Um sechs Uhr abends war die Tafel gedeckt und das Hausgesinde beisammen, mit Ausnahme der beiden Kinder aus der ersten Ehe der jungen Hausfrau. Henrik zählte acht Jahre, Augusta vier. Der Bauer Karl Grauroth versicherte, die beiden spielten bei den Nachbarskindern. Die Magd erinnerte sich jedoch bestimmt, sie zuletzt gegen drei Uhr im Hause gesehen zu haben. Die Chronik des Neuen Pitaval verlegt diese Begebenheit auf den Samstag, den 15. Oktober 1859, in ein Dorf namens Kirilä unweit Jakobstad an der Ostküste des Bottnischen Meerbusens.
Vor dieser Verbindung hatte Grauroth vier Kinder aus erster Ehe gehabt. Seine jetzige Gattin war zuvor mit seinem Bruder vermählt gewesen, der im Jahre 1854 verstorben war; diesem hatte sie den achtjährigen Henrik und die vierjährige Augusta geboren. Der neuen Ehe waren drei Kinder entsprossen: das erstgeborene kam tot zur Welt, das zweite lag noch in der Wiege, und mit dem jüngsten ging die Mutter schwanger. Diese vielköpfige Familie bewohnte ein wohlhabendes Anwesen, umgeben von Ländereien und Dienerschaft. Die beiden vermissten Kinder stammten aus jener früheren Ehe der Frau mit Grauroths Bruder. Den Aktenauszügen zufolge sollten ihre Erbteile durch einen Vormund gesichert und der halbe Hof gerichtlich veräußert werden, um ihr Vermögen bis zur Großjährigkeit unangetastet zu bewahren. Der Tod beider Kinder hätte die Erbfolge zugunsten der Mutter gewendet und Grauroths Herrschaft über Haus und Grund beträchtlich gestärkt. Dies ist das Beweggrund, welches die Chronik dem Angeklagten beilegt; ein eigenständiger Beweis liegt darin nicht.
Die Mutter war mit einer Magd aus der Stadt heimgekehrt; der Knecht kam vom Felde zurück. Grauroths ältere Söhne waren zur Werfte geeilt, um dort Späne zu sammeln. Beim Abendbrot erkundigte sich die Magd nach Henrik und Augusta. Grauroth entgegnete, sie liefen mit den Nachbarskindern umher, und man solle das Haus wegen einer kleinen Verspätung nicht in Unruhe versetzen. Das Getümmel auf der Dorfstraße schien seinen Worten recht zu geben. Man räumte den Tisch ab und begab sich zur Ruhe.
Am folgenden Morgen bemerkte Grauroths Mutter, dass das Lager der Enkel unberührt geblieben war. Man befragte das Gesinde; niemand wusste um ihren Verbleib. Eine Magd, die am Vortage in der Küche hantiert hatte, entsann sich, dass Karl ihr gegen drei Uhr befohlen hatte, Kaffee aufzusetzen. Er fügte hinzu, er schneide im Hofe Bretter. Die älteren Söhne sagten aus, sie hätten Henrik und Augusta noch vor ihrem Aufbruch zur Werfte im Hause erblickt. Grauroth habe den Kleinen vorgeschlagen, im Walde Beeren zu pflücken. Die Töchter des Hauses wussten von einem anderen Gespräch zu berichten: Ihr Vater habe mit den Kindern von Seerosen am Bache gesprochen, ihnen aber untersagt, ihn zu begleiten. Sie selbst habe er zur Wiege des Säuglings zurückgeschickt. Die Mutter wandte ein, dass die Seerosen um diese Jahreszeit längst vergangen seien.
Grauroth und die Seinen durchstreiften die Flur, suchten den Bachlauf ab und durchkämmten die Gehölze unter lautem Rufen. Den ganzen Sonntag währte das Suchen. Die Mutter weinte bitterlich; der Stiefvater schien dem Chronisten zufolge anfangs nicht minder erschüttert. Als die Dämmerung hereinbrach, lud er die Helfer zu Tische und bemerkte beiläufig, wie ermüdend ein solcher Tagelohn sei.
