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Hochstapler & Vermögen · Frankreich

Die zwei Briefe vom Sortiertisch

Paris, 1871–1872. Zahlungsanweisungen an verwundete Soldaten in den Lazaretten verschwinden; die Namen werden getilgt und überschrieben. Die Anklage bringt Alexandre Marie über seine Bekanntschaft mit zwei Postfourieren und das Verschwinden zweier Briefe mit den Entwendungen in Verbindung. Nach anfänglichem Leugnen spricht ihn die Jury schuldig; das Gericht verurteilt ihn zu vier Jahren Gefängnis und 100 Francs Geldbuße.

Giroux hatte die Briefe noch einmal gezählt, bevor er den Sortiertisch verließ. Er war zum Schalter vorgegangen, um einige Depeschen abzufertigen; als er zurückkehrte, fehlten zwei Sendungen. Alexandre Marie befand sich noch immer bei ihm und Castou. Am folgenden Tage begegnete Giroux ihm unweit des Hauptpostamts in der Rue Jean-Jacques-Rousseau. Er forderte die Briefe von ihm zurück und schalt ihn einen Dieb. Der Mann stammelte Ausflüchte, wandte sich ab und ward nicht mehr gesehen. Im Gerichtsbericht vom 31. August 1874 beschließt dieser kleine Fehlbetrag eine Anklage, die sich über mehrere Jahre und über Zahlungsanweisungen aus allen Teilen Frankreichs erstreckte.

Die Postverwaltung hatte die Unterschlagungen im Jahre 1873 zur Anzeige gebracht. Zahlungsanweisungen, die dem Postlauf anvertraut worden waren, hatten die Soldaten, für die sie bestimmt gewesen waren, nie erreicht. Einige Sendungen waren bereits vor ihrer Zustellung entwendet worden; auf den Mandaten waren die Namen der Absender und Empfänger getilgt und durch erdichtete Identitäten ersetzt worden. Die zur Auszahlung vorgelegten Briefumschläge trugen Vermerke, die genau auf die gefälschten Anweisungen abgestimmt waren. Auf diese Weise wanderte das Geld unter falschem Namen bis an den Schalter, wo es von jenem behoben werden konnte, der den Austausch vorgenommen hatte.

Die ersten Spuren, welche die Anklageschrift mit Marie in Verbindung brachte, reichten bis an das Ende des Krieges zurück. Am 18. Februar 1871 sollen im Pariser Postamt am Boulevard de Strasbourg vier Zahlungsanweisungen ausgezahlt worden sein, die der Feldpostschaffner des Colbert-Feldlazaretts unter dem Namenszug „Mûrie“ vorgelegt hatte. Ein Feldwebel namens Marie gehörte damals zu den Krankenpflegern jenes Lazaretts. Die Anweisungen waren für Militärpersonen bestimmt gewesen; die meisten Empfänger befanden sich zur Behandlung in einem Hospital. Diese Häufung lenkte die Nachforschungen auf jene Anstalten, welche die Briefe durchliefen, ehe sie den Empfängern ausgehändigt wurden.

Zunächst nahm sich die Militärjustiz der Sache an. Am 9. Dezember 1873 stand Marie wegen Urkundenfälschung vor dem zweiten Kriegsrat von Paris und wurde freigesprochen. Die Tragweite jenes Urteils blieb jedoch auf die damals untersuchten Taten beschränkt: Das Militärgericht durfte lediglich über Fälschungen befinden, die bis zum 21. März 1871 begangen worden waren – dem Tage, an dem Marie aus dem Dienst geschieden war. Der Prozess des Jahres 1874 eröffnete sich mithin über einer neuen Reihe von Vorkommnissen, die nach jenem Datum zutage traten, und erstreckte sich alsdann auf noch spätere Postmandate. Er wandelte den militärischen Freispruch nicht in eine rückwirkende Verurteilung um. Doch die angezeigten Veruntreuungen hatten damit kein Ende genommen. Nach den Feststellungen der späteren Anklage vor dem Schwurgericht hatten sich einige im März, April und Mai 1871 fortgesetzt; andere waren nach einer fast zehnmonatigen Unterbrechung im Februar, März und April 1872 von neuem aufgetreten.

Für die erste Periode zählte die Anklage zweiundsechzig Anweisungen auf, die zwischen dem 21. März und dem 1. Mai 1871 unterschlagen worden waren. Sie waren an sechs Soldaten der Pariser oder der Versailler Armee adressiert: Caillon, Delaire, Julien, Merlan, Durand und Trouillard. Der Fälscher soll deren Namen sowie die der Absender getilgt und sodann mit dem falschen Namen unterzeichnet haben, den er an die Stelle des Empfängers gesetzt hatte. Drei Anweisungen sollen in Paris, eine in Saint-Denis und die übrigen in Charenton eingelöst worden sein. Marie behauptete, sich während des Aufstands der Kommune in Ivry aufgehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hielt dem regelmäßige Besuche im Colbert-Lazarett und in anderen Spitälern entgegen, in denen er gedient hatte; ferner verwies sie auf einen vier- bis fünftägigen Aufenthalt in einer Baracke an der Avenue Rapp. Schließlich berief sich die Anklage auf die Unordnung in den Amtsstuben nach dem 18. März: Briefe, so hieß es, seien damals dem Erstbesten ohne Quittungsleistung ausgehändigt worden. Der Bericht führt diese Umstände an, ohne eine unabhängige Überprüfung des Alibis zu erwähnen.

