Nur selten blickte die Gazette des tribunaux über die Grenzen Frankreichs hinaus. Für diesen Fall jedoch tat sie es – überschrieben mit „Parlement d’Angleterre“ –, der mitten im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg vor den Schranken Londons verhandelt wurde.
Der Sieur de La Motte, ein in London ansässiger Franzose, hatte es übernommen, die französische Krone über die Seestreitkräfte Englands ins Bild zu setzen: über die Zahl der Kriegsschiffe, deren Bestimmungsorte, die Pläne der englischen Nation, ihre Mittel, Mundvorräte und Rüstungsgüter. Um diesen Zweck zu erfüllen, bedurfte es der Bestechung etlicher Privatleute, die ihn mit Auskünften versahen und seine Depeschen heimlich nach Frankreich schleusten.
Er entledigte sich seines Auftrags, so berichtet die Gazette, mit vielem Eifer und Verstand; doch jene Männer, deren Dienste er in Anspruch nehmen musste, trachteten, nachdem sie sich durch ihn bereichert hatten, nach einer Verdoppelung ihres Gewinns durch Verrat und zeigten ihn beim englischen Ministerium an. Anfang des Jahres 1781 ward er festgesetzt und in den Tower geworfen. Nach mehrmonatiger Kerkerhaft verfügte man, ihn nach englischem Recht vor Gericht zu stellen.
Am Gerichtshof des Old Bailey eröffnete man ihm, er dürfe zwei Rechtsbeistände und einen Sachwalter wählen. Am Verhandlungstage, des Morgens um neun Uhr, ward er vor die Schranken geführt; zwölf Geschworene leisteten den Eid.
Der Generalstaatsanwalt warf sodann die Frage auf, die den eigentlichen Kern dieses Prozesses ausmachte. Man werde einwenden, so sprach er, es gelte wohl zu unterscheiden zwischen einem geborenen Untertanen, der sich des Hochverrats schuldig macht, und einem Fremden, welcher, indem er jenen Staat verrät, in dem er bloß verweilt, seinem eigenen Souverän zu dienen meint. Darauf erwiderte er, ließe man derlei Unterscheidungen gelten, so vermöchte keine Regierung fortzubestehen. Der Gefangene sei zwar Franzose, habe jedoch während seines gesamten Aufenthalts den Schutz der englischen Gesetze genossen; er schuldete ihnen mithin zeitweiligen Gehorsam, bemessen nach der Dauer seines Aufenthalts; und so, wie ein Untertan überführt, müsse er auch wie ein Untertan gestraft werden.
Die bei ihm und im Garten eines gewissen Lutterloh aufgefundenen Papiere, die augenscheinlich für Frankreich bestimmt waren, samt dem Zeugnis ebenjenes Lutterloh – erst sein Agent, dann sein Denunziant –, besiegelten das Urteil.
Bereits im Titel vermeldet die Gazette, dass er wegen Hochverrats zum Tode verurteilt und im Juli 1781 hingerichtet wurde. Bemerkenswert ist, dass sie ihn weder als Helden noch als Verräter zeichnet: vielmehr als einen Mann, der seinem Vaterlande treu gedient hatte und von jenen verkauft ward, die er entlohnte. Es ist ein uraltes Gesetz des Kundschafterwesens, das dieser Fall bereits vor Augen führt: Das Geld, mit dem man einen Zuträger bezahlt, erkauft mitunter auch dessen Verrat.
Gazette des tribunaux, 1781, „Parlement d’Angleterre“: Prozess gegen den Sieur François-Henri de La Motte, verurteilt wegen Hochverrats und hingerichtet im Juli 1781.
