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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Körbe von Les Combes

Am 28. April 1782 kehrt Françoise Tiers nach Hause zurück, nachdem sie unterwegs ein Paar Körbe zurückgelassen hat. Jacques Sauvan bringt sie ihr in den Stall nach und versucht, sie zu überwältigen; sie erschlägt ihn in Notwehr mit einer eisernen Türstange. Sie bekennt sich zur Tat und beteuert die Unschuld ihres elfjährigen Bruders, während ein Zeuge das Gegenteil behauptet. Nach ihrer Einkerkerung gewährt der König beiden Angeklagten im September 1782 königliche Begnadigungsbriefe.

Die Körbe, welche Françoise Tiers auf halbem Weg zurückgelassen hatte, kehrten mit Jacques Sauvan zurück. Er hatte sie auf dem Kopf bis zu jenem Stall getragen, wo die junge Frau in der einbrechenden Dämmerung allein das Vieh versorgte. Um acht Uhr abends stellte er die Traglast vor ihr nieder und spaltete einen der Körbe mit einem Beilhieb. Dieser Gewaltakt, gefolgt von einem tätlichen Übergriff auf ihre Schamhaftigkeit, wandelte eine alltägliche Verrichtung in ein Ringen um Leben und Tod, in welchem Françoise nach der eisernen Stange griff, die das Stalltor verriegelte.

Sauvan war in Vachères-en-Diois ansässig. Der Chronist Champagnac vermerkt, dass er fünfundfünfzig Jahre zählte, als er begann, Françoise nachzustellen, und dass man ihn in der Gegend den »Tausendmann« nannte. Der Bericht schildert ihn als einen Mann, der den jungen Mädchen des Kantons mit List oder Gewalt nachstellte; selbst an seiner Stieftochter soll er sich vergangen haben. Françoise war fünfzehn Jahre alt, als Sauvan ihr erstmals auflauerte. Sie wohnten im selben Dorf. Anfangs, so berichtet Champagnac, näherte er sich ihr mit heuchlerischer Sanftmut und suchte sie zu betören; bald jedoch lauerte er den Augenblicken auf, in denen sie allein war. Françoise floh voll Entsetzen vor ihm. Die Chronik betont den tiefen Abscheu, den er ihr einflößte, und die warnende Erinnerung an das Schicksal anderer Frauen, die er bedrängt hatte. Vier Jahre lang widerstand sie seinen Zudringlichkeiten und Nachstellungen, begünstigt von glücklichen Zufällen.

Am 28. April 1782, im Alter von neunzehn Jahren, begab sich Françoise in das Dorf Boue, etwa eine Wegstunde von ihrem Heim entfernt, um dem Gottesdienst beizuwohnen. Als sie den Rückweg antreten wollte, forderte Sauvan sie auf, ein Paar Körbe, die er soeben erstanden hatte, auf ihrem Esel mitzuführen. Sie weigerte sich zunächst aus Furcht vor einem erneuten Überfall auf einsamer Straße. Doch Bernard, der Verkäufer der Körbe, redete ihr zu, und Françoise willigte schließlich ein. Während Sauvan mit Bernard Zechkumpan hielt, brach sie in aller Eile auf. Das schwere Tragwerk verlangsamte ihren Schritt, und die Nacht rückte näher. Auf halbem Wege, beim Weiler Les Combes, setzte sie die Körbe am Wegesrand ab und kehrte beim letzten Tageslicht heim.

Zu Hause verrichtete sie die gewohnten Arbeiten. Nachdem sie das Vieh gefüttert hatte, schickte sie sich an, die Stalltür zu schließen, als plötzlich Sauvan erschien, die in Les Combes zurückgelassenen Körbe auf dem Kopf tragend. Er warf sie vor ihre Füße und griff nach einem Beil, das in Reichweite lag. Er schlug auf das Flechtwerk ein und drohte ihr ein gleiches Schicksal an, sollte sie sich ihm länger widersetzen. Nach dem Bericht Champagnacs packte Sauvan ihren Rock, warf ihr zwei Taler zu sechs Livres in den Busen und fiel über sie her, um ihr die Ehre zu rauben. Der Chronist fügt hinzu, Sauvan habe damit geprahlt, überall herumerzählt zu haben, er habe sie bereits besessen, und er werde nun erzwingen, was er begehre.

Die Bedrängte wehrte sich verzweifelt und suchte nach einer Waffe. Ein eiserner Riegel diente als Stützbalken der Tür; sie riss ihn an sich und traf Sauvan mit voller Wucht am Hinterkopf. Er wankte, stürzte zu Boden und verschied. Françoise fand sich allein mit dem Leichnam im Stall und verfiel in heillosen Schrecken. Ihr elfjähriger Bruder war herbeigeeilt, um nachzusehen, warum sie so lange säumte. Mit seiner Hilfe wälzte sie den Toten über die abfällige Wiese hinab zu einem alten Kalkofen. Sie bedeckte ihn mit Kalk und Erde und verbarg Sauvans Kleider in einem Winkel des Stalles.

