In der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 1780 wurde die Einsiedelei Saint-Michel zu Aignay-le-Duc in Burgund Schauplatz eines gewaltsamen Einbruchdiebstahls. Räuber hatten die Pforte erbrochen, den Eremiten geknebelt, ihm die Augen verbunden, ihn mit Schlägen traktiert und bedroht, um das Versteck seines Geldes zu erfahren; mit neunundeinhalb Louisdor zogen sie von dannen. Der Eremit bezichtigte alsbald fünf Bewohner von Aignay-le-Duc: Er meinte, die Stimmen einiger unter ihnen wiedererkannt zu haben. Die Justiz schenkte ihm Glauben. Claude Gentil ward zum Tod durch den Strang verurteilt und hingerichtet. Guillaume Fauriot verurteilte man zu lebenslanger Galeerenstrafe; dort starb er, wie die Gazette berichtet, vor Gram. Zwei weitere, Pajot und Loignon, blieben unter dem Vorbehalt eines unbefristeten »plus amplement informé« in Haft; ein dritter, Jean-Baptiste Gentil, wurde außer Verfolgung gesetzt.
Sie waren unschuldig.
Die Affäre erlangte Berühmtheit; Advokat Godard übernahm die Verteidigung der Verurteilten, und man stellte ihre Sache bald an die Seite jener von Calas und Sirven. Er wies nach, dass die Mutter von dreien der Angeklagten, die Witwe Gentil, just in jener Nacht vom 5. auf den 6. Dezember mit dem Tode rang und ihre Kinder an ihrem Lager gewacht hatten, während man in der Klause den Greis misshandelte. Das Parlement von Dijon nahm das Verfahren wieder auf und eröffnete zugleich ein neues wider die wahren Täter: Étienne Roger, genannt Blandis, und Charles Dupuis, die beide flüchtig waren, sowie Charles-Noël Larue, den man aus dem Gefängnis von Montargis in jenes von Dijon überstellte.
Da vollbrachte Larue eine Tat, welche die Gazette als beinahe heroisch rühmt. Er bekannte sich des Raubes schuldig. »Ich weiß, dass ich sterben muss«, sprach er, »doch will ich nicht dulden, dass Unschuldige für eine Tat geknechtet werden, an der sie keine Schuld tragen.« Er nannte Einzelheiten, die jeden Zweifel zerstreuten; an den Ort des Geschehens geführt, wies er alles vor, erkannte alles wieder und klärte jeden Umstand auf.
Nur ein einziger Mann beharrte gegen jeden Augenschein auf seinem Wahn: der Eremit selbst, der bis zuletzt versicherte, die Angeklagten aus Aignay seien die Schuldigen.
Am 15. August traten die Gerichtsferien des Parlements ein. Der Gerichtshof erbat königliche Dekrete, um seine Sitzungen bis zur Urteilsfindung fortsetzen zu dürfen, und setzte die unschuldig Angeklagten für die Dauer der Instruktion auf freien Fuß, um sie erst am Vorabend des Spruchs wieder vorzuladen. Das Urteil erging am 18. August 1787. Es rehabilitierte das Andenken an Claude Gentil, den Gehängten, und an Guillaume Fauriot, den auf den Galeeren Verstorbenen; Pajot, Loignon und Jean-Baptiste Gentil wurden von jeder Anklage freigesprochen. Und es verurteilte Charles-Noël Larue sowie den flüchtigen Étienne Roger dazu, auf dem Marktplatz von Aignay am Galgen zu sterben.
Die Richter, so vermerkt die Gazette, besaßen den Edelmut, ihren Irrtum einzugestehen. Doch vermag man sich kaum des Gedankens zu erwehren, was dieser Irrtum gekostet hatte, und welch sonderbare Gerechtigkeit das Schicksal waltete: Es bedurfte eines Räubers, der sich willig dem Strick darbot, damit zweien Toten ihr Name und ihre Ehre zurückgegeben wurden.
Gazette des tribunaux, 1787, Parlement de Dijon, Urteil vom 18. August 1787 (Fall des Eremiten von Burgund); sowie Denkschrift von Maître Godard, erörtert in einer früheren Ausgabe.
