Inmitten der Westminster Hall kniet Henry Sacheverell an den Schranken vor den Peers. Die Lords gebieten ihm, sich zu erheben; der Prediger sieht sich den Anklagen des Unterhauses gegenüber, zur Seite sein Rechtsbeistand, im Zentrum des Prozesses zwei gedruckte Predigten. Seit dem Monat Dezember hatten sich seine Worte über das Widerstandsrecht gegen die weltliche Macht, über religiöse Toleranz und die angebliche Bedrohung der Staatskirche in die Form parlamentarischer Anklageartikel gefügt. Am 27. Februar 1710 stand die grundlegende Frage zur Verhandlung, ob eine von der Kanzel herab gehaltene Predigt als strafbarer Angriff auf die Regierung geahndet werden dürfe.
Die Beschwerde des Unterhauses hatte am 13. Dezember 1709 ihren Anfang genommen. Die Abgeordneten hatten Auszüge aus zwei unter Sacheverells Namen erschienenen Predigten verlesen lassen: die eine gehalten zu Derby vor dem Assisengericht, die andere in der St.-Pauls-Kathedrale vor dem Lord Mayor und den Bürgern der City. Die erste stammte aus dem August 1709, die zweite vom 5. November desselben Jahres. Die Gemeinen fassten den Beschluss, dass diese Predigten aufrührerische und schandbare Schmähschriften darstellten, gerichtet gegen Königin Anne, die aus der Revolution von 1688 hervorgegangene Ordnung und die protestantische Thronfolge.
Vor die Schranken gerufen, bekannte Sacheverell, die Predigten gehalten und in Druck gegeben zu haben. Er erklärte, er habe sich nicht vorstellen können, dass einzelne Wendungen einen derart strengen Tadel nach sich ziehen würden, und bedauerte, dass das Haus seine Erläuterungen nicht vor der Abstimmung angehört habe. Dessenungeachtet wurde das Impeachment beschlossen. Auch sein Buchhändler, Henry Clements, wurde in die Verwahrung des Serjeant-at-Arms genommen. Das Gesuch des Geistlichen, ihn gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen, lehnte das Unterhaus mit 114 gegen 79 Stimmen ab.
Diese Verweigerung entfachte einen Streit über das Recht des Unterhauses, überhaupt eine vorläufige Freilassung zu gewähren. Einige Parlamentarier machten geltend, das Haus besitze keine Befugnis zur Entgegennahme von Kautionen; andere behaupteten das Gegenteil oder führten an, dass in jedem kautionsfähigen Fall auch Freiheit gewährt werden müsse. Unterdessen weigerten sich die Lords, Sacheverell in Gewahrsam zu nehmen, ehe ihnen ordnungsgemäß formulierte Anklageartikel vorlägen; auf eine bloße allgemeine Anschuldigung hin wollten sie ihn nicht in Haft halten. Von Dezember bis zum 12. Januar verblieb er somit in der Obhut der Gemeinen. Erst als die Artikel schließlich überstellt wurden, gaben die Lords seinem Ersuchen um Kautionsstellung, rechtlichen Beistand und Abschrift der Klageschrift statt.
Damit weitete sich das Verfahren zu einem Staatsakt. Die Gemeinen erwiderten auf die schriftliche Schutzschrift des Predigers und bestellten ihre Sprecher. Da sie dem Prozess in voller Körperschaft beizuwohnen wünschten, ließen die Lords in der Westminster Hall einen Gerichtssaal errichten. Am festgelegten Tag rief der Serjeant-at-Arms Sacheverell auf, zu erscheinen und sich seiner Bürgschaft zu stellen. Er kniete an den Schranken nieder und erhob sich auf Befehl des Lordkanzlers Cowper, welcher ihn daran erinnerte, dass die Lords ihm Verteidiger bewilligt, Zeugen geladen und hinreichend Zeit zur Vorbereitung seiner Verteidigung eingeräumt hätten.
Die vier Anklagepunkte führten seitenlange Predigttexte auf verfassungsrechtliche Kernfragen zurück. Der erste Artikel behauptete, Sacheverell habe jenen Widerstand verdammt, der die Revolution erst ermöglicht hatte, und dadurch das Andenken König Wilhelms geschwärzt. Die Anklage beschränkte sich nicht auf vereinzelte Zitate: Sie verknüpfte seine Thesen über den unbedingten Untertanengehorsam mit seinen Bemerkungen über den Regierungsantritt Wilhelms. Wenn jeglicher Widerstand gegen die Obrigkeit widerrechtlich sei, so folgerte der Verhandlungsführer, stelle der Prediger die Revolution unausweichlich als unrechtmäßig dar.
Die Anwälte des Unterhauses hoben zudem Datum und Ort der Predigt in St. Paul hervor. Gehalten am Gedenktag an die Aufdeckung der Pulververschwörung und die Landung Wilhelms, habe sie einen Tag des Dankgebets zu kirchenpolitischen Spaltungen missbraucht. Für die Ankläger stellten Sacheverells Worte über falsche Brüder, über die Verfechter der Toleranz und über die Gefahren für die Kirche einen verschleierten Angriff auf das Ministerium der Königin Anne dar. Zwar nannte die Predigt keinen Minister beim Namen; das Unterhaus beharrte jedoch darauf, dass die Anspielungen unmissverständlich auf die Regierenden zielten.
