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Justiz & Skandale · Frankreich

Jeanne d’Arc vor dem Tribunal zu Rouen

Nach ihrer Gefangennahme bei Compiègne wurde Jeanne d’Arc 1431 in Rouen vor ein geistliches Gericht gestellt, wo ihre Stimmen, ihre Männerkleidung und ihre Berufung auf eine höhere Instanz verhandelt wurden. Borrow schildert ihre Verurteilung als Rückfällige und ihren Feuertod am 30. Mai.

Im Frühjahr 1430 ritt Jeanne d’Arc an der Spitze einer französischen Schar nahe Compiègne ins Feld. Ihre Niederlage verkehrte die Wirkung ihrer bisherigen Siege ins Gegenteil: Hatte ihr Name bis dahin einem geschwächten Heer neuen Mut eingeflößt und die Engländer mit Furcht erfüllt, so konnten ihre Widersacher sie nun als Gefangene vorführen. George Borrow eröffnet seinen Bericht mit dem Zwiespalt zwischen dem Frohlocken ihrer Feinde und der Bestürzung auf französischer Seite. Am 23. Mai von den Burgundern ergriffen, wurde sie monatelang festgehalten und schließlich an die Engländer ausgeliefert, die sie nach Rouen überführten. Damit wandelte sich ihre militärische Gefangenschaft zu einem politischen und religiösen Schauprozess.

Das Verfahren sollte beweisen, dass sie mit der Behauptung, von himmlischen Stimmen geleitet zu werden, die Unwahrheit gesprochen, Zauberei getrieben, ungebührlich Männerkleidung getragen und der Kirche den Gehorsam verweigert habe. Die Anklage gab sich den Anstrich einer reinen Glaubensuntersuchung, doch diente der Ausgang vor allem der englischen Sache: Gelänge es den Richtern, sie als Betrügerin oder Ketzerin zu brandmarken, ließe sich die Krönung Karls VII., zu der sie maßgeblich beigetragen hatte, ihrer Legitimität berauben. Borrow unterstreicht diesen Zusammenhang zwischen Jeannes symbolischer Bedeutung und der unerbittlichen Feindseligkeit, die ihr entgegenschlug.

Die Gefangenschaft begann lange vor der feierlichen Eröffnung der Sitzungen. Jeanne schmachtete nicht in einem geistlichen Gewahrsam, sondern unter englischer Bewachung in einer weltlichen Festung. Ihr Ersuchen, in die Obhut der Kirche überstellt zu werden, verhallte ungehört. Ihre Wächter mochten darin eine reine Sicherheitsvorkehrung sehen; für die Angeklagte war es eine Frage des Rechts, entzog sich doch der Ort, an dem sie dem Richterspruch harrte, gänzlich der Aufsicht des geistlichen Tribunals. Borrows Bericht hebt wiederholt diese schreiende Ungleichheit hervor: Das Gericht maß sich die Befugnis an, über ihr Seelenheil zu befinden, während ihre militärischen Feinde über ihren Schlaf, ihre Schritte und jeden Zutritt geboten.

Die erste Phase bestand aus einer endlosen Reihe von Vorverhören. Die Beisitzer drängten auf Antwort, ob sie die Stimmen des Erzengels Michael, der heiligen Katharina und der heiligen Margareta vernommen habe, wann diese ihr erschienen seien und welche Befehle sie erteilt hätten. Jeanne beharrte darauf, sie erkannt zu haben und von ihnen beraten worden zu sein. Die Fragen wiederholten sich in stets neuer Einkleidung: Habe sie die Gestalten mit leiblichen Augen erblickt, sei ihr ein Zeichen gegeben worden, habe sie einer Stimme oder dem eigenen Willen gehorcht? Sie dachte nicht daran, alles preiszugeben, was ihr anvertraut worden war. Verlangte man von ihr die Enthüllung eines geheimen Zeichens, so weigerte sie sich zuweilen oder erklärte schlicht, dies gehe ihre Richter nichts an.

Die Richter forderten sie auf, sich der streitenden Kirche – mithin der versammelten kirchlichen Autorität – zu unterwerfen. Jeanne erwiderte, sie sei bereit, sich Gott und der himmlischen Kirche zu beugen, werde jedoch niemals widerrufen, was sie als göttlichen Auftrag erkannt habe. Mochte dies wie ein Bekenntnis der Treue klingen, so witterten die Inquisitoren darin offenen Ungehorsam. Der Streit entzündete sich mithin nicht allein an der Echtheit ihrer Gesichte; er betraf den Rang der Pflichten: Das Gericht verlangte, dass die junge Gefangene den Richtspruch der Prälaten über ihre eigene Auslegung des empfangenen Befehls stellte.

Die Verhöre vollzogen sich in einer zermürbenden Atmosphäre. Mehrere Kleriker bedrängten sie mit Fragen, während die Notare jedes Wort aufzeichneten. Der Bericht schildert, wie man von ihr einen Eid auf die lückenlose Beantwortung aller Vorhalte erpressen wollte, obschon sie ihr Gelöbnis auf dasjenige beschränken wollte, worüber Auskunft zu geben ihr erlaubt war. Ebenso beharrlich kreisten die Befrager um ihre Männerkleidung. Jeanne legte dar, dass diese Tracht ihrem Kriegsdienst entsprochen habe und ihr unter den männlichen Wachen besseren Schutz gewähre. Borrow berichtet von den wiederholten Versuchen, sie zum Ablegen dieser Kleidung zu bewegen, und den Gefahren, denen sie in ihrem Kerker ausgesetzt war – Umstände, wie sie Borrows Kompilation überliefert.

