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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Gifte & Erbschaften · England

Unter dem Bett in der Batty Street

Whitechapel, 1887. Die junge Miriam Angel wird tot in ihrer Kammer aufgefunden, während man ihren Mitbewohner Israel Lipski mit Spuren von Scheidewasser unter dem Bett entdeckt. Er bezichtigt zwei Unbekannte, ihn vergiftet zu haben; Zeugen, Ärzte und Ermittler prüfen Kleidung, morgendliche Gänge und den Erwerb von Salpetersäure. Kein Zeuge hat die Tat gesehen, doch die Geschworenen sprechen Lipski schuldig und verhängen die Todesstrafe.

Am 28. Juni 1887 entdeckten Nachbarn in einer Kammer der Batty Street Miriam Angel regungslos auf ihrem Bett und Israel Lipski, ihren Mitbewohner, verborgen hinter demselben Bett, eingekeilt zwischen Bettgestell und Mauerwerk. Sie war tot; er atmete noch, die Hände von Säure verätzt. Für die Polizei schien der Schauplatz beide Körper unweigerlich in einer gemeinsamen Tragödie zu verknüpfen. Lipski hingegen bot eine gänzlich andere Schilderung: Zwei Männer hätten ihn gewaltsam gezwungen, Gift zu schlucken, und ihn sodann unter das Bett gestoßen, nachdem sie die junge Frau ermordet hätten. Vor Gericht gab es keinen Augenzeugen der Tat. Die Anklage stützte sich auf die Säure, die Gänge des Verdächtigen an jenem Morgen, die versengten Kleider und seine eigene Einlassung; die Geschworenen sprachen ihn schuldig und verurteilten ihn zum Tode.

Die Tat trug sich im Hause Batty Street Nr. 16 zu, einem dreistöckigen Gebäude, in dem die Familie Lipski das Erdgeschoss bewohnte, die Angels eine Kammer im ersten Stock innehatten und Israel die Dachstube gemietet hatte. Seit beinahe zwei Jahren lebte er bei Philip Lipski, einem Schneider und Eigentümer des Hauses, zunächst als einfacher Mieter, ehe er seine Kammer in eine Werkstatt zur Herstellung von Spazierstöcken verwandelte. Seine Verwandten beschrieben ihn bis dahin als fleißig und rechtschaffen. Miriam und Isaac Angel, die weniger als ein Jahr zuvor aus Polen eingewandert waren, wohnten der Treppe gegenüber. Miriam war zweiundzwanzig Jahre alt und im sechsten Monat schwanger.

In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni kehrte Isaac Angel gegen neun Uhr abends heim. Seine Frau sei wach und wohlauf gewesen, gab er zu Protokoll; sie habe ihm Bier gebracht und sei später nochmals ausgegangen, um einen Brief zur Beschriftung fortzubringen. Um halb zwölf legte er sich schlafen und verließ die Wohnung am folgenden Morgen um Viertel nach sechs zur Arbeit. Er ließ sie schlafend im Bett zurück, hinter einem geschlossenen und durch ein Rollo halb verhängten Fenster. Als er gegen Mittag, von einer Nachbarin benachrichtigt, zurückkehrte, verwehrte man ihm den Zutritt zum Zimmer. Der Bericht verzeichnet somit das Verlassen des Hauses durch ihren Gatten als den letzten gesicherten Zeitpunkt, zu dem Miriam lebend gesehen wurde; ihr weiteres Tun bleibt im Dunkeln.