Nach den vergeblichen Nachforschungen des Sonntags wurden die Leichen am Montag gegen Mittag aufgefunden, nahe der Stelle, wo der Bach aus einem Moorbruch austritt. Ein kleiner Nachen lag unfern am Ufer; ein Ruder lag quer über den toten Kindern. Grauroth hielt alsbald eine Erklärung bereit: Sie hätten wohl das Boot vom Lande stoßen wollen und seien ertrunken, als es ihnen entglitt. Das Wasser war indessen an jener Stelle kaum tief, wie der Bericht vermerkt. Angesicht und Arme steckten tief im Schlamm, die Beine ragten empor, doch Kleider und Schuhwerk waren sonderbar rein. Augusta trug unter dem Kinn ein Tuch, das aufs engste zusammengebunden war. Da ging ein Raunen durch das Volk: Die Kinder seien nicht ertrunken, man habe Hand an sie gelegt.
Der Bericht verleiht dem ersten Befunde nicht das Gewicht eines heutigen Sektionsprotokolls; er gibt wieder, was Untersuchung und Obduktion zutage gefördert haben sollen. Die Wundärzte stellten Verletzungen am Halse fest: Beiden Kindern war das Genick gebrochen. Sie führten diese Wunden auf Gewaltschläge zurück und erachteten es für gewiss, dass die Kinder tot oder sterbend ins Wasser geworfen worden waren. Bei dem Knaben fanden sich zwar Anzeichen, die auf ein Ertrinken hindeuten mochten, doch reichten sie nach dem Urteil der vernommenen Ärzte keineswegs hin, den Tod zu erklären. Das eng geknüpfte Tuch des Mädchens, das Fehlen jeglicher Kampfspuren im Schlamm und der reine Zustand der Gewänder widersprachen überdies dem vom Stiefvater ersonnenen Unfall.
Im Verlaufe des Verhörs erhielten manche Züge ein anderes Ansehen. Grauroth hatte am Vortage beharrlich wiederholt, die Kinder müssten ins Wasser gestürzt sein. Als man ihm nun eröffnete, sie seien ermordet worden, versetzte er laut Bericht, von Stund an dürfe man sie nur noch solchen Personen weisen, deren Amt es erfordere. Er weigerte sich, an den Särgen zu wachen, als die Nachbarn herbeikamen. Ein solches Gebaren wurde zu seinen Ungunsten ausgelegt; für sich allein genommen freilich hätte es weder den Leichenbefund noch die Zeugnisse aufgewogen.
Ein weiterer Umstand erregte Verdacht. Die Weiber des Hauses bemerkten beim Waschen an beiden Ärmeln seines Hemdes je einen feuchten, schlammbraunen Streifen, etwa eine Viertelelle breit. Sie sprachen untereinander davon, hoben das Gewand jedoch nicht als Beweisstück auf; es wanderte in die gewöhnliche Lauge. Später vor Gericht leugnete Grauroth hartnäckig jeden Flecken. Er behauptete, ein Fleck hätte wegen des blauen Kittels, den er bei der Arbeit trug, eher blau als braun sein müssen. Dieser Umstand, dessen Verlust für das Verfahren die Chronik ausdrücklich beklagt, konnte keiner sachverständigen Prüfung mehr unterzogen werden.
Der Richter nahm Grauroth bereits am Dienstag ins Verhör. Er hielt ihm vor allem vor, mit dem Suchen bis zum Sonntagmorgen gewartet zu haben, obgleich das Fehlen der Kinder schon am Samstagabend bemerkt worden war. Die Ehefrau erklärte, sie sei spät heimgekehrt und alsbald zu Bett gegangen; ihr Mann gab an, er habe Kinder draußen spielen sehen und die Seinen darunter vermutet. Sodann kam die Rede auf die Mansarde. Mehrere Zeugen hatten gesehen, wie Grauroth den Schuppen verließ, den Hof überquerte und in jene Kammer stieg, worin altes Zeug und Werkzeug verwahrt lagen. Er behauptete, er habe einen Bohrer holen wollen; die Arbeiterinnen aber bezeugten, das Eisen habe im Schuppen gelegen. Eine Stunde darauf sei er mit verschränkten Armen zurückgekehrt, habe den von der Magd bereiteten Kaffee getrunken und sein Tagewerk wieder aufgenommen.
