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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Das Salonfenster

Im London des Jahres 1780 beobachtet Mrs. Bouchier einen Überfall in dem leerstehenden Haus gegenüber und überwältigt einen der Angreifer eigenhändig. Abraham Darnford und William Newton werden verurteilt; vor seiner Hinrichtung gesteht Darnford in einer gesonderten Erklärung eine Reihe von Paketdiebstählen, die er allein begangen haben will.

Die Wirtin der gegenüberliegenden Schänke hatte eine ungewöhnliche Anweisung erhalten: Sie sollte das Nachbarhaus scharf im Auge behalten. Als die Tür hinter den Männern ins Schloss fiel, zögerte sie nicht lange, um Hilfe zu rufen.

Der Fall nahm seinen Anfang mit einem akzeptierten Wechsel, der bei einer Bank hinterlegt und bei Fälligkeit zahlbar war; das Geld sollte sodann an die auf dem Papier vermerkte Adresse zugestellt werden – ein zu jener Zeit unbewohntes Haus. Noch ehe der Wechsel fällig wurde, mieteten zwei Männer dieses Gebäude unter dem Vorwand, es reinigen lassen zu wollen, und drängten eiligst auf die Aushändigung des Schlüssels. Dem Hauseigentümer schienen ihre Erscheinung und ihre auffallende Hast verdächtig. Er ersuchte die Schankwirtin von gegenüber, das Anwesen sorgsam zu überwachen.

Am Tage der Fälligkeit des Wechsels bemerkte die Wachsame zwei Männer, die das Haus betraten und die Fenster des Salons öffneten. Ein dritter Mann erschien alsbald und klopfte an die Tür; man öffnete ihm und schloss unverzüglich wieder ab. Augenblicke später vernahm sie eine schwache, fast erstickte Stimme: „Murder!“ – gefolgt von einem Röcheln. Durch das Schlüsselloch gewahrte sie zwei Gestalten, die den Dritten gewaltsam zu den Kellerstufen zerrten. Sie schrie auf: Ein Mann werde ermordet! Verzweifelt flehte sie die Vorübergehenden an, die Tür aufzubrechen; niemand rührte sich. Da erbrach sie eigenhändig das Fenster und schickte sich an einzusteigen. Einer der Angreifer ergriff die Flucht; auf den Ruf „Stop thief!“ hin brachten Passanten ihn zum Stehen. Mrs. Bouchier packte den anderen an der Kehle und schleifte ihn geradewegs in ihre Gaststube.

Dem Opfer war die Brieftasche bereits entrissen worden. Die Männer hatten den Boten beinahe erwürgt, um jeden Hilferuf zu ersticken, und waren im Begriff gewesen, ihn in das hinterste Kellergewölbe zu schleppen; Borrow nimmt an, dass sie ihn dort ohne Mrs. Bouchiers beherztes Eingreifen mutmaßlich getötet hätten. William Newton und Abraham Darnford, angeklagt des Raubes und des versuchten Mordes, wurden am 17. September 1780 vor Gericht gestellt. Die Wirtin, die das Haus observiert hatte, schilderte den Geschworenen unumwunden, was sie gehört und gesehen hatte.

Borrow führt den Schuldspruch des Verfahrens vor allem auf das Zeugnis von Mrs. Bouchier zurück. Der Gehilfe weigerte sich, einen Eid abzulegen, da er Quäker war; die Chronik erläutert seine Rolle nicht weiter. So blieb die Schankwirtin die einzige Zeugin, die das Eintreten der Männer, den Überfall und jenes Eingreifen beschrieb, das dem Würgegriff ein Ende gesetzt hatte.

Die Geschworenen sprachen Newton und Darnford schuldig. Im Newgate-Gefängnis legte Darnford am 21. November ein Geständnis über frühere Missetaten ab. Darin beschrieb er seine Vorgehensweise: Er pflegte in den Postgasthöfen auf die Ausrufung der von den Kutschen gebrachten Pakete zu warten, um sodann die Anschrift einer dieser Sendungen auf einen Brief mit gefälschtem Poststempel zu übertragen. Der Verwalter, getäuscht durch die übereinstimmende Adresse, händigte ihm das Frachtstück gegen Entrichtung des Portos aus. Hatte Darnford die Sendung erst an sich gebracht, entschied er nach eigenem Gutdünken über den Inhalt: Er löste Wechsel ein, verlangte Gold, kaufte Lotterielose oder veräußerte die erbeuteten Stoffe. Je nach Paket und Empfänger wechselte er Namen und Schliche.