Lipskis Vormittag ließ sich nur aus mehreren Zeugenaussagen rekonstruieren, deren Zeitangaben nicht lückenlos ineinandergriffen. Er beabsichtigte, seine neue Werkstatt in Betrieb zu nehmen, und hatte hierfür Simon Rosenbloom sowie den sechzehnjährigen Richard Pitman angeworben. Rosenbloom sagte aus, gegen sieben Uhr eingetroffen zu sein. Lipski habe ihm aufgetragen, Teile für Spazierstöcke zu feilen, und sei sodann fortgegangen, um einen Schraubstock und einen Schwamm zu besorgen. Pitman erschien gegen acht Uhr, ging nochmals zum Frühstücken und kehrte zurück. Seiner Erinnerung nach betrat Lipski damals für wenige Minuten die Werkstatt, ehe er wieder hinabstieg; Rosenbloom schilderte diese Abfolge nicht in derselben Weise. Beide räumten ein, einen weiteren Mann hinaufsteigen gesehen zu haben, wichen jedoch in ihren Berichten über die Dauer seines Verweilens und den Inhalt des auf Jiddisch geführten Gesprächs voneinander ab.

Bei diesem Besucher handelte es sich um Isaac Schmuss, einen Schlosser, der erst kürzlich nach England gekommen war. Er gab an, ein wenig in der Arbeitsstube gewartet, mit Rosenbloom in ihrer Muttersprache gesprochen zu haben und dann zum Frühstücken gegangen zu sein. Er beteuerte, die Kammer der Angels zu keinem Zeitpunkt betreten und Lipski nach seinem Weggang nicht wiedergesehen zu haben. Die Verteidiger hielten ihm andere Darstellungen vor, nach denen er nahe der Tür der Angels gestanden oder geholfen habe, Lipski festzuhalten. Schmuss bestritt dies. Die Verhandlung brachte diese Widersprüche ans Licht, ohne jedoch einen unabhängigen Zeugen der Tat hervorzubringen oder jede Minute des Vormittags aufzuklären.

Ein weiterer Ermittlungsstrang führte zu einer Öl- und Farbenhandlung unweit der Werkstatt, in der Lipski regelmäßig Werkstoffe einkaufte. Der Gehilfe Charles Moore bezeugte, dass ein Mann gegen neun Uhr morgens eine kleine Menge Salpetersäure, sogenanntes Scheidewasser, in einem Zwei-Unzen-Fläschchen verlangt habe. Der Kunde habe vorgegeben, die Säure zum Beizen von Stöcken zu benötigen; Moore habe ihn gewarnt, dass es sich um Gift handele. Tags darauf führte die Polizei Moore ins Krankenhaus mit dem Hinweis, er könne den Mann dort womöglich erblicken. Unter den Patienten erkannte er Lipski wieder. Die Gegenüberstellung fand somit unter suggestiven Vorbedingungen statt und stellte keine unbeeinflusste Identifizierung dar.

Gegen elf Uhr fanden Angehörige und Mitbewohnerinnen die Tür zur Kammer der Angels verschlossen. Dinah Angel, die nach ihrer Schwiegertochter sehen wollte, klopfte vergebens. Leah Levy blickte durch eine kleine Öffnung in der Holzwand und gewahrte Miriam auf dem Bett. Drei Frauen drückten die Tür gewaltsam auf. Zunächst glaubten sie an eine Ohnmacht, erkannten jedoch alsbald, dass die junge Frau tot war. Ihr Hemd war hochgeschoben, das Haar aufgelöst; eine gelbliche Flüssigkeit hatte ihr Gesicht und ihre Kleider verfärbt. Die zuerst Eintretenden bemerkten kaum Unordnung im Zimmer. Mehrere Personen drängten herein, ehe der Arzt und sein Assistent den Raum räumen ließen; die Protokolle vermögen die genaue Reihenfolge des Hineingehens und der einzelnen Entdeckungen nicht festzulegen.

Der Wundarzt John Kay traf kurz vor Mittag ein. Seiner Schätzung nach war Miriam seit etwa drei Stunden tot – ein Befund, der sich auf die Körpertemperatur und das Fehlen der Totenstarre stützte, nicht auf eine exakte Zeitbestimmung. Er stellte Verätzungen durch Salpetersäure um Mund, Hals, Brust und an den Händen fest. Nach der Untersuchung des Bettes schlug er das Bettzeug beiseite und fand Lipski reglos am Boden, hinter dem Bettgestell. Der Mann war bleich und zeigte kaum Reaktionen; Kay fühlte den Puls, versetzte ihm eine Ohrfeige und sah, wie er die Augen aufschlug. Ein Polizist bemerkte gelbe Spuren an Lipskis Händen und Beinkleidern. Im Krankenhaus stellten die Ärzte auch Verätzungen in seinem Mund sowie leichte Schürfwunden fest, jedoch keine schweren Verletzungen, die für sich genommen einen Hilferuf hätten verhindern können.