Sacheverell entgegnete, die Glaubensartikel und Homilien der Kirche von England lehrten ausdrücklich die Pflicht des Nichtwiderstands. Er bestritt, diese Doktrin auf die Revolution bezogen oder die Königin und ihre Räte angegriffen zu haben. Seine Verteidigung baute darauf auf, dass die Anklage weit auseinanderliegende Passagen und unvollständige Satzteile willkürlich zusammenfüge, um ihnen einen Sinn zu unterlegen, den er niemals beabsichtigt habe. Das Unterhaus hielt dem entgegen, dass eine Insinuation auch dann politische Sprengkraft entfalte, wenn der Kanzelredner seine Vorwürfe nicht buchstabengetreu ausschreibe.
Der zweite Artikel betraf die den protestantischen Dissenters gewährte Duldung. Das Unterhaus führte Stellen an, in denen Sacheverell jene, die für Gewissensfreiheit stritten, als falsche Brüder brandmarkte und Erzbischof Grindal schmähte, dem er vorwarf, unter Elisabeth Zugeständnisse an die Andersdenkenden begünstigt zu haben. Der Prediger bestritt, die gesetzliche Befreiung verurteilt zu haben. Seine Kritik habe allein den Missbräuchen gegolten, die unter dem Deckmantel dieser Nachsicht verübt würden, nicht aber den wahrhaft gewissenhaften Seelen.
Der dritte Artikel galt dem Bild der Kirche in Gefahr. Sacheverell hatte geschrieben, die Kirche werde von ihren falschen Freunden verwundet, und gefragt, ob sie schlafen dürfe, während sie von Feinden umringt sei. Die Gemeinen erblickten darin eine Schmähung der Königin und ihrer Verwaltung, stehe dies doch im Widerspruch zu einem förmlichen Parlamentsbeschluss, der die Kirche für sicher erklärt hatte. Die Verteidigung hielt dem entgegen, der Geistliche habe von Lastern, Unglauben und geistlichen Streitigkeiten gesprochen, nicht von der Regierung Annes. Das biblische Gleichnis von Elisa, das die Ankläger als entstellt rügten, wurde zum handgreiflichen Beispiel für diesen Streit um die Auslegung.
Der vierte Artikel verknüpfte das Motiv der falschen Brüder im Schoß der Kirche mit dem Vorwurf der Aufwiegelung factioneller Leidenschaften. Die Anklagevertreter brachten die Predigten, deren Widmungen und verstreute Wendungen zusammen, um zu belegen, Sacheverell habe die Minister als Verfassungsverräter gebrandmarkt und seine Zuhörerschaft aufgestachelt. Er entgegnete, er habe Gehorsam gegen die Königin gepredigt, die Eide auf die Treue und die Abjuration geleistet und niemanden zu den Waffen gerufen. In seinem langen Schlusswort verlangte er, seine Worte im Gesamtzusammenhang zu würdigen, und betonte, eine boshafte Auslegung dürfe eine förmliche, klare Anschuldigung niemals ersetzen.
Die Verhandlungen erstreckten sich über mehrere Sitzungen, wobei die Sprecher des Unterhauses Artikel für Artikel vortrugen, ehe die Rechtsbeistände des Geistlichen antworteten. Am 7. März ergriff Sacheverell selbst das Wort. Er erhob das Verfahren zu einer Grundsatzfrage: Dürfe ein Geistlicher für Lehrsätze verurteilt werden, die er den Homilien der Kirche selbst entnommen habe? Er wies jede aufrührerische Absicht weit von sich, verteidigte jedoch das Recht, die sittlichen Gefahren anzuprangern, die er um sich her wahrzunehmen glaubte. Seine letzten Worte waren ein Gebet für die Königin, seine Richter und seine Ankläger.
Schließlich stimmten die Lords über die einzelnen Artikel und die Schuldfrage ab. Am 20. März erklärte eine Mehrheit Sacheverell der ihm zur Last gelegten Vergehen für schuldig. Seine formellen Einwände gegen die Rechtmäßigkeit des Impeachment wiesen die Lords zurück. Sodann verkündeten sie das Strafmaß: ein dreijähriges Predigtverbot sowie die Anordnung, dass die beiden Predigten vom Henker vor der Royal Exchange in London öffentlich zu verbrennen seien.
Wenngleich der Text das Urteil als milde darstellt, war die Reaktion seiner Anhänger von beträchtlicher Heftigkeit: Festbeleuchtungen und Freudenfeuer erhellten zahlreiche Straßen, Passanten wurden genötigt, auf das Wohl des Doktors zu trinken. Der Lord Mayor weigerte sich, der Hinrichtung der Bücher beizuwohnen, und überließ den Vollzug den Sheriffs. Nach Ablauf der dreijährigen Suspendierung verlieh die Königin Sacheverell die einträgliche Pfarrei St. Andrew in Holborn. Am 29. Mai 1713 trat er in St. Margaret’s zu Westminster erneut auf die Kanzel – diesmal als geladener Prediger vor ebenjenem Unterhaus.
