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Justiz & Skandale · Spanien

Der Mann, den man auslöschen wollte

Ein Priester sticht im Palast auf Isabella II. ein. Fünf Tage genügen, um ihn abzuurteilen und hinzurichten; unterdessen suchen die höchsten Würdenträger nach Hintermännern, deren Existenz er beharrlich leugnet.

Die Königin sollte sich in Madrid zeigen; sie gelangte nicht über eine Galerie ihres Palastes hinaus. Am 2. Februar 1852 hatte Isabella II. soeben die königliche Kapelle verlassen, um sich nach Atocha zu begeben, als ein Priester sie mit einem Dolchstoß traf. Es war ein Viertel nach eins. Die für diesen Tag vorbereiteten Feierlichkeiten, die Empfänge, die Festbeleuchtung – alles, was der Öffentlichkeit ihren Anteil an dem Festtag gewähren sollte – war mit einem Schlag ausgesetzt. Es blieb nichts übrig, als auf die Ärzte zu warten.

Die Waffe hatte den rechten Unterarm gestreift, ehe sie die Flanke traf. Die Mediziner hielten die Verletzung zunächst nicht für allzu bedenklich, doch ihre Verlautbarungen wahrten jene Vorsicht, wie sie der Betrachtung einer frischen Wunde eigen ist. Man meldete, die Königin sei gefasst; bald darauf sprach man von einer Gegenreaktion des Körpers, von Schweiß und Schlaf. Jeder Bericht wanderte aus den Gemächern zur Regierung und von der Regierung in die offizielle Staatszeitung. Der Leib der Herrscherin hatte seinen eigenen Nachrichtendienst.

Der Festgenommene hieß Martín Merino y Gómez. Er war tatsächlich Priester. Dieser Umstand milderte den Schrecken keineswegs; er verlieh ihm das Siegel eines vollendeten Skandals. Die Monarchie zeigte sich stets im Geleit der Kirche; nun hatte ein Geistlicher die Hand gegen sie erhoben. Der Klerus beeilte sich zu versichern, dieser Mann vertrete weder seinen Stand noch seine Lehren. Man trachtete danach, den Schuldigen bis hinein in das Gewand, das er trug, zu isolieren.

Die Justiz brauchte nicht lange nach dem Urheber des Streiches zu suchen. Sie hatte vielmehr jene Frage zu beantworten, welche die Minister in den folgenden Tagen unablässig beschäftigte: Stand jemand hinter ihm? Ein Attentäter allein bleibt eine furchtbare Gestalt; ein Attentäter jedoch, dessen Verbündete im Dunkeln liegen, lässt die Gefahr fortdauern. Merino saß in Ketten, doch diese Ungewissheit durchwehte weiterhin die Säle des Palastes.

Die Regierung trat in dauernde Sitzung. Neben dem förmlichen Gerichtsverfahren eröffnete sie ihre eigene Untersuchung. Der Ministerpräsident und der Justizminister verhörten den Gefangenen persönlich. Ein einstündiges Gespräch erbrachte nicht den kleinsten Hinweis auf Mitverschworene. Dennoch hielten sie die Nachforschungen keineswegs für beendet. Andere Würdenträger, beauftragt, sich ihm gemeinsam oder einzeln zu nähern, sollten die Frage in anderer Gestalt erneut an ihn richten.

Merino war kein Unbekannter ohne Vergangenheit. Die französische Presse sammelte bald Erinnerungen an die Jahre seines Exils in der Gironde: Lektionen in Spanisch, Mathematik und Latein; ein Haus in La Brède; eine Vertrautheit mit Horaz, die seinen einstigen Nachbarn im Gedächtnis geblieben war. Diese mittelbaren Zeugnisse, die nach der Tat ans Licht traten, widersprachen einander selbst hinsichtlich seiner Lebensführung. Die einen schilderten einen mäßigen Mann, die anderen einen Freund erlesener Tafelgenüsse. Das Bild für die Öffentlichkeit formte sich, während die gerichtliche Voruntersuchung bereits ihrem Ende entgegeneilte.

Noch am Abend des Attentats, um elf Uhr, gab der Richter des Palastbezirks, Pedro Nolasco Aurioles, bekannt, dass die summarische Untersuchung abgeschlossen sei und er die Akten der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung übergebe. Die Krone hatte die Sache vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit belassen, statt sie dem Senatsgerichtshof zu übertragen. Diese Entscheidung wahrte die Formen des Rechts; sie verlangsamte deren Vollzug freilich um keinen Tag.

Am 3. Februar wurden die zur Verteidigung vorgebrachten Entlastungsbeweise im Beisein des Anwalts und des Vertreters der Anklage geprüft. Um sieben Uhr abends teilte der Richter mit, er habe auf den Tod durch die Garrotte erkannt. Zuvor müsse der Verurteilte der kirchlichen Degradation unterzogen werden. Die Akte ging unverzüglich an die Audiencia von Madrid. Die Königin war tags zuvor getroffen worden; ihr Angreifer hatte bereits sein erstes Urteil empfangen.

