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Räuber & Landstraßen · Deutschland

Jasper Hanebuth: Die Pferde des nächsten Tages

Ein bedrohter Händler weigert sich, seine Pferde abzutreten, und erstattet Anzeige. Die Festnahme Hanebuths bringt eine lange Kette von Gewalttaten ans Licht, die auf den Straßen rings um Hannover verübt wurden.

Der Händler weigerte sich, seine Pferde zu verkaufen. Jasper Hanebuth hatte einen derart niedrigen Preis geboten, dass der Kauf bereits einer Beschlagnahme glich; auf die Weigerung hin kündigte er an, am nächsten Morgen würden die Tiere nicht mehr ihrem Herrn gehören. Er bedrohte auch dessen Ehefrau: Das Haus könne brennen und alles, was darin sei, mit ihm. Diesmal trafen die Worte auf jemanden, der ihre Vollstreckung nicht abwarten wollte.

Medefeld, der Händler, erhob Klage vor dem Rat von Hannover. Am 14. November 1652 wurde Hanebuth festgenommen. Der im 19. Jahrhundert von Rudolf Hartmann veröffentlichte Bericht räumt dieser Denunziation eine entscheidende Rolle ein. Der Mann, dem man schließlich neunzehn Morde zur Last legen sollte, wurde nicht am Ende einer großen Treibjagd in den Wäldern gefasst. Man kannte ihn in der Stadt; er verkehrte dort, verkaufte dort, trank dort. Eine Drohung wegen zweier Pferde verwandelte diese vertraute Erscheinung in die Gelegenheit, seiner habhaft zu werden.

Ein Mann, der zum Handeln wiederkam

Hanebuth stammte aus Groß-Buchholz bei Hannover. Der Dreißigjährige Krieg hatte sein Leben durchzogen. Alte Berichte lassen ihn unter den Soldaten dienen und verflechten seine militärischen Züge mit einer Reihe von Gewalttaten, deren zeitliche Abfolge nicht immer leicht zu bestimmen ist. Nach dem Friedensschluss tauchte er keineswegs aus einem fernen Land auf: Die Umgebung der Stadt, die Wege und die Dörfer waren ihm wohlbekannt.

Er trieb Pferdehandel. Zwischen einem Tier, das zu Markte geführt wird, und der Erzählung, die sein Verkäufer über dessen Herkunft abgibt, liegt jener Raum, in dem sich der Diebstahl verbergen kann. Hanebuth ging in den Häusern Hannovers ein und aus, bot Rosse feil, fand Abnehmer. Die Beute blieb nicht unter den Bäumen liegen. Sie ging in den gewöhnlichen Handel über, und dieser Umlauf setzte weit weniger eine geheimnisvolle Waldhöhle voraus als vielmehr eine Kette von Geschäften, nach deren Ursprung man nicht allzu genau fragte.

Die Vorfälle, die Hartmann zusammenträgt, sind von einer Härte ohne jeden Glanz. Nahe Celle soll ein aus Uelzen stammender Händler um eines seidenen Wamses und einiger Taler willen erschlagen worden sein. Andernorts traf eine Kugel einen Mann, der ein gutes Gewand trug; die erbeuteten Kleider erwiesen sich als derart von Ungeziefer zerfressen, dass der Mörder nicht den erhofften Gewinn daraus zog. In dieser letzten Begebenheit tilgt der Misserfolg des Raubes den Tod nicht: Er lässt dessen Beweggrund nur umso erdrückender erscheinen.

Diese Episoden entstammen der gerichtlichen Überlieferung, die der Geschichtsschreiber aufgriff. Die Opfer erscheinen darin oft nur unter einer Berufsbezeichnung, einer Herkunft oder einem Gegenstand, da im Bericht kein Name bewahrt blieb. Der Hausierer wird zu jenem, der einige Münzen bei sich trug, der Soldat zu jenem, dessen Rock man begehrte. Ein ganzes Menschenleben findet sich so nach dem Mord auf das zusammengeschrumpft, was der Mörder ihm abzunehmen gehofft hatte.

Die Pfade des Verkaufs

Hanebuth handelte nicht immer allein. Hans Stille und andere Männer treten in mehreren Angelegenheiten an seiner Seite auf. Hartmann berichtet namentlich von der Ermordung eines Kumpanen, dessen Indiskretionen sie gefürchtet haben sollen. Beim Teilen der Gefahren wie beim Teilen der Beute konnte jener, der Mitwisser war, seinerseits zu jenem werden, den man beseitigen musste. Die Gewalt machte an den Grenzen der Bande nicht halt.

Im Jahre 1647 soll ein Trompeter auf dem Weg nach Burgdorf im Misburger Wald getötet worden sein. Die Angreifer nahmen seine Waffe und sein Gewand, in dem sich eine Quittung befand, und warfen den Leichnam in einen Graben. Im folgenden Jahr wurden zwei Soldaten abseits des Weges ins Gestrüpp gezerrt und nach ihrer Tötung der Kleider beraubt. Sie führten kein Geld mit sich. Vom erhofften Gewinn blieb mithin nur das, was die Männer auf dem Leibe trugen.

Ein weiterer Vorfall betraf einen Marketender und seinen Jungen nahe der List. Die fortgeführten Pferde wurden Hartmann zufolge mehrere Tage lang in einem Haus in Hannover untergestellt, ehe man sie veräußerte. Diese Einzelheit ist von Belang: Sie verleiht der Flucht eine feste Adresse, der Beute eine Verweilzeit, den Unternehmungen ein Einvernehmen mit den Einwohnern. Während eine Leiche abseits im Verborgenen lag, konnten die gestohlenen Tiere begutachtet und verhandelt werden wie bei jedem beliebigen Geschäft.

