Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Historisches Österreich

Die unterschlagenen Briefe von Wien

Im k. k. Hauptpostamt zu Wien unterschlägt Karl Kalab zehntausende Briefe, eignet sich deren Geldeinlagen an und verwertet bereits entwertete Freimarken wieder. Nach seiner Verhaftung im Jahre 1862 wird er wegen Amtsmissbrauchs und Diebstahls vor Gericht gestellt. Wie der *Neue Pitaval* berichtet, erkannten sämtliche drei Instanzen auf zehn Jahre schweren Kerkers in der Strafanstalt Stein, nachdem die Entfremdung der Briefe scharf vom Diebstahl der darin enthaltenen Werte geschieden worden war.

Im Frühjahr 1862 gelangten im Wiener Postverkehr zehntausende Briefe wieder in Umlauf, versehen mit einem amtlichen Vermerk, der ihre Verspätung zwar anzeigte, doch nicht erklärte: „Unterschlagen, nunmehr befördert.“ Sie gingen nach Paris, Graz, Linz, nach Italien und in noch entlegenere Länder ab. Manche hatten nahezu ein volles Jahr gelegen. Sie alle waren durch dasselbe Amt gegangen, und etliche waren erbrochen worden, ehe man sie den Empfängern zustellte. Der Bericht im Neuen Pitaval schreibt diesen ungeheuren Umweg einem einzigen Postbeamten zu: Karl Kalab, dessen Dienst ihm genau in jenem Augenblick Zugriff auf die gewöhnlichen Briefe verschaffte, da sie von Hand zu Hand gingen.

Das Wiener Hauptpostamt empfing täglich die Sendungen dutzender Bezirkspostämter und umliegender Ortschaften. Siebenmal am Tage wurde die Post in einem weiten Saal sortiert, in welchem zahlreiche Angestellte die Briefe nach ihren Bestimmungsorten verteilten. Kalab war dort seit Jahren tätig. Er war in den Rängen emporgestiegen, hatte einen Vorschuss an zu verkaufenden Briefmarken erhalten und schließlich die Befugnis, den Kontrollor bei der Aufsicht über gewisse Arbeitsplätze zu vertreten. Seine gewöhnliche Obliegenheit bestand darin, die Pakete der Lokalpost zu öffnen, die recommandierten Sendungen zu prüfen und die einfachen Briefe auf den Sortiertisch zu legen.

Diese Stellung bildete die praktische Vorbedingung des Diebstahls. Seit 1858 besaß Kalab den Schlüssel zu einer verschlossenen Lade unter seinem Schreibtisch, die ursprünglich für portopflichtige Sendungen bestimmt war. Sie diente ihm als Versteck. Während er die Post sortierte, behielt er gewöhnliche Briefe in der Hand, kehrte den Kollegen beim Ordnen der Lokalpakete den Rücken zu und schob die Kuverts durch eine unter einer Klappe verborgene Öffnung. Die Lade wurde von den übrigen Beamten so gut wie nie geöffnet; nachdem sich das Aufgabeverfahren geändert hatte, geriet sie nahezu in Vergessenheit.

Bereits die ersten Reklamationen hätten den Beamten bezeichnen können, der die Post handhabte, doch geschah dies nicht. Die Verzögerungen häuften sich, und die Direktion ersuchte mehrere Korrespondenten, die fehlenden Adressen samt den Absendetagen bekanntzugeben. Kalabs Vorgesetzter setzte diesen von den Nachforschungen in Kenntnis und beauftragte ihn, den beanstandeten Briefen nachzugehen. Er fand sie prompt wieder auf, berichtet der Chronist. In den Augen der Vorgesetzten bestärkte dieser Ausgang nur seinen Diensteifer. Im Amt vermochte der Beamte, der die anderen so aufmerksam beobachtete, mithin als derjenige dazustehen, der deren Nachlässigkeiten wieder gutmachte.

Im Frühjahr 1862 bemerkte der Briefträger Mermon, dass Kalab beim Sortieren auffallend oft Briefe zurückbehielt. Zunächst meinte er, dieser lege sie beiseite, weil er über deren Bestimmung im Zweifel sei. Doch unterließ Kalab dies stets, sobald der Kontrollor herantrat. Mermon beobachtete ihn fortan schärfer und ertappte ihn schließlich dabei, wie er ein Paket Briefe einwickelte und durch den Schlitz in die Lade gleiten ließ. Er erstattete dem Kontrollor Kurzweil Anzeige, welcher unverzüglich nachsah und die verborgenen Umschläge vorfand.

Am 8. April trat im Amtslokal eine Kommission zusammen, der auch ein Polizeikommissär angehörte. Man forderte von Kalab den Schlüssel zur Lade. Ihn ergriff die Furcht; er gestand, soeben ein Paket hineingeschoben zu haben, und man fand vierundzwanzig Briefe vor, die allesamt vom Vortag stammten. In dem von ihm benützten Arbeitspult kamen weitere vierundvierzig Pakete zum Vorschein. Kalab räumte ein, seit drei Monaten Briefe an sich gebracht, erbrochen und deren Inhalt entwendet zu haben. Seine Beute schätzte er auf dreihundert Gulden. Die Prüfung seiner Postwertzeichenbestände ergab überdies einen Überschuss von 117 Gulden, den er mit seinem Gehalt zu erklären suchte; diese Ausrede wurde jedoch alsbald von einem Kollegen widerlegt, der dieses Gehalt zur Tilgung eines Darlehens für ihn behoben hatte.

