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Justiz & Skandale · Italien (Florenz)

Die Bombe im Schein der Lampions

Am 17. November 1878 detoniert in Florenz ein Sprengsatz in der Menge eines königlichen Festzugs. Der Prozess von 1879 zieht neun Mitglieder von Arbeiterzirkeln zur Verantwortung – gestützt auf materielle Indizien und widersprüchliche Zeugenaussagen. Zwei Angeklagte werden freigesprochen; sieben verurteilt, unter ihnen Cesare Battacchi, den das Gericht für den Werfer hält.

Zu Florenz zog der Festzug, welcher die Errettung König Umberts feierte, durch Gassen, die von Fackeln und bunten Lampions erhellt waren. Festmusiken spielten auf, Fahnen wehten aus offenen Fenstern, und der Jubel der Menge übertönte das Spiel der Kapellen. An der Ecke der Via Nazionale und der Via Guelfa riss eine Detonation den Festgesang jäh entzwei. Eine Orsini-Bombe war mitten unter den Passanten geborsten. Der Zug stockte, die Menge wogte panisch zurück; alsbald aber schlossen die Korporationen ihre Reihen aufs Neue und setzten den Marsch fort. Manche der Nachzügler ahnten nicht einmal, dass soeben ein Attentat verübt worden war.

Erste Berichte sprachen von zwei Toten und elf Verwundeten. Stefano Piccini, ein Schuhmacher und Vater von acht Kindern, sowie Leopoldo Tafanaria, ein Obsthändler, wurden wenige Tage nach dem Anschlag zu Grabe getragen. Vier der Verletzten erlagen in der Folgezeit ihren Wunden: Adolfo Gallori, ein Militärangestellter; Giuseppe Guasti, ein Tagelöhner; Giulietta Falsi, sechs Jahre alt; und Primo Ricci, im Alter von vier Jahren. Die Chronik vermerkt, die übrigen Versehrten seien genesen. Gleichwohl deckt sich ihre abschließende Gesamtzahl nicht mit jener ersten Aufstellung.

Alsbald erhob sich die bange Frage: Wessen Hand hatte das Todesgeschoss geschleudert? Der Argwohn der Obrigkeit fiel zunächst auf Aurelio Vannini, einen Tischler und Mechaniker, der nun eine Schankwirtschaft betrieb, sowie auf Cesare Battacchi, den die Polizei bereits wegen politischer Umtriebe im Auge behielt. Bei Vannini beschlagnahmten die Häscher Zünderteile, Sprengkapseln und eine Lunte. Solcher Fund mochte Verdacht wecken, bewies aber für sich genommen keineswegs, dass einer von beiden das Höllenfeuer in die Menge geworfen hatte. Bald dehnte die Untersuchung den Kreis der Beschuldigten auf neun Männer aus, welche Zirkeln der Florentiner Internationale nahestanden.

Die Anklageakte rekonstruierte eine geheime Zusammenkunft, welcher Vannini präsidiert und Battacchi als Schriffführer gedient haben sollte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten die Genossen dort über eine Vergeltung für die Verhaftungen beraten, die beim Besuch des Königspaares erfolgt waren; der Wurf von Bomben sei als Fanal des Protests vorgeschlagen worden. Die Quelle datiert diese Versammlung auf den 13. November, nennt jedoch eine Jahreszahl, die mit dem nachfolgend geschilderten Attentat vom 17. November 1878 unvereinbar ist. Ohne weitere Urkunden lässt sich hier mithin kein sicheres Jahr feststellen. Die Anklage verknüpfte jene Zusammenkunft mit einem am Morgen der Tat belauschten Gespräch, mit revolutionären Flugschriften und einem Schmelztiegel, der im Vereinslokal beschlagnahmt worden war. Dies alles schien ihr die Vorbereitung einer Höllenmaschine zu belegen.

