Die Laterne auf dem Apelner Weg
Am 4. Januar 1856, noch vor Anbruch der Dämmerung, stieß der Tagelöhner Keuf auf einem Feldweg unweit jener Ortschaften, welche die Chronik als Brakel und Apeln bezeichnet, auf den leblosen Körper des Wirts Kolter. Es war noch tiefe Nacht. Die entleerte Geldbörse des Mannes lag am Boden; neben seiner Hand ruhte eine Laterne, während Pfeife und eine kleine Münze noch in seinen Rocktaschen steckten. Die Mütze war zerspalten, das Gewand wies deutliche Blutspuren auf. Das Bild des Tatorts ließ auf einen hinterrücks geführten Überfall schließen, doch fand sich kein Zeuge, der dem Angriff beigewohnt hätte. Keuf, von der Furcht ergriffen, selbst in Verdacht zu geraten, rief die Dorfbewohner herbei und wies sogleich vor, dass er lediglich seine eigenen zehn Groschen bei sich trug.
Der herbeigerufene Wundarzt stellte mehrere schwere Hiebwunden am Kopfe fest. Das Geld des Wirts war verschwunden, darunter ein Zehnthalerschein, den Kolter am Vorabend bei seinem Aufbruch aus Dortmund mit sich geführt hatte. Die Stationen seiner letzten Stunden ließen sich nur schrittweise rekonstruieren: Er war in einem Dortmunder Gasthof eingekehrt und hatte darum ersucht, dass man ihn abhole; doch niemand war erschienen. So schlug er den Heimweg nach Brakel wohl vor neun Uhr abends allein ein. Kolter zählte achtundzwanzig Jahre; er bewirtschaftete die Schänke gemeinsam mit seiner Gattin Lisette und beherbergte den gleichaltrigen Bergmann Kaspar Kappel als Hausgenossen.
Die erste Kernfrage galt der genauen Stunde des Verbrechens. Der Wirt Drever bemerkte gegen zehn Uhr eine hochgewachsene Gestalt mit einer Laterne in Richtung Apeln, gefolgt von einem kleineren Mann. Vom Fenster aus gewahrte Hohoff dasselbe Paar auf dem Wege und vernahm die Worte des Nachfolgenden: „Hier ist es ruhig.“ Zu erkennen vermochte er die Wanderer nicht. Bergleute hörten schließlich gegen elf Uhr einen gellenden Schrei. Die Gerichtsbehörden grenzten den Todeszeitpunkt folglich auf die Spanne zwischen halb elf und elf Uhr ein, wenngleich ein unmittelbarer Augenzeuge des Mordes fehlte.
Kappel geriet alsbald ins Visier der Nachforschungen. Wegen Diebstahls war er bereits vorbestraft. Am Morgen des Leichenfundes blutete seine rechte Hand; überdies fielen rötliche Flecken auf seinem Stiefel und Kittel ins Auge. Er beteuerte, sich in der Grube verletzt zu haben, und die Beschädigungen am Zeug rührten von Funkenflug her. Ein Beil fand sich bei der ersten Nachsuchung in seiner Kammer nicht. Mochten diese Indizien für sich genommen gering scheinen, so gewannen sie rasch an Gewicht, als man die Zeitangaben und Wegstrecken der Beteiligten nebeneinanderstellte.
Kappel gab zu Protokoll, sich bereits gegen sechs Uhr abends schlafen gelegt zu haben. Erst nach zehn Uhr habe ihn Louis Christian, der achtzehnjährige Stiefsohn des Ermordeten, geweckt; gegen elf Uhr sei er hinabgestiegen, um vor der Schicht noch einen Schluck zu trinken. Lisette bestätigte diese Schilderung und rechtfertigte das Ausbleiben eines Abholers damit, die Rückkehrstunde ihres Mannes nicht gekannt zu haben. Dem Müller Heimann freilich hatte sie am selben Abend noch versichert, Kolters Ankunft stünde unmittelbar bevor. Auch der Wirt selbst hatte auf dem Bahnhof einem Zeugen gegenüber von einer verabredeten Begegnung auf der Straße gesprochen.
Heimann, der sich zum Kartenspiel im Wirtshause befunden hatte, widerlegte Teile dieser Darstellung: Seiner Erinnerung nach verblieb Louis ununterbrochen in der Stube, und Kappel trat erst nach elf Uhr ein, nachdem er an die Pforte gepocht hatte. Lisette sei kurz hinausgetreten und in seiner Begleitung zurückgekehrt. Mehrere Kumpel verlegten Kappels Eintreffen am Förderschacht auf halb zwölf, andere hingegen auf eine frühere Stunde. Am Schacht wies seine Hand Blutspuren auf; während ein Genosse eine klaffende Wunde beschrieb, wollte ein anderer nur eine geringe Schramme gesehen haben. Solche Widersprüche vereitelten jede unumstößliche zeitliche Gewissheit, zwangen Kappel jedoch, sein Verweilen während der wahrscheinlichen Tatzeit zu rechtfertigen.
Alsbald erstreckten sich die Mutmaßungen auch auf Lisette und den Steiger Peters. Peters hatte Kolter Geld geliehen und pflegte mit dessen Frau ein Verhältnis, das er anfangs leugnete. Kaum war die Beerdigung vorüber, händigte Lisette ihm ein Schuldanerkenntnis über zweihundertundfünfzig Thaler aus. Die Gerichtsakten hoben überdies die drückende Schuldenlast des Hauses hervor und belebten ein altes Dorfgerede wieder, das den Tod von Lisettes erstem Ehemann und einen früheren Brandfall betraf. Beweise für ihre Mitschuld lagen darin nicht; die Gerüchte verdeutlichten indessen, wie sehr die Ermittlungen von der dörflichen Gerüchteküche beeinflusst wurden, in der persönliche Verdächtigungen und sachliche Indizien ineinanderflossen.
