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Die 54 Gerichtsgeschichten · Die Mühle von Castel-Pic und Rennes, 1773–1778

Die Schwestern Lescop

Am Fuße des Schafotts schwören zwei Verurteilte, dass die beiden Schwestern unschuldig sind. Der Richter weigert sich, das Protokoll aufzunehmen. Die eine stirbt am Galgen. Die andere erklärt, sie sei guter Hoffnung.

Am 16. Januar 1773 verübten sechs Männer und eine Frau einen Raubüberfall auf die Mühle von Castel-Pic in der Bretagne. Zehn Beschuldigte – acht Männer und zwei Frauen – wurden nach und nach vor Gericht gestellt. Zwei von ihnen, Louis Coden und Yves Lecun, vom Ortsrichter zunächst zu den Galeeren verurteilt, sollten in der Berufungsinstanz am Galgen enden; im Angesicht des Todes jedoch bekannte Lecun die Unschuld Codens und rettete ihn so vor der Schlinge.

Es war ein erstes warnendes Zeichen. Man schlug es in den Wind.

Am 30. Juni 1774 verurteilte die Sonderkommission zu Rennes vier weitere Angeklagte zu derselben Marter: Philippe Perrot, Jean Le Gonidec sowie zwei Schwestern, Marie und Élisabeth Lescop. Dabei hatten der Müller und die beiden Mägde, die einzigen Zeugen des Raubes, ausdrücklich bekundet, sie wüssten nicht, ob die eine oder die andere dieser Frauen jene gewesen sei, die in der Mühle das Diebesgut zusammengeschnürt hatte: Sie hatte ihnen den Rücken zugewandt, ihr Gesicht hatte niemand erblickt.

In der Kriminalkammer zu Rennes lagen die vier Verurteilten bereits in den Händen ihrer Beichtväter. Da begehrten Perrot und Le Gonidec das Wort: Um ihr Gewissen vor Gott zu erleichtern, müssten sie der Justiz eröffnen, dass die beiden Frauen vor ihren Augen, die gleich ihnen des Todes sterben sollten, vollkommen unschuldig seien und keinen Anteil an dem Raube gehabt hätten. Sie flehten inständig darum, man möge den Berichterstatter herbeirufen.

Der Berichterstatter, den die Gazette nur als »den Herrn von…« führt, erschien alsbald. Der Gerichtsschreiber hatte bereits mit der Niederschrift des Protokolls begonnen; der Richter gebot ihm Einhalt. Diese Männer seien Lügner und Schurken; er werde sich wohl hüten, ihr trügerisches Blendwerk zu Protokoll zu nehmen; einzig die liederliche Buhlschaft, die sie mit diesen Dirnen getrieben, verleite sie dazu, Partei für sie zu ergreifen. Die Priester, der Schreiber, die Gerichtsdiener und der Kerkermeister hielten ihm vor, es sei ohne jedes Beispiel, das Vermächtnis eines Sterbenden von der Schwelle des Todes abzuweisen. Er erwiderte, er wolle nicht dulden, dass diese Nichtswürdigen auch noch ihr Seelenheil verwirkten. Den beiden Frauen warf er vor, Bastarde zu sein. »Was tut das zur Sache, mein Gebieter?«, entgegnete die eine von ihnen. »Bin ich darum etwa schuldiger?« Ein Geistlicher wagte einen Einwand; das sei nicht seines Amtes. Schreiber und Kerkermeister riefen zu guter Letzt den Fall des Louis Coden ins Gedächtnis. Der Herr von… ließ den Scharfrichter rufen.

Man führte die vier Verurteilten zur Richtstätte. Einer der Männer wurde gehängt, hierauf eine der Frauen, sodann der andere Mann. Der Scharfrichter jedoch war es, der Élisabeth Lescop zuflüsterte, sie solle erklären, sie wähne sich guter Hoffnung. Die Wundärzte befanden, ein sicheres Urteil lasse sich erst nach Ablauf von vier Monaten fällen.

Diese vier Monate schenkten ihr das Leben. Der König gebot Einhalt und gewährte ein Revisionspatent an das Parlament der Bretagne, das Élisabeth Lescop durch Urteil vom 5. Juli 1777 von jeglicher Anklage freisprach. Ihre Schwester Marie war drei Jahre zuvor gestorben – unschuldig, auf Geheiß eines Mannes, der sein Ohr verschlossen hatte.

Das letzte Wort in diesem Trauerspiel gebührt weder den Richtern noch den Advokaten, sondern dem Henker: Er war es, der einen Weg ersonnen hatte, der Gerechtigkeit Zeit zu erkaufen.

Gazette des tribunaux, 1778, Parlament der Bretagne: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Élisabeth Lescop (Urteil vom 5. Juli 1777).

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