Das beredteste Sachzeugnis bildete das geborstene Geschoss selbst. Zwei Sachverständige untersuchten die Trümmer und erkannten darin die Reste einer Orsini-Bombe aus Bronze und Messing, geladen mit etwa einem halben Kilogramm Pulver. Sie schien aus einiger Höhe geschleudert und mit geringer Sorgfalt gegossen worden zu sein. Ob indes ein von der Polizei sichergestellter Ziegelstein zur Gussform gedient hatte, vermochten die Experten nicht zu ergründen. Die Naturwissenschaft bestimmte wohl die Art der Waffe; sie vermochte aber nicht die Hand zu bezeichnen, die sie geführt hatte.

Im Frühjahr 1879 hob das Tribunal an. Die neun Angeschuldigten leugneten jede Beteiligung und bemühten sich um Entlastungsbeweise. Die Internationale selbst wurde vom Berichterstatter als ein wirrer Haufe darbender Arbeiter geschildert, bar fester Grundsätze und gelenkt von Rädelsführern, die den Umsturz der bestehenden Ordnung erstrebten. Dies Urteil entsprang der politischen Warte des Verfassers, nicht der richterlichen Beweiswürdigung. Vor Schranken galt es, eine greifbarere Tatsache zu prüfen: Eine Bombe war im Festzug detoniert – hatten die Angeklagten den Anschlag gemeinschaftlich verabredet?

Zwei Zeitungsverkäufer, Tito Manelli und Liborio Fedi, beteuerten, einer Zusammenkunft beigewohnt zu haben, darin man erwogen habe, nach den Festnahmen Bomben gegen die Polizei zu schleudern. Der Zeuge Mazzini sagte aus, Agenore Natta habe anstelle schriftlicher Proteste nach Sprengkörpern verlangt. Natta bestritt dies Vorbringen; der Zeuge verharrte bei seiner Behauptung. Andere Zeugen bekundeten, die Verschwörer hätten einander an einer Fasanenfeder am Hute erkannt – ein Zeichen, das die Anklage als Parteisymbol deutete. Zudem vernahm das Gericht das Geschwätz trunksüchtiger Arbeiter: lauter Aussagen vom Hörensagen, deren Verlässlichkeit höchst ungleich war.

Ein weit schwankenderes Zeugnis sollte indessen von verhängnisvoller Wirkung sein. Der Barbier Ulisse Romei gab an, ein Kunde namens Scacciati habe ihm erzählt, er habe Battacchi nach dem Knall fliehen sehen. Vor die Richter geladen, bestritt Scacciati zunächst, den Angeklagten wiederzuerkennen, und vermochte nicht zu sagen, wie er ihn identifiziert haben sollte. Der Prokurator beantragte auf der Stelle seine Verhaftung wegen Meineids. In ein Nebenzimmer abgeführt, kehrte der Mann zurück und bekräftigte nun, der Fliehende sei sehr wohl Battacchi gewesen; er habe ihn im Profil erblickt. Battacchi rief aus, man zwinge die Zeugen zur Lüge. Der Chronist deutete das Zögern als Furcht vor Racheakten der Internationale; der jähe Sinneswandel des Zeugen freilich stand aktenkundig fest und gebot äußerste Vorsicht.

Dass Einschüchterungen nicht bloß der Einbildung des Berichterstatters entsprangen, belegten zwei Zeugen, Mazzini und Martelli: Sie gaben an, Drohbriefe empfangen zu haben, unterzeichnet mit dem Zeichen gekreuzter Dolche. Ein früherer Zellengenosse behauptete, Battacchi habe Scarlatti beschworen, ihr Beisammensein am Abend des 17. November abzuleugnen, und eine ähnliche Botschaft an Nencioni gerichtet. Ein weiterer Zeuge wollte von Nencionis Eheweib von einem Komplott erfahren haben, an dem Battacchi, Vannini, Conti, Scarlatti und Natta beteiligt gewesen seien; sie habe gar hinzugefügt, eine gewisse Gomez sei mit von der Partie gewesen. Dies alles waren Zeugenaussagen aus zweiter Hand, und der Text liefert für all diese Namen keine unabhängigen Sachbeweise.