Das Ausbleiben Sauvans versetzte seine Angehörigen in Unruhe. Verwandte und Dorfbewohner machten sich auf die Suche. In der Nähe des Gehöfts der Familie Tiers hielten sie an, da man am Vorabend aus jener Richtung Lärm und Schreie vernommen hatte. François Tiers, der Vater, leuchtete den Suchenden selbst den Weg. Als man sich in Mutmaßungen erging und der Argwohn die Unschuldigen zu treffen drohte, trat Françoise vor. Sie gestand freimütig, dass sie Sauvan erschlagen habe, als er sie habe schänden wollen; sie habe ihn im Kalkofen verborgen und den tödlichen Schlag allein geführt.

Dieses Geständnis wies die junge Frau als alleinige Täterin aus und entlastete den Knaben von jeder Mitschuld am Totschlag. Gleichwohl wurden der Vater und die jüngeren Brüder gemeinsam mit ihr festgenommen. Man setzte die gesamte Familie in den herrschaftlichen Stallungen fest. Am 1. Mai 1782 begaben sich die Gerichtsherren an den Ort des Geschehens; am folgenden Tage wurde der Leichnam aus dem Kalkofen gehoben. Die Leiche erwies sich als unversehrt. Das Gericht vernahm den Bericht des Wundarztes und die Aussagen von sechzehn Zeugen, von denen jedoch keiner das Geschehen mit eigenen Augen gesehen hatte.

Eine Aussage fiel freilich aus dem Rahmen. Ein Zeuge bekundete, seine Ehefrau sei in der Abenddämmerung von der Eichelmast heimgekehrt, habe lautes Geschrei vernommen und sei auf dem Heimweg in Ohnmacht gefallen. Wieder zu sich gekommen, habe sie ihrem Gatten berichtet, was sie gehört und welch düstere Gedanken sie gehegt habe. Sie selbst behauptete nicht, den Vorfall gesehen, sondern lediglich die Rufe vernommen zu haben. Der Mann wollte nach dem Rechten sehen; die Frau versuchte ihn zurückzuhalten, doch er trat ins Freie. In der Nähe des Gehöfts angekommen, wollte er in der Dunkelheit die sich wehrenden Arme eines Mannes erkannt haben. Seiner Behauptung nach habe der elfjährige Knabe Tiers auf Sauvan eingeschlagen und ihn langsam zu Tode gebracht. Diese Schilderung widersprach der Darstellung von Françoise, die beharrlich versicherte, allein gehandelt zu haben.

Champagnac zieht diese Zeugenaussage entschieden in Zweifel: Sauvan galt als Mann von ungeheurer Körperkraft, und der Chronist fragt mit Recht, wie ein junges Mädchen und ein Kind ihn im Zuge eines langen Ringens hätten bezwingen sollen. Ebenso befremdet es ihn, dass der Zeuge, so er den Überfall tatsächlich beobachtet hätte, tatenlos geblieben sei. François Tiers wurde zur Vernehmung vorgeladen, während gegen Françoise und ihren kleinen Bruder Haftbefehl erging. Der Richter verhörte die Inhaftierten; überzeugt durch die Voruntersuchung, seine genaue Ortskenntnis und das Alibi des Vaters, setzte er diesen auf freien Fuß. Françoise und ihr Bruder wurden in das Gefängnis von Valence überstellt, um vor den Beamten der Sénéchaussée abgeurteilt zu werden.

Die Akten gelangten an den Siegelbewahrer, während Françoise, ihr Bruder und ihre Angehörigen in banger Ungewissheit verharrten. Ein erstes Schreiben stellte der jungen Frau Gnade in Aussicht. Am 18. September 1782 teilte der Siegelbewahrer dem Verteidiger der Angeklagten schließlich mit, dass der König ihnen feierliche Begnadigungsbriefe erteilt habe.

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Vollständige Lektüre von Kapitel IV/28 (lokale Quelle work/cap400/sources/champagnac/tome-4-chap-28.txt; SHA-256 b638c168ca82b33a8ea67a19735a88ae6d3494b42f817dd4f7816a91161ce36d; 1.598 Wörter). Die Einleitung des Kapitels enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ein gesondertes historisches Exempel (eine Mutter, die einen Hauptmann tötete, um ihre Tochter zu retten); dieses Präzedenzbeispiel wurde nicht mit dem Fall Françoise Tiers vermengt. Im Fall Tiers wird strikt zwischen Françoises Geständnis, worin sie die Tat allein auf sich nimmt und ihren Bruder entlastet, und der Aussage des Einzezeugen unterschieden, der den Knaben bezichtigt. Der Zeuge gibt zunächst die Äußerungen und die Ohnmacht seiner Frau wieder, die Schreie hörte; hernach will er die Szene im Dunkeln gesehen haben. Champagnacs Einwände werden getreu als Argumente des Chronisten ausgewiesen. Der Vater François Tiers wurde freigelassen; Françoise und ihr Bruder wurden nach Valence verlegt. Der König erteilte Begnadigungsbriefe (lettres de rémission) gemäß Schreiben des Siegelbewahrers vom 18. September 1782; dieser Rechtsausgang wird nicht fälschlich als Freispruch bezeichnet. Der sexuelle Übergriff wird sachlich und ohne drastische Einzelheiten geschildert; die Exhumierung und der Bericht des Wundarztes bleiben diskret und den Quellen treu.

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