Am Sonntag, dem 26. Juni 1859, um vier Uhr morgens, verließ die Witwe Blando Aßmannshausen, um in Rüdesheim Brot zu holen. Auf dem Rückweg bemerkte sie, dass nahe dem Bingerloch ein Weinbergspalier gewaltsam durchbrochen worden war. Hinter den Brettern lag eine Blutlache; weiter unterhalb ein befleckter Stock und ein Regenschirm. Der Schiffer Franz Forschner erblickte seinerseits eine zweite Lache, ein blutiges Taschentuch und eine zerrissene schwarze Mantille. Am Ufer wiesen auch die Steine rote Spuren auf. Die Gegenstände und der Erdboden schienen darauf hinzudeuten, dass ein Körper bis zum Strom geschleift worden war; sie verrieten jedoch noch nicht, wer getroffen worden war und durch wessen Hand.
Die Männer, die den Ort alsdann absuchten, stießen auf weitere Indizien: zerbrochene Latten, Trittspuren im Erdreich, eine Hiebwaffe, deren Bleiknopf sich gelöst hatte, und ein Klappmesser mit mehreren Klingen. Der Name „Schmidt“ war auf einer derselben eingraviert. Mehrere Schlüssel wurden nahe der Mauer geborgen; einer schien zu einem Möbelstück zu gehören. Die Ermittler verzeichneten die zerstreuten Kleidungsstücke, die Risse und Flecken und folgten den Blutspuren bis zum Pfad hinauf. Die Strömung des Rheins hatte die Leiche hinweggetragen, und die Untersuchung begann mithin an Gegenständen, deren Besitzer fehlte. Ein Tagelöhner gab an, am Vorabend gegen zehn Uhr Wehklagen vernommen zu haben; andere Vorübergehende hatten nichts bemerkt.
Vier Tage darauf, am 30. Juni, wurde nahe Aßmannshausen eine weibliche Leiche am Wassersaum gefunden. Ungeachtet der Verletzungen im Gesicht und der zerrissenen Gewänder erkannten Einwohner in ihr die Dame wieder, die fünf Tage zuvor mit einem Manne auf dem Niederwald gesehen worden war. Ein besonderer Umstand vollendete die Identifizierung: Der vollständige Name Emilie Lotheisen nebst einer Jahreszahl war mit Goldperlen in ihre Strümpfe gestickt. Der Bericht verzeichnet eine Kopfquetschung, Wunden an den Händen und mehrere Einstiche an Hals, Brust und Unterleib; er führt aus, die Obduktion habe den Tod auf eine Unterleibswunde zurückgeführt, die eine tödliche Verblutung nach sich zog. Der Leichnam bekundete die Identität und die verübte Gewalt; das Motiv blieb noch zu ermitteln.
Emilie, im Jahre 1820 im preußischen Dorfe Udorf geboren, hatte von ihrem Vater geerbt, doch Schulden hatten ihr Vermögen geschmälert. Sie lebte in Cassel, wechselte bisweilen die Unterkunft bei Bekannten und trug Rentenbriefe bei sich. Das Kapitel beziffert ihren Besitz auf zwei Papiere im Gesamtwert von siebenhundert Thalern: eine preußische Staatsanleihe und eine Schuldverschreibung der hessischen Landes-Kreditkasse. Beide fehlten nach ihrem Ableben. Die am Rheinufer gefundenen Schlüssel passten zu mehreren Zimmern, die sie in Cassel bewohnt hatte. Diese Zusammenhänge gaben einzelnen Gegenständen einen Namen und ließen einen Raub vermuten; den Begleiter bezeichneten sie noch nicht.
