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Justiz & Skandale · England

Die Glocke in der Cannon Street

Sarah Milson, Haushälterin eines Londoner Lagerhauses, wird erschlagen, nachdem sie die Haustürglocke beantwortet hat. Ein Brief und eine Gegenüberstellung führen William Smith vor die Schranken des Gerichts; Zeugen aus Eton erbringen ein stichhaltiges Alibi, und die Geschworenen sprechen ihn frei. Die Tat bleibt bis heute ungesühnt.

Im Hause Cannon Street Nr. 2 hütete Sarah Milson ein Kontorgebäude samt dessen Schlüsseln. Am Abend des 11. April 1866 stieg sie hinab, um auf das Läuten der Glocke zu öffnen, und kehrte nicht mehr zurück. Die Köchin fand sie am Fuße der Treppe mit zerschmettertem Schädel auf. Wenige Wochen später stand ein Mann vor dem Zentralen Kriminalgericht, angeklagt, jene Frau ermordet zu haben, die ihm einst Geld anvertraut hatte. Die Verhandlung sollte offenbaren, welches Gewicht einer Wiedererkennung beizumessen ist, wenn der Zeuge den Verdächtigen bereits zuvor zu Gesicht bekam, und wie schwer ein Alibi wiegt, wenn alle äußeren Umstände gegen den Beschuldigten zu sprechen scheinen.

Arthur Griffiths, der den Fall Jahre später in einer Chronik darstellte, bezeichnete die Beweiskette gegen William Smith als überaus erdrückend; Montagu Williams, einer der Verteidiger, hinterließ in seinen 1890 erschienenen Memoiren Leaves of a Life eine rückblickende Schilderung. Williams hatte die Verhandlung aus nächster Nähe miterlebt; Griffiths verfasste seine Abhandlung erst geraume Zeit danach. Ihre übereinstimmenden Berichte zeichnen den Fall nach, ohne den Verdacht je in Gewissheit zu verkehren.

Sarah Milson war Witwe und stand seit mehreren Jahren als Wirtschafterin im Dienste des Handelshauses Bevington & Sons. Ein Gehilfe namens Kit besorgte allabendlich den Verschluss der Räumlichkeiten: Nach dem Fortgang der Handlungsgehilfen schloss er die Türen ab und übergab Sarah die Schlüssel, während er den Schlüssel zum Geldschrank stets bei sich behielt. In Williams’ Prozessbericht heißt es, der einzige nächtliche Zugang habe von der Cannon Street herbeigeführt. Am fraglichen Abend rief Kit nach dem Rundgang Sarah durch das Sprachrohr; sie stieg herab, nahm die Schlüssel in Empfang und begleitete ihn zum Ausgang. Beim Verlassen bemerkte er noch den Schein einer Lampe im Vorraum. Die Köchin und Sarah waren nach seiner Aussage die einzigen Seelen, die im Gebäude verblieben.

Gegen zehn Minuten nach neun Uhr schlug die Hausglocke an. Die Köchin, die sich in ihrer Kammer aufhielt, schickte sich an hinabzugehen, als sie Sarah zurufen hörte, das Läuten gelte gewiss ihr selbst. Es war das letzte Mal, dass sie deren Stimme vernahm. Als sie später mit einer Kerze den Flur betrat, stieß sie am Fuße der Treppe auf die Leiche; der Kopf war furchtbar zertrümmert, Blut bedeckte die Stufen. Ein Polizeibeamter fand unweit der Toten eine eiserne Brechstange, an der freilich keine sichtbaren Blutspuren hafteten, die der Bericht von Williams dennoch als Tatwerkzeug ausweist. Ein medizinisches Gutachten wird von Williams in seiner Zusammenfassung der Verhandlungsprotokolle nicht wiedergegeben.

