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Die 54 Gerichtsgeschichten · Paris, im Jahre III

Die achtundneunzigjährige Mutter

Seit Jahren schlug er sie. Eines Morgens vertrieb er sie aus ihrem eigenen Bett und legte sich selbst hinein. Sie zählte achtundneunzig Jahre.

Der Verfasser der Gazette gesteht eingangs seinen Abscheu: Wie schmerzlich sei doch die Pflicht, so schreibt er, und wie grauenerregend das Bild eines Menschen, von dem das Blut der eigenen Mutter trieft. Er fügt hinzu, die Gesetzgeber des Altertums hätten es einst nicht einmal gewagt, sich die Möglichkeit eines Muttermordes vorzustellen.

Jean-Louis Maurice trieb sich in den Spelunken herum und verließ sie nie, ohne den Verstand verloren zu haben; der Wein machte ihn rasend. Trotz ihres hohen Alters fiel seine Mutter tagtäglich seinen Tobsuchten zum Opfer. Er überschüttete sie mit Schmähungen; mit dem Messer in der Faust stellte er ihr nach, bedrohte sie. »Alte Hündin«, pflegte er ihr zuzurufen, »du wirst durch keine andere Hand fallen als die meine.«

An einem Morgen des Pluviôse, um halb zehn, trat er, taumelnd noch von einem Gelage, in ihre Kammer. Sie lag zu Bett. Er überhäufte sie mit Flüchen und Hieben, zerschlug ihr das Gesicht, drohte, sie umzubringen; dann riss er sie aus den Kissen und legte sich an ihre Stelle. Die Witwe Collignon, achtundneunzig Jahre alt, sah sich gezwungen, ihre Behausung zu verlassen und barfuß quer über den Hof in einer anderen Kammer am entgegengesetzten Ende Zuflucht zu suchen.

Man zeigte Maurice an. Der Wundarzt fand die Greisin über und über mit Striemen und schweren Quetschungen bedeckt; ihr Zustand böte keinen Grund zu ernster Besorgnis, hielt er fest, stünde ihr hohes Alter nicht einer Unzahl unvorhersehbarer Zufälle offen. Beim Verhör behauptete Maurice, er habe sie nicht misshandelt: ihr Zustand rühre von einem Sturz her.

Die Akten wanderten von der Polizei zum Direktor des Geschworenengerichts, der die Mutter persönlich in Augenschein nehmen wollte. Seine Verfügung, vermerkt die Gazette, erging zu spät: Die Witwe Collignon war verschieden. Der Wundarzt erklärte, die Gewalttaten hätten sie ins Grab gebracht.

Maurice hatte eine Schwester und eine Nichte, deren Gleichmut verdächtig schien; man nahm sie fest. Sie beteuerten, zur Zeit der Tat abwesend gewesen zu sein und Maurice den Behörden gemeldet zu haben, sobald sie davon erfuhren; doch in einem Punkte widersprachen sie einander. Die eine gab an, die Mutter habe seit jener Nacht jede Nahrung verweigert; die andere, sie habe weiterhin ihren Verrichtungen nachgehen können. Die Geschworenen sprachen sie von jedem Verdacht frei.

Das Gericht befand, der Witwe seien Schläge zugefügt worden, diese Schläge hätten ihren Tod herbeigeführt, und Jean-Louis Maurice habe sie vorsätzlich geführt. Das Tribunal verurteilte ihn zum Tode. Im Gedächtnis haftet dieses Bild jenes Morgens im Pluviôse: eine Frau von fast hundert Jahren, barfuß im Hof, während ihr Sohn in ihrem Bette schlief.

Gazette des nouveaux tribunaux, Jahr III, Kriminalgericht des Departements Paris: Rechtssache Jean-Louis Maurice.

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