Die meisten Angeklagten verlangen, aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Dieser hier verlangte, gerichtet zu werden.
„Seit neun Jahren“, so heißt es in der Denkschrift, die der Advokat Des Essarts für ihn verfasste, „schmachte ich in der schrecklichsten Gefangenschaft, erdrückt von der Last einer ungerechten Anschuldigung. Man verdächtigte mich eines grausamen Verbrechens; ich habe den Tod verdient, wenn ich schuldig bin, und ich fordere die Hinrichtung, wenn man mich überführt.“ Ein königlicher Befehl, den seine Familie erschlichen hatte, beraubte ihn des Rechts, sich zu rechtfertigen, und ließ ihn im Zuchthaus von Bicêtre vergehen.
Denn darin lag der Fallstrick. Das Siegeldekret hatte ihn dem Schafott entzogen, doch zugleich jedem Tribunal. In den Augen der Welt galt eben diese Haft als Geständnis: Man hatte ihn, so glaubte man, nur deshalb vor dem Henker bewahrt, weil er die Strafe verdiente. Er verlange nicht, dass man seine Ketten sprenge, schrieb er; er halte sich der Freiheit für unwürdig, solange er den Makel des Verdachts nicht getilgt habe. Er verlangte Richter.
Sodann schilderte er sein Leben. Eine ehrbare Familie aus der Normandie, deren nähere Verwandtschaft sich eines glänzenden Vermögens erfreute; ein Vater, der sein Pachtgut in der Pfarrei Torteval noch eigenhändig bewirtschaftete; ein einziger Sohn, herangebildet zur schweren Mühsal des Ackers. Mit zwanzig Jahren, im Jahre 1764, die Heirat; im selben Jahre der Tod der Mutter; im folgenden jener seiner jungen Gattin, die ihm eine Tochter hinterließ. Er beweinte diese Schläge noch an der Seite des Vaters, als jenes Ereignis hereinbrach, das sie ins Verderben stürzte.
Im August 1766 wurde Maître Pain, Anwalt am Parlement von Rouen, der sich aufs Land zurückgezogen hatte und dort einsam in einer ihm vorbehaltenen Kammer lebte, ermordet. Vater und Sohn gerieten in Verdacht. An dieser Stelle bricht die Gazette den Bericht der Denkschrift ab.
Es ist nicht überliefert, ob Rivière seinen Prozess je erstritt. Es bleibt dieses beispiellose Gesuch eines Mannes, der eher den Galgen wagte, als unter einem Verdacht fortzuleben, und der nach neun Jahren in Bicêtre noch immer niederschrieb: Bin ich unschuldig, so gebührt es sich, mich der Gesellschaft wiederzugeben.
Gazette des tribunaux, um 1775, „In der Normandie verhandelte Kriminalsache“: Denkschrift des Maître Des Essarts für den Sieur Rivière.