Vor ihrem Tode hatte Sarah bisweilen den Besuch eines Mannes empfangen. Die Köchin hatte diesen Gast zwar nie zu Gesicht bekommen, erinnerte sich jedoch, dass Sarah kurz vor einer solchen Zusammenkunft zwei Sovereigns von ihr geliehen und alsbald zurückerstattet hatte. Ein in einer Schatulle der Toten entdecktes Schreiben wies den Ermittlern eine neue Fährte. Unterzeichnet mit „George Terry“, warf der Brief ihr vor, Geld unter der falschen Vorspiegelung eines kranken Gatten erschlichen zu haben, und drohte damit, die Sache vor ihren Brotherrn oder ihre Schwester zu bringen, sollte sie den geforderten Bedingungen nicht nachkommen. Eine bei dem Schreiben verwahrte Quittung trug den Namen „W. Denton, für George Terry“ mit der Anschrift Old Change Nr. 20.

Kriminalbeamter John Moss reiste mit diesen Papieren nach Eton. Dort traf er in Eton Square Nr. 6 auf William Smith und dessen Mutter. Smith erkannte die Handschrift auf der Quittung sogleich an und erklärte, die Zeilen im Auftrag eines anderen niedergeschrieben zu haben. Er räumte überdies ein, sich gelegentlich des Namens Denton bedient zu haben. Williams zufolge gab er an, Sarah dreimal aufgesucht und ihr nach Empfang von Geldern jedes Mal eine Bestätigung ausgestellt zu haben. Hinsichtlich der Beträge wichen die Aussagen jedoch voneinander ab: George Terry behauptete, Smith habe bei einem Besuch lediglich zwölf Schillinge erwirkt, während Smith von weit höheren Summen sprach. Das Schriftstück verknüpfte mithin beide Männer mit der Verblichenen; wer jedoch in jener Schicksalsnacht an das Tor geschlagen hatte, vermochte es nicht zu enthüllen.

Die Anklage stützte sich ferner auf die Aussage einer Nachbarin. Mrs. Robbins, die Wirtschafterin des angrenzenden Lagerhauses, gab an, kurz vor acht Uhr ausgegangen und gegen zehn Minuten vor zehn Uhr heimgekehrt zu sein. Just in dem Augenblick, als sie an ihrer Pforte schellte, sei die Tür bei Bevingtons mit dumpfem Schlag ins Schloss gefallen. Sie habe gesehen, wie ein Mann die Stufen herabkam, dicht an ihr vorüberging und sein Antlitz dem Licht des Hausflurs zuwandte. Sie beschrieb ein blitzartiges Aufeinandertreffen der Blicke – „sein linkes Auge und mein rechtes trafen sich im selben Wimpernschlag“, wie Williams ihre Aussage zitiert – und versicherte, in ihm Smith wiederzuerkennen. Diese Identifizierung schien umso bestechender, als sie vorgab, ihn beiläufig unter ganz gewöhnlichen Umständen beobachtet zu haben, ohne die Tragweite ihrer Wahrnehmung zu jener Stunde zu ahnen.

Die Art und Weise jedoch, wie dieses Wiedererkennen zustande gekommen war, geriet im Gerichtssaal zum eigentlichen Streitpunkt. Inspektor Foulger räumte ein, Smith in bürgerlicher Kleidung, flankiert von zwei Beamten in Zivil, von Bow Lane über die Cannon Street zum Mansion House geführt zu haben. Mrs. Robbins war geheißen worden, den Zug von ihrer Schwelle aus ins Auge zu fassen; später wurde sie durch einen Raum geführt, in dem der Verdächtige inmitten anderer Männer stand. Williams berichtet, dass sie erst beim zweiten Durchgang auf den Dritten in der Reihe deutete. Die Verteidigung hielt dem Zeugenverhör entgegen, diese vorausgegangene Zurschaustellung habe ihren Blick schon vor der eigentlichen Gegenüberstellung auf Smith gelenkt. Die Nähe des Verdächtigen zum Tatort mochte das Erinnerungsvermögen geschärft haben; sie konnte das Urteil der Zeugin aber ebenso gut unmerklich vorgeprägt haben.