Die Untersuchung beleuchtete seine Angaben für jenen Nachmittag aufs neue. Grauroth hatte erst davon gesprochen, eine Dachrinne auszubessern, hernach davon, Holz zu sägen. Für seinen Gang auf den Boden berief er sich auf einen Erdbohrer; Zeugen jedoch wollten gesehen haben, wie er einen solchen aus dem Schuppen nahm. Seinen Söhnen erzählte er, er sei bei Saddwisch gewesen, um nach einer Uhr zu sehen, die er diesem geliehen haben wollte. Die Knaben bestätigten dies Gerede, behaupteten aber, der Mann habe die Uhr nicht herausgegeben. Grauroth entgegnete, er habe es vergessen. Das Gericht hielt ihm vor, dieser Gang sei wohl nur ein Vorwand gewesen, um sich zu entfernen. Er räumte ein, die Stiefkinder seien ihm nicht sonderlich teuer gewesen, beteuerte jedoch, keinen Groll gegen sie gehegt und ihren Tod aufrichtig beweint zu haben.
Eine weitere Stimme trat seiner angeblichen dauernden Anwesenheit im Hause entgegen. Ein Weib aus der Nachbarschaft, das am Bache Beeren klaubte, gab zu Protokoll, sie habe ein Kind nach dem Vater rufen und fragen hören, was er mit ihnen vorhabe. Daraufhin habe sie Grauroths Stimme erkannt, die Stillschweigen gebot. Die Chronik vermeldet ferner das Zeugnis eines gewissen Holländer, eines Jugendgesellen, den das Gericht vorlud, während der Angeschuldigte in Haft saß. Zunächst soll die Unterredung im Kerker nur Leugnen gezeitigt haben. Bei einer späteren Zusammenkunft aber, so berichtete Holländer, habe Grauroth ihm gestanden, er habe die Kinder ins Holz geführt, ihnen das Genick gebrochen und ihre Leiber zum Bache getragen. Der Angeklagte bestritt dies Geständnis und gab später vor, sein einstiger Freund habe ihm die Worte durch Drohungen abgepresst.
Die Untersuchung machte bei diesen zwei Todesfällen nicht halt. Im Jahre 1854 war Grauroths erste Gattin nach jäher Krankheit verschieden; kurz darauf erlag sein Bruder ganz ähnlichen Beschwerden. Die Chronik stellt diese beiden Todesfälle als Vergiftungen mit Arsenik dar. Bei seiner Zusammenkunft mit Grauroth im Gefängnis habe Holländer ihn daran erinnert, dass man Arsenik in den Leichen gefunden habe; worauf der Inhaftierte erwidert haben soll: »Was kann ich dafür, wenn sie sich selbst das Leben nahmen?« Dies Wort bleibt freilich das Zeugnis eines Dritten und kein überprüfbarer Sektionsbefund. Die Chronik erwähnt überdies, Grauroth habe mit einem Quacksalber verhandelt, der Arsenik feilbot, und im September 1859 bei einem Hufschmied vergeblich um solches Gift nachgesucht. Sie bringt diese Tode mit seinem Verlangen nach der Schwägerin und dem Erbe in Verbindung, berichtet jedoch über keinen Richtspruch in diesen Punkten, die vom Urteil um Henrik und Augusta getrennt blieben.
Vor den Schranken verharrte Grauroth bei der Behauptung, er sei daheim geblieben und das Gesinde habe ihn bei der Arbeit sehen können. Die Aussagen der Magd, der Arbeiterinnen und Holländers erschütterten diese Schutzbehauptung. Man hielt ihm das Zeugnis der Beerenleserin vor, die den Schrei der Kinder vernommen hatte; er erwiderte, das Weib lüge, in jenem Gehölze wüchsen gar keine Beeren. Das Gericht baute sein Urteil nicht auf bloßes Dorfgeschwätz: Es wog die Stunden ab, hielt die wechselnden Aussagen gegeneinander, prüfte den Leichenbefund und die Kundschaften aus dem Kerker. Alle drei Instanzen erkannten ihn des zweifachen Kindermordes für schuldig und verurteilten ihn zum Tode.
Die Strafe wurde auf dem Gnadenwege in lebenslange Zwangsarbeit und Verbannung nach Sibirien verwandelt. Bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld.