Das folgende Jahr lieferte ein noch genauer beziffertes Gesamtbild. Fünfunddreißig Mandate im Gesamtwert von 444 Francs waren an den verschiedensten Orten des Landes ausgestellt und in Paris an Krankenwärter oder Soldaten des Hospitals Saint-Martin adressiert worden. Die Hausmeister der fingierten Anschriften erklärten einhellig, die auf den Postanweisungen verzeichneten Namen nicht zu kennen. Das Gutachten wies Eau de Javel als jenes Reagens nach, mit dem die Handschrift der Postbeamten ausgelöscht worden war; die Anklage führte Maries Beruf als Dekorationsmaler ins Feld, um seine Vertrautheit mit diesem Bleichmittel zu erklären. Der Schriftsachverständige schrieb zudem die nachträglich eingefügten Angaben seiner Hand zu. Diese Indizien fügten sich zu einer Kette, deren Tragfähigkeit freilich die Geschworenen zu beurteilen hatten.

Der Bericht beleuchtete auch die Gelegenheit, deren sich der Täter zum Zugriff auf die Sendungen bedienen konnte. Im ersten Halbjahr 1872 versahen Giroux und Castou ihren Dienst als Postfouriere, der eine im Hospital Saint-Martin, der andere im Rekruten-Lazarettdepot in der Rue des Récollets. Beide begaben sich täglich in das Hauptpostamt, um die Post für die ihnen anvertrauten Mannschaften abzuholen. Marie kannte Giroux aus seiner eigenen Dienstzeit; gegen Ende Januar erneuerte er den Umgang mit ihm und begleitete ihn alsbald, gemeinsam mit Castou, in das Amtslokal der Rue Jean-Jacques-Rousseau.

Dem Verhandlungsbericht zufolge erklärte Marie gegenüber Giroux und Castou, er lebe mit einer Frau zusammen, die an den Hallen Handel treibe; er verweile lediglich bei ihnen, um das Ende ihrer Marktzeit abzuwarten. Die Anklage datiert diese Besuche auf mindestens zwei- bis dreimal wöchentlich in den Monaten Februar, März und April. Sie warf ihm vor, dem Sortiergeschäft beigewohnt, die Namen der Soldaten auf den Anschriften erspäht und die Unaufmerksamkeit der Postfouriere genutzt zu haben, um Briefe oder Zeitungen an sich zu nehmen. In den Augen der Anklagebehörde bot diese Regelmäßigkeit die willkommene Gelegenheit zu den Unterschlagungen; sie bewies für sich allein genommen freilich noch nicht die Urheberschaft an jeder einzelnen fehlenden Sendung. Giroux und Castou schöpften keinen Argwohn; sie ließen ihn während ihrer Verrichtungen unbefangen neben den Briefstapeln stehen. Schließlich begannen die Soldaten von Saint-Martin nach den Geldsendungen zu fragen, die ihre Familien ihnen geschickt hatten. Das Ausbleiben der Briefe weckte Giroux’ Misstrauen, und er begann, die Poststücke genauer nachzuzählen.

An jenem Tage, da zwei Briefe fehlten, riet Castou seinem Gefährten, Marie zur Rede zu stellen. Tags darauf, nahe dem Postgebäude, währte die Gegenüberstellung nur kurz. Giroux verlangte die beiden Schreiben heraus; Marie stammelte verworrene Entschuldigungen und suchte das Weite. Der Bericht vermerkt, dass er sich von Stund an nicht mehr blicken ließ und die Unterschlagungen mit diesem Augenblick ein Ende nahmen. Dieser Hergang lieferte der Staatsanwaltschaft ihr handgreiflichstes Beweisstück: ein gezählter Bestand, ein festgestellter Verlust, eine unmittelbare Beschuldigung und die Flucht. Die Prüfung der früheren Mandate und das Leugnen des Angeklagten vermochte er indes nicht vollends aufzuwiegen.

Vor den Geschworenen leugnete Marie jede Schuld. Der Zeitungsbericht erinnerte an eine frühere zuchtpolizeiliche Verurteilung in Bayeux aus dem Jahre 1858 wegen Diebstahls, die mit fünfzehn Monaten Gefängnis geahndet worden war; diese Vorstrafe reichte jedoch nicht aus, um die 1874 verhandelten Fälschungen zweifelsfrei zu belegen. Generalsubstitut Onfroy de Bréville vertrat die Anklage, während Advokat Paul Godin die Verteidigung führte. Der Sitzungsbericht überliefert weder den Wortlaut des Plädoyers noch die Beantwortung der einzelnen Fragen durch die Geschworenen. Er hält lediglich fest, dass das Verdikt in allen Punkten bejahend ausfiel, dem Angeklagten jedoch mildernde Umstände zugebilligt wurden. Das Blatt benennt diese Umstände nicht und lässt keinen Rückschluss darauf zu, auf welchen Teil der Anklage sie sich bezogen.

Der Gerichtshof verurteilte Alexandre Marie zu vier Jahren Gefängnis und zu einer Geldstrafe von einhundert Francs. Die Akte hatte mit bescheidenen Geldbeträgen begonnen, die in der Feldpost zerstreut lagen; sie schloss mit der Strafe gegen einen einzelnen Mann. Dazwischen folgte die Untersuchung getilgten Namen, erdichteten Empfängern und Briefen, auf welche verwundete Männer im Lazarett vergebens harrten. Giroux wiederum hatte zwei Briefschaften vor Augen gehabt, ehe er vom Schalter weggetreten war. Als er zurückkam, stimmte die Zahl nicht mehr.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Bericht über die Verhandlung vom 31. August 1874 in der Gazette des Tribunaux. Der Text gibt im Wesentlichen die Anklageschrift wieder; bestrittene Tatsachen und Schutzbehauptungen sind als solche ausgewiesen. Der Auszug beschränkt sich auf den Zeitungsbericht bis zur Urteilsverkündung.

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