Eine Spur wies nach Wiesbaden. Am 29. Juni hatte ein Mann namens Nolte eine Kiste nach Hamburg aufgegeben, adressiert an Emilie Lotheisen, postlagernd. Das Fremdenbuch eines Gasthauses ergab, dass Johann Heinrich Nolte, nach den Angaben des Chronisten ein Gutsbesitzer ohne festen Erwerb, dort ein Zimmer mit einer jungen Frau bewohnt hatte, die er als seine Schwester ausgab. Zeugen des Gasthauses verglichen Gestalt und Tracht der beiden mit jenem Paare, das am Rheine bemerkt worden war. Nolte indessen war allein zurückgekehrt, bestaubt und erschöpft. Der einen Zeugin hatte er erklärt, seine Gefährtin verweile bei Bekannten in Frankfurt; einem anderen, sie befinde sich in Mannheim oder Heidelberg. Diese widersprüchlichen Angaben erregten Argwohn, doch stand der Untersuchung noch der Beweis bevor, ob das Paar tatsächlich jenen Pfad betreten hatte, an dem die Spuren gesichert worden waren.
Nolte leugnete, sich am 25. Juni nach Aßmannshausen oder auf den Niederwald begeben zu haben. Er gab an, Emilie habe ihn am Wiesbadener Bahnhof verlassen, er habe vergebens gewartet und sei daraufhin nach Frankfurt und Homburg gereist. Er behauptete, die Nacht bei einer Frau zugebracht zu haben und am folgenden Tage heimgekehrt zu sein. Drei an Hauswirte und den Privatsekretär Zinn in Cassel gerichtete Briefe, gezeichnet mit Emilies Namen und datiert auf den 27. Juni, waren tags darauf in Frankfurt zur Post gegeben worden. Sie kündigten eine Abreise nach Hamburg mit einer wohlhabenden Dame an und enthielten Weisungen über die in Cassel hinterlassenen Effekten. Nolte brachte vor, er selbst habe ein viertes Schreiben von Emilie erhalten, das seither verloren gegangen sei, und wies den mit dem Frankfurter Stempel vom 28. Juni versehenen Umschlag vor; dieser Brief habe ihn geheißen, die Kiste nach Hamburg zu senden. Das Kapitel berichtet, Schriftsachverständige hätten die Züge der drei Briefe wie auch jene der Aufschrift auf dem Umschlag der Hand Noltes zugeschrieben; Papier und Format der Casseler Schreiben glichen überdies einem anderen, von ihm versandten Briefe. Omnibuskutscher bestritten ferner den Zwischenhalt in Homburg sowie das Trinkgeld, dessen er sich zu entsinnen vorgab. Der Briefwechsel, der ihn entlasten sollte, wandelte sich in den Augen der Anklage zu einem Versuch, die Entdeckung der Tat hinauszuzögern.
Weitere Zeugenaussagen versetzten ihn erneut an Emilies Seite. Das Paar hatte Wiesbaden am 25. Juni verlassen, die Eisenbahn nach Rüdesheim und darauf einen Nachen nach Aßmannshausen genommen. Ein Führer geleitete sie auf den Niederwald; mehrere Wirtsleute erinnerten sich ihrer. Am Abend speisten und tranken sie bei der Witwe Fischer, ehe sie gegen neun Uhr zu Fuße den Rückweg nach Rüdesheim antraten. Zeugen beschrieben Nolte nach seinem Auftreten, seiner westfälischen Mundart und seiner Kleidung; mehrere erkannten ihn mit wechselnder Gewissheit wieder. Ein Schmied, Kaspar Trenz, bekundete, ihm in der darauffolgenden Nacht begegnet zu sein – ohne Stock, die Hosenbeine bis zur Wade durchnässt und staubbedeckt. Dieser Umstand deckte sich zwar mit den Spuren am Strome, doch war es die Aussage eines Mannes, der die Verknüpfung erst herstellte, nachdem die Kunde von dem Morde ruchbar geworden war.
Der Stock und das Messer bildeten ein weiteres Beweisstück der Akten. Nolte behauptete beharrlich, der im Weinberg gefundene Stock gehöre ihm nicht, und jenes Messer habe er nie besessen. Gleichwohl entsannen sich mehrere Zeugen des Stockes, den er vor den Ereignissen geführt hatte: ein Stock, dessen unteres Ende mit einer Messingzwinge bewehrt war. Der am Tatort sichergestellte Bleiknopf hatte sich von diesem gelöst, und Zeugen erkannten den zerbrochenen Stock wieder. Der Handwerker Schmidt identifizierte in dem blutbefleckten Messer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein an Nolte verkauftes Stück; dieser räumte zwar den Kauf eines ähnlichen Messers ein, versicherte jedoch, das seine sei in Cassel verblieben. Es konnte nirgends aufgefunden werden. Der am Tatort aufgehobene Schlüssel passte den angestellten Versuchen zufolge zu einer Kommode, die das Paar in Wiesbaden benutzt hatte; Nolte hatte sich noch am Tage seiner Rückkehr einen neuen Schlüssel feilen lassen und gab für den Verlust des alten mehrere einander widersprechende Erklärungen ab.
