dass es einen Truppenkörper namens Deutsche Legion gebe. Der inkriminierte Text wurde vor den Schranken des Gerichts verlesen. Damit verfügte die Anklage über die geschriebenen Worte, ihren erklärten Urheber und den unmittelbaren Zusammenhang, auf den sie sich bezogen.

Nun wandte sich Cobbett an den Richter und die Geschworenen. Er erklärte, der gesamte Fall hänge allein von der Absicht ab. Das Ministerium wisse sehr wohl, dass sein Aufsatz eine Satire gegen die Politik Lord Castlereaghs gewesen sei, nicht gegen den König. Er leugnete keineswegs, den Minister angegriffen zu haben; er wehrte sich jedoch dagegen, dass dieser Angriff in eine Schmähung der königlichen Person umgedeutet werde. Wenn die Regierung beides vermengen dürfe, so werde künftig jede Kritik an einer staatlichen Maßnahme zum Verbrechen.

Er erinnerte an frühere Anklagen und an Pamphlete, durch die er verleumdet worden sei. Er verlas ein Schreiben von Lord Sidmouth, das einem gegen ihn erhobenen Vorwurf widersprach. Dann kam er auf den Artikel über Ely zurück: Gegenstand des Textes sei keine geheime Aufwiegelung gewesen, sondern der Anblick junger Männer, die nach einem Streit um ihren Lohn mit Hilfe ausländischer Truppen ausgepeitscht wurden. Die Anwesenheit dieser fremden Soldaten habe ihn weit mehr empört als die Züchtigung selbst. Er betonte, man könne sich dem Einsatz ausländischer Truppen widersetzen, ohne ein Jakobiner oder ein Feind des Vaterlandes zu sein.

Um seine Verteidigung zu stützen, berief sich Cobbett auf frühere Debatten im Parlament über die Stationierung deutscher Reiter und verlas Passagen über Ausschreitungen, die man Truppen in Sachsen zur Last gelegt hatte. Er berichtete von Klagen, die er selbst an Orten gehört haben wollte, wo fremde Truppen einquartiert waren, und führte den Brief eines englischen Offiziers an, der das Verhalten der Legion bei Talavera rügte. Diese Belege brachte er selbst vor; Borrow unterzieht sie keiner unabhängigen Prüfung. Cobbett beteuerte, er habe aus gerechter Entrüstung geschrieben, und seine eigenen Interessen hingen vom Fortbestand ebenjener Regierung ab, die er angeblich stürzen wolle.

Gibbs erwiderte, eine bloße Meinung sei nicht der einzige Gehalt des Textes. Die Geschworenen müssten die ständige Wiederholung, die Wirkung der Worte und den Zeitpunkt ihres Erscheinens bedenken: unmittelbar nach einer Meuterei und einer rechtmäßig verhängten Züchtigung. Der Artikel verharmlose das Vergehen der Verurteilten und stelle das Eintreffen der Legion so dar, als sei sie allein zu deren Auspeitschung herbeigerufen worden. Die Regierung hielt dem entgegen, die Truppe sei vor allem erschienen, um den Aufruhr niederzuschlagen und das Urteil zu vollstrecken. Für Gibbs war die Satire nicht bloß geschmacklos – sie stachelte zur Meuterei an.

Lord Ellenborough wies die Geschworenen an, den Geist des Artikels in seiner Gesamtheit zu würdigen. Eine Folge wohlüberlegter Wendungen sei kein im Eifer hingeworfenes Wort; wohne dem Text eine schädliche Tendenz inne, so hätten die Geschworenen daraus auf die Absicht zu schließen. Er selbst hege nicht den geringsten Zweifel: Es handle sich um eine aufrührerische Schmähschrift. Nach einer Beratung von kaum zwei Minuten erklärten die Geschworenen Cobbett für schuldig.

Das Strafmaß wurde im Juli verkündet. Der Gerichtshof verurteilte Cobbett zu einer Geldbuße von eintausend Pfund und zwei Jahren Haft im Gefängnis von Newgate; Borrows Abschrift vermerkt überdies eine siebenjährige Bürgschaft für künftiges Wohlverhalten und bestimmt, dass er bis zur Begleichung der Geldbuße und Beibringung der Bürgen in Haft verbleiben müsse. Die drei Mitangeklagten wurden gesondert belegt. Thomas Hansard, der Drucker, erhielt drei Monate Haft nebst Bürgschaften; die Buchhändler Richard Bagshaw und John Budd je zwei Monate. So legte das Gericht dem Urheber die schwerste Last auf, dehnte die Verantwortung jedoch bis auf jene Männer aus, die das Blatt gesetzt oder feilgeboten hatten.

Cobbett hatte gewollt, dass die Hiebe gegen die fünf Milizionäre vor den Augen der Öffentlichkeit sichtbar blieben. Vor Gericht hörten die Richter vor allem das Echo, das seine Schrift unter den Soldaten und in der Menge wecken konnte. Eine militärische Züchtigung war zum Anlass eines Staatsstreits geworden; ein gedrucktes Blatt führte seinen Verfasser nach Newgate. Die Geschworenen hatten zwei Minuten gebraucht. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Gefängnis – und länger noch, sollten Buße und Bürgschaft unbezahlt bleiben.

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Vollständige Durchsicht des lokalen OCR-Auszugs aus Borrow, Bd. VI, Zeilen 3.581–4.207 einschließlich (4.961 Wörter nach Wortzählung), beginnend mit dem Zwischentitel „Mr. William Cobbett, for libel“ bis zu den Urteilssprüchen gegen die drei Drucker und Buchhändler. Der nachfolgende Fall, Lambert and Perry, beginnt in Zeile 4.210 und bleibt unberücksichtigt. Das OCR des Titels weist nach „June“ ein unleserliches Tagesdatum auf; die Darstellung beschränkt sich daher auf die Nennung von Juni 1810 und den Monat des Urteilsspruchs. Die Reden von Gibbs, Cobbett und Ellenborough, die vorgelegten Beweise, das Verdikt und die Strafen folgen den Angaben bei Borrow. Die von Cobbett vorgebrachten Zahlen und Vorwürfe gegen die Deutsche Legion sind in diesen Akten nicht durch unabhängige Quellen belegt.

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