Unterdessen sank im Palast das Fieber, und der Appetit kehrte zurück. Beide Meldungen schritten in der Gaceta Seite an Seite voran: die Genesung des Opfers und die Verurteilung des Täters.

Am 5. Februar fand vor dieser zweiten Instanz eine öffentliche Verhandlung statt. Verlesung der Schriftstücke, Einlassungen des Verteidigers, Anträge der Staatsanwaltschaft: Die Sitzung schloss noch vor dem Mittag. Das Strafmaß wurde bestätigt. Man benachrichtigte den Erzbischof von Toledo, damit die religiöse Zeremonie vor der Hinrichtung ihren Lauf nehmen könne. Der Bischof von Málaga begab sich in das Saladero-Gefängnis, begleitet von den zu seinem Beistand bestellten Geistlichen.

Um zwei Uhr nachmittags wurde Merino in einem Raum des Gefängnisses, dessen Balkontüren weit offen standen, degradiert. Der offizielle Bericht hebt die Zahl der Anwesenden und den feierlichen Ernst des Aktes hervor. Der Priester wurde öffentlich aus jenem Stand ausgestoßen, dessen Angehörige er vor den Augen der Welt beschämt hatte. Hernach wurde das Gerichtsurteil verkündet; für den Verurteilten begann die Zeit der Todesbereitung. Die Hinrichtung war auf den Samstag festgesetzt, auf ein Viertel nach eins: auf die Minute genau zur Stunde des Attentats.

Die Suche nach Helfershelfern riss indes nicht ab. Dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs gelang es, ein gewisses Vertrauen zu gewinnen. Merino eröffnete ihm einen letzten Willen sowie das Versteck einer Summe Geldes samt Anweisungen zu deren Verteilung. Einen Namen nannte er ihm nicht. Dieser Zwiespalt musste jene, die auf eine politische Enthüllung lauerten, mit Verbitterung erfüllen: Der Mann vermochte genau zu bezeichnen, wo sein Geld lag, doch er beharrte darauf, dass er keine Genossen habe.

Am 6. Februar überreichte er ein an Isabella II. gerichtetes Schreiben. Er verlangte, man solle es ihr erst nach seinem Tode zustellen, auf dass niemand seinen Schritt der Hoffnung auf Begnadigung zuschreiben könne. Er bat um Verzeihung und bekräftigte erneut, er hinterlasse niemanden, der den Auftrag habe, der Königin nach dem Leben zu trachten. Ein weiterer Text, unterzeichnet vor den ihn umgebenden Zeugen, wiederholte diese Erklärung. Die geistlichen Besucher vermochten den Listen der Minister keinen einzigen Namen hinzuzufügen.

Am 7. Februar ward Merino hingerichtet. Noch auf dem Richtplatz beteuerte er, ohne Mitwisser gehandelt zu haben. Die Regierung verfügte nun über einen toten Verurteilten und dessen unablässig wiederholte Beteuerung; sie verlangte nach etwas, das endgültiger war als beides. Sie schickte sich an, die materiellen Spuren des Mannes zu vertilgen.

Befehle ergingen, den Dolch samt Scheide sowie die in seiner Behausung vorgefundenen Waffen zu vernichten. Seine Bücher und Papiere sollten den Flammen übergeben werden, unter Wahrung gewisser Rücksichten auf private und familiäre Belange. Das Heft mit den politischen Aufzeichnungen hingegen sollte, verschlossen und versiegelt, zu den Akten des Ministeriums genommen werden. So schied man sorgsam, was für die Herrschenden aufzubewahren war, von dem, was nicht länger unter den Menschen weilen durfte.

Der Leichnam wurde zum Friedhof geschafft. Die Obrigkeit fürchtete, man könne Teile davon entwenden, um sie feilzubieten oder angeblichen Studien zu unterziehen; sie ordnete die Verbrennung des Körpers und das Verstreuen der Asche im Massengrab an. Ein Protokoll verzeichnete die Anwesenden und die Stunden. Um zwanzig Minuten nach sieben war das Werk vollbracht.

Tags darauf druckte die Gaceta jene Maßregeln ab, die bestimmt waren, selbst das Andenken an Merino auszulöschen. Sie setzte seinen Namen, seine Erklärungen, die Befehle und deren Unterschriften in Lettern. Die Tilgung war peinlich genau vollzogen worden; um darüber Rechenschaft abzulegen, hatte man ihm ein Denkmal aus Papier errichten müssen.

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Die Erzählung stützt sich auf die Gerichts-, Sanitäts- und Regierungsberichte der Gaceta de Madrid vom 3., 4., 6. und 8. Februar 1852, insbesondere auf die nach Merinos Tod veröffentlichten Erklärungen und die Vernichtungsdekrete. Diese amtlichen Texte geben die Sicht der Obrigkeit wieder, keine neutrale Verhandlungsbeobachtung. Die Erinnerungen aus der Gironde werden als indirekte Presseberichte ausgewiesen. Der Text unterlässt jede retrospektive Diagnose und erfindet weder Dialoge noch Hintermänner.

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