Es waren ihrer drei, gefangen in der Conciergerie des Palais zu Paris: Barthélemy-Marie Desfaignes, Gabriel de Forges und François-René Jacquin. Sie verschworen sich, um mit bewaffneter Hand zu entfliehen.
Desfaignes beschaffte sich durch eine Mittelsperson, die er angeblich nicht kannte, fünf Halfterpistolen, drei Viertelpfund Pulver und zweiundzwanzig Bleikugeln. Er teilte das Arsenal auf: zwei Pistolen nebst Pulver und Kugeln für de Forges; eine Pistole mit Munition für Jacquin; die beiden übrigen sowie den Rest des Pulvers behielt er für sich. Auf welchem Weg all dies in die Conciergerie gelangte, verschweigt die Gazette – und eben dies war es, was die Justiz mit aller Macht zu erfahren suchte.
Am Dienstag, dem 28. September 1784, gegen neun Uhr abends, traten die drei Männer, bewaffnet mit ihren scharf geladenen Pistolen, an, um die Tore des Gefängnisses aufzubrechen. Es fielen mehrere Schüsse. Einer, geladen mit zwei Kugeln und abgefeuert von Jacquin, traf den Schließer Antoine-Martin Fontenoy und verwundete ihn lebensgefährlich. Ein anderer, der den Wärtern galt, verletzte Jacquin selbst. Eine dritte Kugel streckte Louis-François Dauphin nieder, gleichfalls Schließer, der seinen Verwundungen am folgenden Morgen um acht Uhr erlag.
Die Justiz säumte nicht. Bereits am 1. Oktober verurteilte der Lieutenant-Général der Bailliage des Palais die drei Männer dazu, lebendig gerädert zu werden; Desfaignes sollte zuvor der ordentlichen wie außerordentlichen peinlichen Befragung unterworfen werden, um seinem Mund die Namen der Mitschuldigen zu entreißen. Überdies wurden sie zu einem Schmerzensgeld von fünftausend Livres an Fontenoy und der gleichen Summe an jedes der drei unmündigen Kinder Dauphins verurteilt, nebst weiteren zweihundert Livres für Seelenmessen zum Gedächtnis des getöteten Schließers. Am 4. Oktober bestätigte das Parlement diesen Spruch und verfügte, das Urteil unverzüglich in sämtlichen Gefängnissen der Stadt öffentlich anzuschlagen.
Diese letzte Bestimmung verriet zur Genüge, an wen sich der Richtspruch richtete. Man sieht die Anschläge vor sich, angeheftet an die feuchten Mauern von Bicêtre, des Châtelet und der Force, gelesen von Männern, die in ihren Zellen gleichfalls die Pforten zählten. Und man denkt an die drei Waisen des Louis-François Dauphin, denen das Parlement den Preis eines Vaters auf je fünftausend Livres beziffert hatte.
Gazette des tribunaux, 1784, Parlement de Paris, Tournelle criminelle, Urteil vom 4. Oktober 1784.
