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Justiz & Skandale · Preußen

Das Gabelfrühstück bei Dallach

In Berlin stirbt im November 1809 der Kriegs- und Domänenrat Eberhard wenige Stunden nach einem Gabelfrühstück mit Wilster, der sich Baron von Essen nannte. Der Neue Pitaval überliefert die Zeugenaussagen, die Suche nach Arsenik, die medizinischen Gutachten und die Einlassungen der Verteidigung. Die Kommission erachtet die Vergiftung als höchst wahrscheinlich, doch nicht als zweifelsfrei gewiss; Wilster wird zu fünfzehn Jahren Festungshaft verurteilt, eine Strafe, die in der Appellation bestätigt wird.

Am 18. November 1809 verließ der Kriegs- und Domänenrat Eberhard in Berlin seine Wohnung, um mit einem gewissen Wilster zu speisen, der unter dem Namen Baron von Essen auftrat. Der Pitaval belegt das Opfer mit dem fingierten Namen Greiner; eine Anmerkung des Herausgebers verdeutlicht, dass diese Verfremdung der Rücksichtnahme auf entfernte Verwandte geschuldet war, bekräftigt jedoch zugleich, dass der Rat in Wahrheit Eberhard hieß. Dessen Ehe war erst zehn Wochen zuvor geschlossen worden. Die Chronik zeichnet ihn als einen rüstigen Mann, wohlbestallt in Amt und Vermögen und voll heiterer Zuversicht für das neue Leben an der Seite seiner jungen Gattin. Dies ist kein durch unabhängige Quellen beglaubigtes Porträt, sondern der Rahmen, den die Schilderung vor dem jähen Ende der Hauptperson errichtet.

Zwischen Eberhard und Wilster bestand ein freundschaftlicher Verkehr. Tags zuvor hatte Wilster, den Zeugenaussagen zufolge, im Gasthof Dallach ein Separee bestellen lassen und seinen Freund zum Gabelfrühstück geladen. Der Beschuldigte behauptete späterhin, man habe sich lediglich verabredet. Die Witwe Eberhards wusste von einem anderen Gespräch zu berichten: Ihr Gatte habe geklagt, seine Diät unterbrechen zu müssen, und gemutmaßt, Wilster, der stets in Geldverlegenheit schwebte, wolle ihn um ein Darlehen angehen. Diese Darstellungen widersprechen einander hinsichtlich des Anlasses der Zusammenkunft. Die Chronik wertet die Einladung als verdächtiges Moment; was die beiden Männer vor dem Mahle miteinander sprachen, lässt sich daraus nicht verlässlich rekonstruieren.

Dem Verhandlungsbericht nach nahmen die Gäste vor dem Mahle ein Glas Rum zu sich, ehe Rindfleisch mit Kartoffeln aufgetragen und Rotwein getrunken wurde. Schon bald klagte Eberhard über schweres Unwohlsein, stand auf und trat hinaus mit den Worten, ihm werde schwarz vor den Augen. Ein Kellner sah ihn alsbald heftig erbrechen. Er kehrte in das Zimmer zurück, voll Verwunderung über einen derart unvermuteten Anfall, und begab sich sodann in die Stube der Wirtin Dallach, die ihm aus langjährigem Verkehr im Hause vertraut war. Der Bericht vermerkt, dass sein Zustand sich zusehends verschlimmerte und er den Raum abermals verlassen musste. Dass er dort noch andere Speisen oder Getränke zu sich genommen hätte, erwähnt die Chronik nicht; der Verfall hatte unmittelbar nach dem Frühstück eingesetzt.

Wilster geleitete den Freund nach Hause. Nach dem späteren Zeugnis der Ehefrau trat er mit ihm ein und half, ihn zu betten. Eberhard erbrach sich von neuem, litt unter krampfartigen Leibschmerzen und beklagte eine beengende Beklemmung der Brust. Die Gattin verlangte nach einem Arzt. Sie gab zu Protokoll, Wilster habe sie davon abgebracht mit dem Bemerken, wohlige Wärme und Bettdecken würden genügen; zudem habe er heitere Anekdoten erzählt, um den Kranken und dessen Umgebung zu zerstreuen. Diese Szene stützt sich vornehmlich auf die Erinnerung der Witwe bei ihrer gerichtlichen Vernehmung; sie ist von den nachfolgenden Feststellungen der Mediziner streng zu trennen.

