Es ist der Brief eines Advokaten, den die Gazette gegen Ende des Jahres 1776 abdruckte und der mit einer Bitte anhebt: man möge doch die Rechtfertigung von vier Männern bekanntgeben, da es erbaulicher sei – so schreibt er –, die Freisprechung eines Bürgers zu verkünden als dessen Züchtigung.
Im April jenes Jahres stahl man aus dem Schlosse Les Faures, dem Besitztum des Gerichtspräsidenten Poncet de la Rivière, allerlei Mobiliare und Effekten, vor allem aber die heiligen Gefäße aus dessen Hauskapelle. Die Kunde von dem Diebstahl verbreitete sich auf der Stelle, und die Widersacher eines Wundarztes aus Le Gué-de-Longroi namens Cirasse säumten nicht, ihn als Urheber der Tat zu verdächtigen.
Ihr Beweis war eine Reise. Die Gattin des Wundarztes hatte sich kurz darauf nach Paris begeben; sogleich hieß es im Volke, sie sei dorthin gefahren, um die von ihrem Manne entwendeten Altargeräte zu veräußern. In Wahrheit hatte sie sich lediglich dorthin begeben, um der Hochzeit einer Verwandten beizuwohnen.
Auf dieses Gerücht hin erging Haftbefehl gegen den Chirurgen, und man warf ihn ins Gefängnis. Bald schon gesellte man ihm weitere vermeintliche Mitschuldige bei: einen Bediensteten gleichen Namens, einen Gastwirt desselben Ortes, Charles Rebiffé, sowie Hector Martin, einen Wagnergesellen aus Prunay-sous-Ablis. Wiewohl jeder Beweis fehlte, schmachteten sie bis zum 1. Oktober im finsteren Verlies. An jenem Tage sprach der Lieutenant-Général der Vogtei Montfort-l’Amaury, von ihrer Unschuld durchdrungen, sie von allen Anschuldigungen frei, ordnete ihre unverzügliche Entlassung, die Tilgung der Haftbucheinträge sowie den Druck und den öffentlichen Anschlag des Urteilsspruchs an.
Der Advokat begnügte sich damit nicht, und eben dies verleiht seinen Zeilen ihre Rührung. Ein am Gerichtsgebäude der Vogtei angeschlagener Urteilsspruch wird nur im Lande selbst gelesen; zwei dieser Männer indessen lebten vom Vertrauen der Allgemeinheit – ein Wundarzt und ein Gastwirt. Sie bedurften der denkbar weitesten Genugtuung. Und mit Wehmut fügt er hinzu, ihre Dürftigkeit beraube sie der Mittel, gegen die Urheber ihres Unglücks gerichtlich vorzugehen und die Entschädigung einzufordern, die ihnen von Rechts wegen so unstrittig gebührte.
Die heiligen Gefäße des Präsidenten wurden nicht wiedergefunden – so jedenfalls vermeldet es der Brief. Geraubt wurden vor allem Monate aus dem Leben von vier unbescholtenen Männern, einzig auf den Verdacht wegen einer Hochzeitsreise hin.
Gazette des tribunaux, 1776, lettre de Me Hue du Taillis, avocat au Parlement (Chartres, 15 décembre 1776), sur la sentence du bailliage de Montfort-l'Amaury du 1er octobre 1776.