Im Jahre 1651 soll bei Seelze ein Schäfer gezwungen worden sein, in eine Erdmulde hinabzusteigen, ehe man ihn niederschoss. Der Bericht vermerkt neun Groschen und ein Stück Tuch als Beute. Dieser letzte Ertrag besaß wahrlich wenig Erhabenheit für einen Mann, den die Sage später mit der Herrschergewalt eines Königs im Walde ansiedeln sollte. Der geringe Wert der Dinge minderte die Taten nicht; er zeigte, was aus einem Reisenden werden konnte, wenn derjenige, der ihm begegnete, in ihm nichts anderes mehr erblickte als seine Taschen und sein Bündel.

Hartmann führt Hanebuths langes Ungestraftbleiben auf die Gewohnheiten der Gewalt zurück, die der Krieg hinterlassen hatte, sowie auf das Schweigen jener, die ihn fürchteten. Diese Erklärung gehört dem Historiker; sie lässt nicht erkennen, was ein jeder Nachbar tatsächlich wusste. Die Klage Medefelds leitete immerhin eine greifbare Wendung ein. Ein namentlich benannter Mann, eine präzise Drohung und der Gang vor den Rat überantworteten Hanebuth von nun an der Justiz.

Was er gestand

Die Verhöre brachten weitaus schwerere Taten zutage als die anfängliche Bedrohung. Hartmann zählt fünf Befragungen und hält fest, dass die zweite an der Stätte der Folter stattfand. Er schildert die Furcht vor der Peinigung als Mittel, um den Gefangenen, nach den Worten der Richter, daran zu hindern, bei seinem Leugnen zu verharren. Die Geständnisse, zu denen die Untersuchung gelangte, müssen stets vor dem Hintergrund dieser Umstände gesehen werden. Die Zahl von neunzehn Morden ist jene, die ihm zur Last gelegt wurde; sie wird nicht allein durch ihre Wiederholung zu neunzehn gleichermaßen aufgeklärten Fällen.

Der Bericht schreibt ihm gar die Unfähigkeit zu, sich an all seine Gewalttaten zu erinnern. Die Richter forderten Rechtsgutachten von drei Fakultäten an, ehe sie das Rädern beschlossen. Die Untersuchung hatte mithin eine örtliche Festnahme in ein schwerfälliges Verfahren verwandelt, dessen Akten und Konsilien eine unwiderrufliche Strafe stützen sollten.

Währenddessen fror der Häftling. Die von August Jugler wiedergegebenen städtischen Rechnungsbücher verzeichnen eine Ausgabe vom 22. Dezember 1652: Wegen der strengen Kälte wurden ihm Strümpfe gereicht. Andere Posten betreffen ein Nachtgewand aus Leinwand und Stroh für sein Lager. Der Mann, dessen Verbrechen man untersuchte, blieb für die Stadt, die ihn verwahrte, auch ein Körper, den man kleiden und bis zum Urteilsspruch am Leben erhalten musste.

Am 4. Februar 1653 wurde das Urteil vor dem Steintor vollstreckt. Das Gericht war unter den Lauben des Rathauses zusammengetreten; daraufhin führte man den Verurteilten zur Richtstätte. Man hatte ihm Wein bewilligt, dessen Verwendung die Rechnungen für eine Biersuppe und während des Ganges zum Hochgericht ausweisen. Sie verzeichnen ebenso das Macherlohn für das Rad.

Nach der Hinrichtung empfingen die Richter, Ratsherren und Pastoren die herkömmlichen Weinmengen. Im selben Register fanden das Stroh des Gefangenen, die aus Erbarmen gewährten Strümpfe und das Werkzeug seines Todes ihren jeweiligen Preis. Die Stadt vermochte diese Unkosten zu begleichen. Sie vermochte nicht auf dieselbe Weise die Lücken zu schließen, die auf den Straßen zurückgeblieben waren, noch all jenen einen Namen wiederzugeben, die in den Berichten nur noch als ein Rock, eine Quittung oder ein paar Münzen fortlebten.

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Vollständige Faksimile-Lektüre der Seiten 190–193 aus Rudolf Hartmanns Geschichte der Residenzstadt Hannover (1880), herausgegeben von der Historischen Arbeitsgemeinschaft Wedemark. Dieser frühe Bericht schildert die Verbrechen und die Untersuchung; die Einzelepisoden sind ihm entnommen, und die neunzehn Morde werden als die dem Verurteilten zugeschriebene Gesamtzahl dargestellt. Der Widerspruch zwischen dem Verhaftungsdatum und der von Hartmann genannten Verfahrensdauer verbietet es, diese Zeitspanne zu übernehmen. Ergänzende Lektüre der städtischen Rechnungen von 1652–1653, übertragen von August Jugler, Aus Hannovers Vorzeit, Seite 177: Kleidung des Häftlings, Stroh, Wein und Bezahlung des Rades. Die Chronik des Stadtarchivs Hannover deckt sich hinsichtlich des 4. Februars 1653 und der neunzehn zugeschriebenen Morde. Es wurden keine Dialoge, Figuren oder zusätzlichen Verbrechen hinzuerfunden.

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