Gegen vier Uhr nachmittags traf Professor Grapengießer ein. Ehe er den Patienten zu Gesicht bekam, ließ er sich von Wilster den Hergang schildern: Eberhard habe sich erhitzt, allzu rasch gegessen und getrunken und sei daraufhin erkrankt. Der Arzt deutete die Symptome als einen Cholerazufall, herbeigeführt durch Erkältung und Diätfehler. Er verordnete Arzneien, die Wilster zum Teil selbst zuzubereiten übernahm. Der Zustand des Kranken verfiel gleichwohl zusehends. Eberhard vermochte kaum noch zu sprechen, konnte sich nicht mehr aufrichten und lag in tiefster Entkräftung; gegen sechs Uhr schied er dahin. Als der Arzt eine Stunde später zurückkehrte, rief er der Chronik nach aus, der Mann sei vergiftet worden.

Das Begräbnis sollte zunächst eilig auf den Montag anberaumt werden. Wilster soll den mit den Vorbereitungen betrauten Freunden bedeutet haben, der Leichnam gehe rasch in Fäulnis über und man müsse ohne Verzug handeln. Diese Eile erregte Befremden bei mehreren Personen, umso mehr, als der Tod wenige Stunden nach vollkommenem Wohlbefinden eingetreten war. Das Gerücht sprach nacheinander von einem Zornanfall, einem Unglücksfall und schließlich von Gift. Die Obrigkeit ordnete die Obduktion an. Der Arzt, der sie beantragt hatte, war anfangs noch von der Cholera ausgegangen; der Befund der Leichenschau und die Aussagen derer, die Eberhard vor dem Essen gesund gesehen hatten, lenkten das Verfahren auf den Verdacht eines Giftmordes.

Die Ärzte stellten eine schwere Entzündung des Magens fest sowie Erscheinungen, die sie mit einer Vergiftung für vereinbar hielten. Der Mageninhalt wurde dem Chemiker Klaproth übergeben. Dessen Analyse förderte keinen Arsenik zutage. Dieser negative Befund verhinderte zwar den materiellen Nachweis des Giftes, entschied nach Ansicht der Gutachter jedoch nicht gegen eine Vergiftung: Das heftige Erbrechen und die Entleerungen hätten die Substanz vor der Obduktion aus dem Körper geschafft haben können. Das Ober-Collegium medicum prüfte daraufhin die Gutachten und die Begleitumstände der Akten. Es kam zu dem Schluss, dass die Vergiftung zwar nicht mit unumstößlicher Gewissheit nachzuweisen, aber im höchsten Grade wahrscheinlich sei. Diese Nuance ist von Gewicht: Die Chronik verzeichnet ein abgestuftes medizinisches Wahrscheinlichkeitsurteil, nicht das Auffinden des Giftes im Körper.

Ein weiterer Ermittlungsstrang führte in die Apotheke von Flittner. Der Apotheker sagte aus, Wilster habe am 14. November – vier Tage vor dem Mahl – weißen Arsenik erworben. Nach Eberhards Tod sei dieser mit einer angebrochenen Schachtel zurückgekehrt und habe sie gegen eine versiegelte umzutauschen verlangt. Der Apotheker bemerkte alsbald, dass in der ersten Schachtel fünf Drachmen fehlten. Wilster rechtfertigte sich, das Mittel habe auf seinen Gütern gegen Ratten und Mäuse dienen sollen, und bestritt die von dem Apotheker und dessen Gehilfen genannten Daten. Sein erster Empfangsschein war erst nachträglich ausgestellt worden, unter einem Datum, das nicht mit der tatsächlichen Übergabe der Ware übereinstimmte. Beide Angestellten schilderten zudem sein Drängen, den Schein abzuändern und ein Rückgabeattest zu erlangen. Das Gericht erachtete diesen Vorgang als ein schwerwiegendes Indiz; die Chronik macht daraus gleichwohl keine chemische Analyse des Schachtelinhalts.