Die verschwundenen Papiere brachten die materiellen Spuren mit dem Golde zusammen. Der Bericht führt aus, Nolte habe die Zweihundert-Thaler-Obligation an seine Gläubiger übersandt und die preußische Fünfhundert-Thaler-Anleihe unter der Namensunterschrift „H. Nolte“ an einen Frankfurter Bankier veräußert. Er bestritt, sie Emilie entwendet zu haben, und behauptete, das andere Papier in Wiesbaden von ihr erworben zu haben; er vermochte diesen Erwerb nach Darstellung des Chronisten indessen nicht glaubhaft darzutun. Das Geld setzte ihn alsdann in den Stand, Verbindlichkeiten abzutragen und Reisen zu unternehmen. Vor der Tat hatten die Gläubiger gedrängt, und seine Heiratspläne mit begüterten Damen waren gescheitert oder drohten aufzufliegen. Dieses Motiv entspringt der Rekonstruktion der Anklage: Noltes Mittellosigkeit und der Besitz der Papiere genügen für sich allein noch nicht, um die todbringende Tat lückenlos darzustellen.
Im Verhöre verharrte Nolte in ständigem Leugnen. Er erklärte, die Blutflecken auf seinen Kleidern rührten von Blutegeln her, die er sich am 27. Juni zur Linderung von Krampfadern habe ansetzen lassen; er habe ein Tuch auf die Beinkleider gelegt, um das Mobiliar zu schonen. Der Chronist bestätigt zwar, dass ihm an jenem Tage tatsächlich Blutegel gesetzt worden waren, verwirft jedoch die Erklärung für die Flecken und hält die Gewänder gegen die Wahrnehmung des Schmiedes Trenz sowie die polizeilich bezeugten Reinigungsversuche. Dem Kapitel zufolge bat Nolte während der Untersuchungshaft einen Mitgefangenen, nach dessen Entlassung zwei auf Hamburg datierte Briefe an die Bürgermeister von Aßmannshausen und Rüdesheim abzusenden. Darin sollte der Mord gemeldet und vorgegeben werden, der Urheber befinde sich bereits auf hoher See, unerreichbar für die Justiz. Er versprach dem Mitgefangenen Lohn; auch suchte er über weibliche Häftlinge einen falschen Zeugen zu gewinnen, um sein Alibi für Homburg zu stützen. Der Chronist führt diese Vorgänge als Täuschungsmanöver an, die darauf abzielten, die Untersuchung irrezuführen; sie sind von dem Wahrspruch der Geschworenen wohl zu unterscheiden.
Die Geschworenen zu Hanau sprachen Nolte ungeachtet seiner Beteuerungen schuldig, Emilie Lotheisen getötet zu haben, um sich ihrer Papiere zu bemächtigen. Das Gericht erkannte auf die Todesstrafe durch das Beil; das Obergericht bestätigte das Urteil. Sein Verteidiger reichte ein Gnadengesuch ein und machte namentlich geltend, im Herzogtum Nassau, auf dessen Boden der Mord begangen worden war, stünde auf eine solche Tat nicht die Todesstrafe. Der Landesherr wies das Gesuch ab. Am Vorabend der Hinrichtung ermahnte der Geistliche ihn ein letztes Mal zum Geständnis; Nolte erwiderte mit einem Gleichnis auf die Vergebung, die dem gekreuzigten Schächer zuteilgeworden war, ohne die Tat einzugestehen. Am 11. Januar 1861 wurde er zur Richtstätte bei Hanau geführt und enthauptet. Das Kapitel schließt mit den moralischen und religiösen Betrachtungen seines Verfassers. Das Verfahren indessen hatte die Akten ohne das Geständnis des Verurteilten geschlossen.