Die Last gegen Battacchi mehrte sich durch sein Gebaren nach der Tat. Bühnenarbeiter und der Impresario des Teatro Nuovo sagten aus, er sei am Tage nach dem Anschlag leichenblass und verstört im Theater erschienen, ehe zwei Männer im Mantel ihn fortgeführt hätten. Ein zwingender Schuldbeweis war dies nicht, doch verknüpfte das Gericht diese Beobachtungen mit den Berichten über die Geheimversammlungen und der Identifizierung des Flüchtenden. Vannini seinerseits schien durch das in seiner Werkstatt gefundene Zeug verstrickt; bei Natta und den übrigen stützte sich die Klage vornehmlich auf die ihnen zugeschriebenen Reden und das Gemunkel der Zeugen.

Die im Kerker gesammelten Aussagen gaben Anlass zu weiteren Zweifeln. Zwei wegen Betrugs verurteilte Insassen, Alessi und Burci, behaupteten, die Angeklagten hätten ihnen während der Haft vertraulich dargelegt, wie die Bombe gefertigt worden sei. Die Verteidigung erhob Einspruch: Waren diese Gauner nicht eigens als Spitzel in die Zellen der Verdächtigen geschleust worden? Die Chronik erwähnt diesen Einwand, ohne ihn zu entscheiden. Inmitten von Metallsplittern und Versammlungsberichten stand das Gericht vor der Frage, welcher Glaube den Reden zu schenken sei, die Zuchthäusler ihren Mitgefangenen in den Mund legten.

Die Beweise wogen somit für jeden der Angeklagten ungleich schwer. Sicuteri und Marchini gelang der Nachweis eines Alibis; sie wurden freigesprochen. Bei den übrigen erkannte die Kammer auf Teilnahme an der Verschwörung; Battacchi hielt sie für den eigentlichen Werfer des Geschosses. Am 4. Juni 1879 ward Battacchi zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt, Natta und Scarlatti zu je zwanzig Jahren, Vannini, Nencioni, Corsi und Conti zu je neun Jahren. Dieses Urteil erwuchs nicht aus dem unumstößlichen forensischen Nachweis des Werfers, sondern war ein Rechtsspruch, gezimmert aus Zeugenaussagen, Gerüchten, verdächtigem Betragen und der Folgerichtigkeit, die das Gericht diesem Geflecht beimaß.

Mit Erbitterung schließt die Chronik, jene Männer hätten vorgegeben, die Sache des Volkes zu verfechten, während sie ihr Geschoss in eine Menge schleuderten, darin Kinder und arme Arbeiter wandelten. Solche Entrüstung darf indes eine Grenze der Überlieferung nicht verdecken: Der Bericht verzeichnet weder jedes Schriftstück der Akten noch die Einwände der Verteidigung in ihrer Gänze. Gleichwohl lässt er erkennen, wie die Stadt den Knall zunächst in allgemeinen Argwohn verwandelte und wie das Tribunal sodann die Schuld auf neun Häupter zu verteilen suchte. Auf den Gassen hatte die Festmusik nach dem Donnerschlag wieder eingesetzt; im Gerichtssaal aber dauerte das Ringen um die Hand, welche die Bombe warf, durch mancherlei trübe Zeugnisse hindurch fort.

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Die Chronik verwebt unmittelbare Zeugenaussagen, Gerüchte vom Hörensagen, redaktionelle Parteinahme und die Urteilsgründe des Gerichts. Sie nennt zunächst zwei Tote und elf Verwundete, berichtet hernach von vier weiteren Todesfällen, doch weicht ihre abschließende Bilanz hiervon ab; der Text benennt diesen Zwiespalt ausdrücklich. Die Jahresangabe für eine Zusammenkunft am 13. November scheint mit dem Anschlag vom 17. November 1878 unvereinbar und bleibt ungeklärt.

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