Die anfänglichen Anhaltspunkte reichten nicht hin, um Kappel in Haft zu halten. Am 7. Februar auf freien Fuß gesetzt, verblieb er unter scharfer Beobachtung. Nun erst traten Nachbarn hervor und berichteten, Kappel habe Kolter am Neujahrstage bedroht und ihm prophezeit, er habe nur noch drei Tage zu leben. Nach seiner Entlassung wurde im Wirtshause ein Zechgelage abgehalten. Am 2. April schlugen die Häscher erneut zu: Im Kellergewölbe, das von Peters und Kolter genutzt wurde, entdeckten sie zwischen Gerümpel ein Beil. Das Werkzeug trug Spuren, die man zunächst für geronnenes Blut hielt; die chemische Prüfung brachte jedoch keinen sicheren Befund. Kappels Kleider waren gewaschen, das Beil laut späteren Aussagen im Feuer ausgeglüht worden.
Nunmehr veränderte Louis Christian das Gefüge der Zeugnisse grundlegend. Hatte er anfänglich beharrt, Kappel habe früh zu Bett gelegen, erklärte er nun, aus Furcht die Unwahrheit gesagt zu haben: Nicht er habe Kappel geweckt, vielmehr sei dieser erst zwischen zehn und elf Uhr eingetroffen. Am Tage nach dem Fund der Leiche habe er gesehen, wie Kappel in veränderten Kleidern zurückkehrte und einen Arbeitskittel im Ofen verbrannte. Auf dem Zeug seien Blutflecken sichtbar gewesen. Auf seine Nachfrage hin habe Kappel ihn an der Kehle gepackt und mit dem Tode bedroht, sollte er oder seine Mutter ein Wort verlauten lassen.
Zudem vertraute Christian dem Richter ein Geständnis an, das Kappel ihm gegenüber abgelegt haben soll: Er habe Kolter des Geldes wegen erschlagen, den Zehnthalerschein an sich genommen und das blutbefleckte Gewand verbrannt. Er schilderte Kappels Gang mit Beil und Stock in Richtung Dortmund, das Auflauern und die tödlichen Hiebe auf dem Weg. Den leeren Beutel habe Kappel zurückgelassen, die Pfeife wieder in die Tasche geschoben und den Stock neben den Arm des Toten gelegt. Es handelte sich um ein Zeugnis aus zweiter Hand – vorgebracht von einem Jüngling, der eingestand, das Gericht wochenlang getäuscht zu haben. Die Richter konnten dieser Aussage kein blindes Vertrauen schenken, sondern mussten sie sorgsam an den übrigen Beweisstücken prüfen.
Eine weitere Aussage steuerte Steiger Peters bei. Er gab an, Kappel Mitte Februar – als das Gerede im Dorf nicht verstummen wollte – unter vier Augen in der Grube zur Rede gestellt zu haben. Darauf habe Kappel geantwortet: „Ich habe es getan“, und auf Nachfrage den Gebrauch eines Beils eingeräumt. Peters behauptete, nicht weiter nachgehakt zu haben. Jede eigene Beteiligung an der Tat wies er ungeachtet der Liebschaft mit Lisette, des Schuldscheins und seiner unklaren Zeitangaben von sich. Die Chronik des Pitaval begegnet diesem angeblichen Zwiegespräch mit deutlicher Skepsis, was freilich keinen Beweis dafür liefert, Peters sei der eigentliche Anstifter gewesen.
Kappel bestritt die Anschuldigungen Christians und des Steigers beharrlich. Im Kerker sprach er von Flucht und unternahm einen Selbstmordversuch, der im letzten Augenblick vereitelt wurde. Als man ihm eröffnete, er solle künftig an Ketten gelegt werden, schlug er sich selbst mit den Eisen. Ein bei einer Durchsuchung sichergestellter Brief an seinen Vater enthielt die Bitte um Reisegeld nach Amerika und den Satz: „Was der Mund nicht weiß, macht das Herz nicht heiß.“ Diese Verzweiflungsakte bewiesen die Täterschaft keineswegs, doch hemmten sie den ordentlichen Gang eines Verfahrens, das kaum mehr zu einem geordneten Abschluss gelangen konnte.
Die Gutachten schwächten die Sachbeweise vollends ab: Weder am Eisen noch am gewaschenen Kittel ließ sich einwandfrei Blut nachweisen. Die Klage stützte sich somit einzig auf Zeitberechnungen, Widersprüche, bezeugte Drohungen und zwei fragwürdige Geständnisse. Am 4. Mai 1856 verschied Kappel im Gefängnis, nachdem er jede Nahrung verweigert hatte. Die Witwe Kolter folgte ihm wenige Wochen darauf, am 20. Mai, der Chronik zufolge an einem Nervenschlag. Peters und Christian wurden aus der Haft entlassen und das Verfahren gegen sie niedergeschlagen. Kein Richtspruch hat je über Kaspar Kappels Schuld befunden; das Wirtshaus und der einsame Weg behielten ihr Geheimnis, da die überlieferten Bekenntnisse niemals vor den Schranken eines Schwurgerichts bestanden hatten.