In Jeannes Heimatdorf und im Umfeld ihrer Jugend wurden Zeugen vernommen. Man befragte sie über ihre Kindheit, ihren Wandel und ihren Leumund. Die Obrigkeit suchte den Stimmen einen allzu menschlichen Ursprung nachzuweisen und darzutun, dass ihr Betragen das Maß herkömmlicher Frömmigkeit überschritten habe. Freilich vermochten diese Aussagen ihre Gesichte weder zu erklären noch zu widerlegen; sie lieferten lediglich Bruchstücke der Erinnerung, aus denen die Richter nach Belieben ein Bild des Frevels oder der Tugend zimmern konnten. Mit dem Anschwellen der Anklageartikel wurden die Erwiderungen der Gefangenen auf isolierte Formeln verkürzt, oft gänzlich aus ihrem Sinnzusammenhang gerissen.

Eine Begegnung schien dem Verfahren indes eine unerwartete Wendung zu geben. Isambart de la Pierre sprach zu ihr von einem Konzil, vor dem sie auch auf Beistand aus ihrem eigenen Lager hoffen dürfe. Als sie fragte, was ein allgemeines Konzil sei, eröffnete ihr der Ordensmann, dass es die gesamte Kirche repräsentiere. In der von Borrow überlieferten Szene willigte Jeanne sogleich ein, sich einer solchen Versammlung zu unterwerfen. Doch der Bischof von Beauvais fuhr Isambart ins Wort und befahl dem Notar bei Strafe, diese Antwort nicht zu Protokoll zu nehmen. Jeanne erhob Einspruch: Was zu ihrer Verdammnis diene, werde niedergeschrieben, was aber zu ihrer Entlastung spreche, unterschlage man. Dem Geistlichen selbst wurde mit Vergeltung gedroht. Die Berufung auf eine höhere Instanz war damit keine bloße Rechtsfrage mehr; sie scheiterte daran, dass eine Feder den Eintrag auf dem Papier verweigerte.

Am 24. Mai 1431 führte man Jeanne auf den Friedhof von Saint-Ouen, wo ihr eine Widerrufsformel vorgelegt wurde. Man stellte ihr eine Milderung der Haft in Aussicht, sollte sie den Punkten abschwören, die das Tribunal als ketzerisch brandmarkte. Die junge Frau sah sich einer Wahl gegenübergestellt, deren Tragweite sie kaum zu ermessen vermochte. Sie unterzeichnete oder zeichnete das Schriftstück und legte wieder Frauenkleider an. Das Gericht deutete diesen Schritt als vollkommene Unterwerfung; Jeanne hingegen verstand ihn nach Borrows Lesart so, dass sie der Glut des Scheiterhaufens entronnen sei, ohne die Sendung ihrer Stimmen verleugnet zu haben. Dieser Abgrund zwischen dem geschriebenen Buchstaben und ihrem inneren Sinn sollte ihr zum Verhängnis werden.

Sie wurde in den Kerker zurückgebracht. Alsbald trat der Streit um das Männerkleid erneut hervor. Der Chronist berichtet, dass sie diese Tracht unter Umständen wieder anlegte, die es in ihren Augen unumgänglich machten. Für ihre Richter jedoch war die Rückkehr zum verfemten Gewand der unumstößliche Beweis, dass sie ihren Widerruf gebrochen hatte und in den alten Irrwahn verfallen war: Fortan galt sie als Relapsa, als rückfällige Ketzerin. Nunmehr bedurfte es keines Beweises der ursprünglichen Vergehen mehr; die Feststellung des gebrochenen Gelöbnisses genügte vollauf. Jeanne beteuerte standhaft, ihre Stimmen hätten sie nicht getäuscht, und nahm kein Wort von dem zurück, was sie als Wahrheit empfand.

Das Todesurteil erging ohne ein weiteres ordentliches Verhör, wie es den früheren Sitzungen eigen gewesen war. Am 30. Mai wurde Jeanne auf den Alten Marktplatz von Rouen geführt. Man stülpte ihr eine Schandmütze über, die sie als Ketzerin und Götzendienerin brandmarkte. Geistliche und weltliche Würdenträger verlasen öffentlich den Richtspruch. Sie flehte um ein Kruzifix und erbat den geistlichen Beistand. Nach Borrows Bericht blieb der Dominikaner Martin L’Advenu bis zuletzt an ihrer Seite. Als die Flammen emporzüngelten, hieß sie ihn zurücktreten, damit ihn der Brand nicht versehre, und bat ihn inständig, das Kreuz hoch vor ihren Augen zu halten.

Borrow bezeugt, dass sie Jesus und die Heiligen anrief, aufs Neue ihre Unschuld beteuerte und dem Bischof von Beauvais zurief, er allein trage die Schuld an ihrem Sterben. Der Bericht schildert ihren Tod und den Befehl, ihre Asche zur Unkenntlichkeit zu verbrennen und in die Fluten der Seine zu streuen. Vor Gericht hatte Jeanne vergebens verlangt, dass ein entlastendes Wort in die Akten gelange; auf dem Scheiterhaufen erflehte sie nur, dass man ihr das Kreuz vor Augen halte. Verhöre, Widerruf und Urteil hatten besiegelt, was ihre Richter aus ihren Bekenntnissen formen wollten. Sie starb mit dem Zeugnis, dass jene niemals die Wahrheit über ihre Sendung verkündet hatten.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Borrows Darstellung ist eine retrospektive Schau; die angeführten Reden und Szenen entstammen seiner Feder und erheben keinen Anspruch auf wörtliche Protokolltreue. Die französische Geschichtsforschung bestätigt die Festnahme durch die Burgunder sowie den anschließenden Verkauf an die englische Krone.

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