Bei der Obduktion stellte Kay mehrere heftige Schläge gegen die rechte Schläfe fest, stark genug, um Miriam zu betäuben, sowie Salpetersäure in Mund, Schlund, Luftröhre und Bronchien. Der größte Teil der Flüssigkeit schien in die Atemwege eingedrungen zu sein; der Mediziner schätzte die verwendete Menge auf etwa eine halbe Unze. Als Todesursache nannte er das Ersticken infolge der ätzenden Zerstörung der Atemwege. Am Leichnam fänden sich keine Beweise für einen kürzlichen Geschlechtsverkehr, betonte er. Diese Feststellungen beschrieben einen gewaltsamen Übergriff und die Todesursache; den Täter vermochten sie nicht zu benennen. Blut und Säure hatten sich auf dem Bettzeug vermengt, doch auf Lipskis Mantel fand Kay keine Blutspuren.

Lipski wurde ins Krankenhaus transportiert, noch ehe formelle Anklage erhoben wurde. Inspektor David Final suchte ihn dort am selben Abend in Begleitung eines Dolmetschers auf und eröffnete ihm, jede Erklärung werde schriftlich festgehalten und könne vor Gericht gegen ihn verwendet werden. Lipski schilderte daraufhin, er habe die Werkstatt verlassen, um einen Schraubstock zu kaufen; bei seiner Rückkehr hätten ihn zwei Männer überwältigt, ihm eine Flüssigkeit eingeflößt, die sie als Branntwein ausgaben, und ihn unter das Bett geworfen. Bei einem der Männer habe es sich um einen früheren Gehilfen namens Simon gehandelt, er wisse jedoch nicht, wo dieser zu finden sei, und könne nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es sich um Rosenbloom gehandelt habe. Den anderen habe er nicht gekannt. Er bestritt entschieden, Miriam ermordet zu haben. Als ihm am 2. Juli die Anklage wegen Mordes eröffnet wurde, lautete seine übersetzte Erwiderung: „Ich habe sie nicht ermordet; ich habe es nicht getan.“

Die Verteidigung hob hervor, dass diese erste Aussage vor der eigentlichen Anklageerhebung zustande kam, während Lipski noch im Krankenhausbett lag und polizeilich bewacht wurde; Inspektor Final räumte ein, aus eigenem Antrieb erschienen zu sein, um eine Schilderung zu erwirken. Der Dolmetscher wiederum bestätigte die Belehrung und die Richtigkeit der Übersetzung. Der ärztliche Befund ergab keine schweren Verletzungen, wie sie bei einem verzweifelten Ringen gegen zwei Angreifer zu erwarten gewesen wären, obgleich Schürfwunden und Verätzungen vorlagen. Lipskis Beschuldigung und die festgestellten Versehrungen reichten nicht hin, um die Anwesenheit der beiden von ihm beschriebenen Täter zu belegen.

Auch der an jenem Morgen getragene Mantel spielte eine wesentliche Rolle. Constable Inwood fand ihn am Fußende des Bettes unter einem anderen Kleidungsstück, nass und von einer Substanz durchtränkt, die seine eigene Haut verätzte. Die chemische Untersuchung und der Geruch wiesen eindeutig auf Salpetersäure hin. Auch Lipskis Weste und Rock wiesen Flecken auf; seine linke Hand und mehrere Finger trugen die charakteristischen gelben Säurespuren. Er beteuerte weiterhin, selbst vergiftet worden zu sein; die Anklage hielt dem entgegen, seine Kleidung verknüpfe ihn unmittelbar mit dem Gift, das gegen Miriam verwandt worden war. Die Substanz belegte freilich eine materielle Nähe, nicht jedoch die genaue Bewegung, durch die sie auf den Stoff gelangt war.