Im September 1777 brachte er in einer Londoner Herberge ein aus Norwich abgesandtes Paket an sich, das für die Herren Smith, Wright und Gray bestimmt war. Es enthielt Wechsel über mehr als fünfhundert Pfund, darunter einen über 216 Pfund und fünf Schilling. Darnford unterzeichnete den Wechsel und die Anweisung auf den Namen John Watkins; Gaussen akzeptierte das Papier und zahlte ihm den Betrag nach Abzug eines Diskonts in bar aus. Darnford strich das Geld bei der Bank of England ein, hinterlegte andere Wechsel zur Akzeptanz und vernichtete die restlichen Dokumente. Im Juli 1778 erspähte er im Gasthof „Bull and Mouth“ eine Kiste, die an Mr. Ford in der Lombard Street adressiert war. Er schaffte sie nach Cheapside, nahm eine Droschke nach Hause und öffnete sie in seiner Wohnung. Darin fand er über hundert Pfund Bargeld sowie etliche Wechsel. Einige davon verwertete er gewinnbringend, während er die übrigen den Absendern Whitworth und Yates in Birmingham in einem Umschlag zurücksandte.

Er indossierte die Wechsel auf den Namen Thomas Downer aus der Tooley Street und transportierte die gekauften Waren in einer Schachtel zum Hause Fords, wo er alles zurückließ. Aus der Sendung aus Birmingham wechselte er zwei Wechsel bei Hazard gegen Lotterielose ein, zwei bei Cox gegen Gold und einen bei Crafton gegen Strümpfe. Craftons Angestellter trug diese zu einem Schachtelmacher; Darnford erwarb dort Verpackungsmaterial für die Strümpfe. In einem weiteren Fall fing er ein für Sir William Lemon bestimmtes Paket ab und fügte dem beigelegten Schreiben eine Forderung über fünfundzwanzig Lotterielose bei. Als er erfuhr, dass die Empfänger diese tatsächlich erworben hatten, schickte er einen Boten, um sie abzuholen; man weigerte sich jedoch, sie herauszugeben.

Ein Paket aus Lynn enthielt lediglich Livreekleidung und einen Brief. Aus dem Schreiben ging hervor, dass die Boybells dem Absender Curtis noch etwa dreißig Pfund schuldeten. Darnford schrieb den Boydells daraufhin, als sei er selbst Curtis. Er gab vor, er habe sich die Hand verbrannt und einen Nachbarn bitten müssen, für ihn zur Feder zu greifen. Dem Brief legte er einen Sichtwechsel über fünfundzwanzig Pfund bei; die Boydells zahlten die Summe an den Überbringer aus, den er geschickt hatte. Um seine Briefpartner zu überzeugen, verwies er auf ein wenige Tage zuvor gezogenes Los mit einem Gewinn von fünfhundert Pfund, behauptete, es gehöre ihm, und versprach, es ihnen zum Verkauf zu übersenden. Ferner gestand er, im „Bell and Crown“ in Holborn ein Paket mit irischem Tuch entwendet zu haben, das für Mr. Fox in Cheapside bestimmt war: Ein Wechsel über fünfzig Pfund diente ihm zum Erwerb von Lotterielosen; andere Papiere von rund zwanzig Pfund wurden in bare Münze verwandelt. Eine Sendung für Mr. Bedford enthielt bloß Barchentstoff, den er zum bestmöglichen Preis losschlug. Schließlich fand sich in einem Korb an den Tuchhändler Mr. Stock eine Gans nebst einem auf Mr. Branwaite gezogenen Wechsel. Dieser akzeptierte das Papier, und Darnford veräußerte es an einen Scheidekünstler.

In seinem Geständnis betonte er nachdrücklich, vollkommen allein gehandelt zu haben, und stellte seine Aussagen als freiwillig dar. Da er außerstande sei, das Veruntreute zurückzuerstatten, wolle er – so schrieb er – wenigstens jene namhaft machen, die er geschädigt habe. Er beteuerte, dass seine Frau und seine Kinder unschuldig seien und von all seinen Betrügereien nicht das Geringste geahnt hätten; diese Versicherung stützt sich freilich einzig auf sein eigenes Wort. Dieses Geständnis Darnfords erfolgte nach dem Urteil gegen die beiden Männer wegen des Überfalls im Haus; es belastet Newton hinsichtlich der Paketdiebstähle in keiner Weise. Darnford unterzeichnete das Schriftstück am 21. November in Newgate. Er und Newton wurden am darauffolgenden Tag, dem 22. November 1780, hingerichtet.

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Das Fenster zur Straße

Eine fiktive Schankwirtin beobachtet, wie Fremde in das leerstehende Haus gegenüber eindringen. Der Wechsel, auf den sie es abgesehen haben, gehört ihr nicht, doch sie weiß, dass der Bote die tödliche Gefahr nicht ahnt. Als die Passanten jede Hilfe verweigern, muss sie wählen: auf die Wache warten oder selbst das Fenster einschlagen. Diese Novelle entwirft eigene Figuren und ein eigenständiges Ende; sie greift weder auf Mrs. Bouchier noch auf das historische Verfahren von 1780 zurück.

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Roman

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Vollständige Lektüre des Kapitels auf den S. 66–69 (Zeilen 4.908–5.073), unter Ausschluss angrenzender Titel. Die eigentliche Gerichtsverhandlung wird nur knapp berichtet; der zweite Teil des Kapitels gibt Darnfords vorangehendes Geständnis über Paket- und Wechseldiebstähle wieder, die er allein begangen haben will. Weitere Primärquellen werden nicht beansprucht.

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