Weitere Aussagen schienen das Netz der Indizien zu verdichten. Ein Arbeiter des Lagers behauptete, Smith bereits Monate zuvor nach Sarah habe fragen sehen; eine Bekannte der Toten wollte ihn gleichfalls im Hause bemerkt haben. Catherine Collins, vormals Magd bei Mrs. Robbins, versicherte, er habe mehrfach an der Nachbartür vorgesprochen. George Terry, zu jener Zeit Insasse des Arbeitshauses von St Olave, legte dar, er habe Smith beauftragt, die von Sarah geschuldete Summe einzutreiben. Er beschrieb das Aufsetzen des Mahnbriefes in einer Schenke, die Gänge zum Lagerhaus und die Rückkehr Smiths mit einem Geldbetrag, den man geteilt habe. So knüpfte sich um eine Schuld und einen Botengang ein Band, das die Staatsanwaltschaft als den geraden Weg zum Verbrechen darzustellen suchte.

Schließlich schlug die Stunde des Alibis und mit ihm die Rekonstruktion eines Reiseweges von ungleich größerer Schwierigkeit. Henry Giles, ein Bootsbauer aus Eton, bekundete laut Williams, er habe Smith am 11. oder 12. April gegen sieben Uhr abends in einem Wirtshaus gesehen. Griffiths verlegte diese Begegnung bestimmt auf den Abend des 11. April, den Tag des Mordes. Nach Williams’ Schilderung soll Smith geäußert haben, er müsse in dieser Nacht noch vierzig Meilen zurücklegen, was auf eine Hin- und Rückreise nach London hindeutete. Ein weiterer Zeuge sah ihn am Abend des 11. April in Richtung Slough aufbrechen. Der Zug um 7 Uhr 43 konnte nach den Angaben des von Williams zitierten Schaffners den Bahnhof Paddington um 8 Uhr 40 erreichen; von dort aus führten die Linien der Untergrundbahn rasch nach Farringdon Street oder Moorgate. Ein Gegenzug verließ Paddington um 10 Uhr 45 nach Windsor, wo er um 11 Uhr 43 eintraf. Die Anklage konnte mithin einen beklemmenden Zeitplan vorlegen: Smith habe die Hauptstadt durchquert, die Cannon Street erreicht, Sarah erschlagen und noch in der Nacht nach Eton zurückkehren können.

Die Verteidigung bot jedoch eine Schar von Entlastungszeugen auf, die den Angeklagten im entscheidenden Zeitraum im Berkshire verorteten. Ein Schuhmacher, für den er an jenem Tage gearbeitet hatte, dessen Sohn, ein Lichtbildner, der ihn zwischen acht und halb neun Uhr in Windsor gesehen haben wollte, drei Kumpane, mit denen er Karten gespielt haben soll, die Wirtschafterin, die ihm nach elf Uhr ein Bier reichte, und seine beiden Schwestern traten in den Zeugenstand. Williams hält fest, dass diese minuziösen Zeugnisse das gedankliche Gebäude der Anklage ins Wanken brachten. Dem Anwalt war jene Gegend, in der er selbst gelebt hatte und an der das Alibi hing, bestens vertraut.

Die Verhandlung vor dem Zentralen Kriminalgericht fand am 13. und 14. Juni 1866 unter dem Vorsitz von Baron Bramwell statt. Nach der richterlichen Belehrung und kurzer Beratung der Geschworenen wurde William Smith für nicht schuldig befunden und auf freien Fuß gesetzt. Dieser Richtspruch beantwortete die Frage nach seiner Schuld, wie sie dem Gericht unterbreitet worden war; er gab jedoch keinen Aufschluss über den wahren Urheber der Bluttat. Williams versicherte, von keiner späteren Entdeckung in dieser Sache Kenntnis erhalten zu haben. Griffiths griff den Fall später als Musterbeispiel einer knapp abgewendeten Fehlverurteilung auf; gleichwohl wurde der Angeklagte nicht als Unschuldiger aus einem Verbrechen entlassen, dessen Täter feststünde: Er wurde freigesprochen, und das Dunkel über der Tat lichtete sich nimmer.