Die Zeugen von außerhalb engten den zeitlichen Rahmen weiter ein. Thomas Warwick, der im gegenüberliegenden Haus arbeitete, sagte aus, er habe Lipski gegen Dreiviertel neun eintreten und zu keinem Zeitpunkt durch das Fenster des ersten Stocks, das er von seinem Arbeitsplatz aus im Blick hatte, wieder heraussteigen sehen. Er räumte jedoch ein, die Straße nicht ununterbrochen beobachtet zu haben, insbesondere während seines Frühstücks. Die Fensterbank wies keine Spuren eines Einstiegs auf; das Rollo verdeckte den unteren Teil, während der obere Flügel angelehnt war. Auch über die Tür und ihr Schloss gingen die Meinungen auseinander: Der Vermieter behauptete, es in einwandfreiem Zustand montiert zu haben, während die Frauen, die die Tür aufbrachen, von einem verschobenen Schlosskasten sprachen. Die Inaugenscheinnahme vermochte die Tür mithin nicht in einen unumstößlichen Beweis für die Unmöglichkeit eines gewaltsamen Eindringens zu verwandeln.

Die Verhandlung förderte somit gewichtige, aber gänzlich verschiedenartige Indizien zutage: den Erwerb von Säure am selben Morgen, deren Vorhandensein im Zimmer und auf den Kleidern, die Ätzspuren an Lipskis Körper, seine Auffindung unter dem Bett, Zeugen, die ihn im Hause sahen, und seine eigene Behauptung eines Überfalls durch zwei Unbekannte. Die Werkstatt, die Besucher, die Gänge im Treppenhaus und die Zimmertür warfen offene Fragen auf; kein Zeuge hatte den Mord gesehen. Die Geschworenen sprachen Israel Lipski schuldig, und das Todesurteil wurde verkündet. Mit diesem Richterspruch schließt das amtliche Protokoll. Es überliefert weder die Erwägungen der Jury noch den weiteren Fortgang; es lässt den Zwiespalt zwischen der Gewissheit des Urteils und dem Fehlen einer von Menschenaugen beobachteten Tat unberührt fortbestehen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Auswertung des Textkorpus aus den Akten des Old Bailey, Verfahren t18870725-817, 16.176 Wörter, von der Anklageschrift gegen Israel Lipski bis zum Schlusseintrag „GUILTY.—DEATH.“. SHA-256 der archivierten Textdatei: 9eae674c954718af569ee296632ed543b4499cfaf8c39e53f10997e7bb625bde. Die Sitzungsperiode ist auf den 25. Juli 1887 datiert; die Zeugenaussagen verlegen den Fund der Leiche auf den 28. Juni. Wundarzt John Kay führt den Tod auf das Ersticken durch Salpetersäure nach vorangegangenen stumpfen Schlägen gegen den Kopf zurück, vermag jedoch den Täter nicht zu benennen. Lipski gab im Krankenhaus über einen Dolmetscher eine Erklärung ab, noch bevor formell Anklage erhoben worden war; der ermittelnde Inspektor versicherte, die Belehrung ordnungsgemäß erteilt zu haben, was im Kreuzverhör eingehend erörtert wurde. Der Chemikalienhändler identifizierte Lipski erst, nachdem man ihn ins Hospital geführt und darauf vorbereitet hatte, dort auf den Käufer zu treffen. Die Darstellung wahrt diese quellenkritischen Vorbehalte, die Differenzen der Zeitangaben und die Grenzen der jeweiligen Wahrnehmung. Die „Proceedings“ stellen einen redigierten Druckbericht dar, keine wörtliche stenosierte Mitschrift. Die Akte schließt mit der Urteilsverkündung.

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