Die Chronik verweilt eingehend bei einem weiteren Umstand. Wenige Tage vor dem Todesfall soll Wilster in der Küche seiner Wirtin eine weiße Substanz gekocht haben, wobei er den Vorgang sorgfältig überwachte und mahnte, mit Vorsicht umzurühren. Er gab an, ein Kalksteinmuster von seinen Gütern prüfen zu wollen. Der Chemiker Klaproth erklärte dieses Verfahren für untauglich zur Untersuchung von Kalk, hielt es indessen für durchaus geeignet, um Arsenik in Wasser zu lösen. Ein Sachverständigengutachten konnte freilich nicht mehr feststellen, was sich tatsächlich in dem Topf befunden hatte: Sowohl das Gefäß als auch das Rührholz waren verschwunden. Die Erklärung mit dem Kalkstein wurde von der Anklage wie auch vom Verfasser des Pitaval verworfen; mangels stofflicher Analyse verbleibt dieser Vorgang jedoch in der Reihe der umstrittenen Indizien.

Die Gerichtsbehörden prüften auch den Nutzen, den Wilster aus dem Tod seines Freundes hätte ziehen können. Er hatte Güter erworben, deren Kaufpreis alsbald fällig war; Zeugen berichteten, er habe seit Monaten nach einer vermögenden Partie gesucht. Eberhard hatte eben erst eine wohlhabende Frau geheiratet. Nach dessen Ableben erklärte die Witwe, Wilster habe sie gedrängt, ihm ihr Vertrauen zu schenken, ihr Schutz und Beistand angetragen und sie gegen ihren Willen umarmt. Andere Zeugen bestätigten seine auffallende Zudringlichkeit. Wilster bestritt jegliche Heiratsabsichten und stellte sein Verhalten als bloße Beileidsbezeugung dar. Die Chronik erblickt darin ein Motiv; das überlieferte Gebaren beweist für sich genommen jedoch noch keinen vorgefassten Tötungsvorsatz.

Wilsters Verteidigung war bestrebt, jedes Band zwischen diesen Tatsachen zu zerreißen. Er brachte vor, Eberhard könne an der Cholera, einem Schlagfluss oder einem alten Leiden verstorben sein; er führte den Krankheitsverlauf auf ein früheres Unwohlsein zurück und behauptete, die sachlichen Anhaltspunkte reichten nicht aus. Er verstieg sich gar zu der Mutmaßung, für die Ratten des Gasthauses bestimmte Giftkügelchen hätten versehentlich unter die Kartoffeln geraten sein können. Der Richter wies diese Hypothese ab, die der Chronist nur wiedergibt, um ihre Ungereimtheit bloßzustellen. Wilster focht überdies die Sachkunde der medizinischen Gutachter an und verfasste Gegenschriften gegen deren Schlussfolgerungen. Die Chronik bewundert die Schärfe seiner Dialektik, zeichnet sie aber zugleich als bloßes Winkeladvokatentum; dieses Urteil gebührt ihrem Autor, nicht den reinen Gutachtenbefunden.

Am Ende des Verfahrens erkannte das Gericht gegen Wilster auf fünfzehn Jahre Festungsstrafe – eine Ahndung, die der Bericht als außerordentliche Strafe kennzeichnet. Das Erkenntnis wurde in der Appellation bestätigt. Zur Verbüßung wurde er nach Stettin überführt. Der Text vermeldet weder ein spätes Geständnis noch eine nachträgliche Entdeckung von Arsenik im Leichnam Eberhards. Er entlässt den Leser mit einem Urteil, das allein auf einer Kette zusammentreffender Verdachtsgründe ruhte, während der unmittelbare chemische Giftnachweis fehlte. Das Mahl bei Dallach, die umgetauschte Schachtel und der Topf, dessen Inhalt ein Geheimnis blieb, bilden somit die Aktenlage des Pitaval: eine Reihe von Tatsachen, berichtet, verhandelt und von den Richtern im Anbruch des Jahrhunderts gewogen.

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Retrospektive Quelle, ausschließlich nach ungeprüftem OCR-Text ohne Kollationierung mit Originalscans bearbeitet. Der Herausgeber vermerkt, dass der Name Greiner fingiert ist, und benennt Eberhard als das tatsächliche Opfer. Das medizinische Obergutachten gelangt zu keinem unumstößlichen Giftnachweis; es erachtet den Giftmord ungeachtet des Fehlens eines chemischen Arseniknachweises für höchst wahrscheinlich. Das überlieferte Erkenntnis lautet auf fünfzehn Jahre Festungshaft, bestätigt in zweiter Instanz. Das Erscheinungsjahr des Bandes bleibt aufgrund widersprüchlicher lokaler OCR-Metadaten unbestimmt.

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