Griffiths berichtet überdies von einem merkwürdigen Nachspiel, das keineswegs als neuer Beweis gegen Smith missverstanden werden darf. Als Griffiths im Dezember 1869 das Gefängnis von Gibraltar leitete, bezichtigten sich nacheinander zwei Sträflinge des Mordes in der Cannon Street. Der erste legte ein detailreiches Geständnis ab; der zweite eignete sich dieselben Einzelheiten an. Eine Untersuchung des Innenministeriums entlarvte die Einlassungen als bloße Spiegelfechterei: Beide Männer befanden sich zur Tatzeit bereits auf Gibraltar in Haft. Dieser Vorfall wirft kein Licht auf die Tat selbst; er bezeugt lediglich die finstere Anziehungskraft, die ungeklärte Verbrechen auf jene ausüben, die aus Geltungsdrang oder finsterer Berechnung ein fremdes Schicksal an sich reißen wollen.

Die Justiz hatte William Smith die Freiheit zurückgegeben; Sarah Milson vermochte sie dem Dunkel des Vergessens nicht zu entreißen. In der Cannon Street hatte eine Glocke geschrillt, ein Tor hatte sich geöffnet, und der Besucher entschwand unerkannt in der Nacht. Zwischen Terrys Drohbrief, dem Blick der Mrs. Robbins, den Fahrplänen der Eisenbahn und den Zeugenaussagen aus Eton schien jeder Faden einmal in diese, einmal in jene Richtung zu weisen. Am Ende blieben ein nüchterner Urteilsspruch und ein ungelöstes Rätsel: Das Urteil entließ Smith aus der Haft, ohne den Mörder zu nennen, während der Toten die einzige Antwort versagt blieb, die das Gesetz ihr schuldete.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Lektüre zweier in sich geschlossener Textabschnitte, nicht der gesamten Bände. Der Abschnitt „The Cannon Street Case“ aus Griffiths’ Werk wurde von der Kapitelüberschrift bis zur Bildunterschrift vor dem nächsten Hauptteil vollständig gelesen; er umfasst die Zeilen 3908 bis 4143 der Project-Gutenberg-Transkription, SHA-256 cd31c210d0b864e3d2c52183788f2591195ece42f3d2f303a4e63c08786d273c (2.557 Wörter). Er bietet einen Rückblick auf die Anklage, die Verdachtsmomente gegen Smith, dessen Alibi und den Freispruch, ergänzt um Griffiths’ Betrachtungen über falsche Geständnisse und einen weiteren Fall; letztere Passagen werden ausdrücklich als Exkurs und nicht als Indizien gegen Smith ausgewiesen. Kapitel XL aus Montagu Williams’ Memoiren, betitelt „Qui duo corporibus mentibus unus erant“, wurde von Kapitelanfang bis zum folgenden Titel vollständig gesichtet; es umfasst die gedruckten Seiten 132 bis 144 des Digitalisats von Internet Archive/Cornell, SHA-256 de35cbbad797e53cfbadafcff3cdc524247b6dca67e2133ac368a792589dccae (3.520 Wörter). Williams wirkte als Verteidiger mit und berichtet über die Verhandlung vom Juni 1866 aus eigener Anschauung, wenngleich seine Aufzeichnungen von 1890 retrospektiven Charakter tragen. Beide Quellen stimmen bezüglich des Freispruchs und des Ausbleibens einer späteren Täterüberführung überein. Williams schildert zudem die Identifizierung durch Mrs. Robbins, die Befragung Smiths, die Aussagen von Terry und Giles, die Eisenbahnverbindungen sowie die Entlastungszeugen. Was Giles betrifft, notiert Williams „am 11. oder 12.“, während Griffiths die Begegnung fest auf den Abend des 11. April datiert; dieser Widerspruch wird im Text beibehalten und dem jeweiligen Berichterstatter zugeschrieben. Die amtlichen Prozessakten sowie die Polizeiakte MEPO 3/81 lagen in diesen Quellen nicht im Wortlaut vor; ein Einblick in diese Archivalien wird nicht beansprucht. Die Griffiths-Transkription entstammt einer Sonderausgabe ohne Jahresangabe auf dem Titelblatt; ein Erscheinungsjahr wird daher nicht genannt.

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