Hierauf begleitete die Kommission ihn zum Bürgerspital, wo er vorgeblich wohnte. Unterwegs brach er zusammen und flehte darum, ins Amt zurückzukehren, um alles zu bekennen. Die Untersuchungsbeamten bestanden jedoch darauf, seine tatsächliche Wohnung in der Vorstadt Neubau zu durchsuchen. Das gemietete Zimmer war derart eng, dass er den Tisch hatte entfernen lassen, um sich darin überhaupt bewegen zu können. Die Schränke, ein Koffer und eine Kommode waren vollgepfropft mit Briefpaketen. Man zählte 1.659 noch verschnürte Bündel mit 56.284 Briefen. An anderer Stelle lagen 799 erbrochene Schreiben, 1.655 leere Kuverts sowie abgelöste Freimarken, die frisch gummiert und für eine Wiederverwendung hergerichtet worden waren. Im Kamin fand sich Papierasche; Kalab hatte einen Teil seines Raubes verbrannt.

Das Gericht ordnete an, die Briefschaften schon am folgenden Tage dem Hauptpostamt zu übergeben, damit sie ihren Lauf wieder aufnähmen. Das Briefgeheimnis gebot strenge Schonung; der Richter befand, die Dauer und der Ertrag des Diebstahls ließen sich auch auf anderem Wege zumindest annähernd feststellen. Binnen zweier Tage zählten zwanzig Beamte die Briefe, prüften die Freimarken und versahen jedes Kuvert mit dem Vermerk über die erlittene Verspätung. Die 56.284 ungeöffneten Schreiben machten nur einen Teil des Ganzen aus. Rechnet man die bereits erbrochenen Briefe und die leeren Umschläge hinzu, veranschlagt die Darstellung den sichergestellten Mindestbestand auf nahezu 58.000 Briefe und den Wert der darauf haftenden Marken auf etwa 8.200 Gulden.

Die Packpapiere gestatteten es, noch weiter zurückzugehen. Nahezu 1.400 Bogen, die Daten von November 1859 bis April 1862 trugen, hatten zum Einbinden der Pakete gedient. Setzte man diese zur durchschnittlichen Briefzahl je Paket ins Verhältnis, so errechnete der Chronist für einzelne Monate tausende unzweifelhafter Entwendungen und gelangte schließlich zu einer Gesamtzahl von möglicherweise 200.000 Briefen seit dem Jahre 1856. Diese letztgenannte Ziffer ist freilich kein richterlicher Rechnungsbefund, sondern eine Mutmaßung des Verfassers, gestützt unter anderem auf die Papiermengen, die Kalab zum Heizen verfeuert haben soll. Die tatsächliche Dauer und das wahre Ausmaß des Frevels bleiben mithin von den gerichtlich beschlagnahmten Gegenständen zu unterscheiden.

Die Briefe bargen überdies Gegenstände und Nachrichten, deren Wert sich keineswegs nach ihrem Gewicht bemessen ließ. Die Erzählung führt hierfür etliche Beispiele an: Ein Bahnbeamter, der seine Familie in Wien erwartete, fand am Bahnhof niemanden vor, weil sein Brief unter Kalabs Beute gelegen hatte; das dringende Schreiben einer Gebärenden, die eine Hebamme herbeirief, gelangte erst zwei Jahre später an seinen Bestimmungsort; Theaterdirektoren zugedachte Manuskripte erreichten die Empfänger nimmermehr. Diese Begebenheiten werden vom Chronisten überliefert. Sie führen die verhängnisvollen Folgen einer Unterschlagung vor Augen, deren Opfer oft nicht einmal ahnten, dass man sie beraubt hatte.

Die Ermittler suchten zu ergründen, wie ein so bescheidener Diensteifer mit ansehnlichem Grundbesitz einhergehen konnte. Kalab war mittellos in den Dienst getreten; ein Kollege hatte seine Kaution vorgestreckt. Später erwarb er zwei Häuser in Hietzing, richtete sie ein und unterstützte seine Eltern. Verschiedenen Personen spiegelte er vor, die Anwesen gehörten einer wohlhabenden Tante oder einem Grafen. Vor Gericht erfand er einen Gläubiger namens Michael Minkov, der ihm Gelder anvertraut und ihn zum Erben eingesetzt habe. Kein Zeuge vermochte das Dasein dieses Mannes zu bestätigen. Die Anklage hielt diese Einlassungen gegen seine Einkünfte und Ankäufe, wogegen Kalab seine Gewinne auf Lotterielose und den Wiederverkauf von Marken zurückführen wollte.

Am 23. September 1862 eröffnete das k. k. Landesgericht zu Wien die Verhandlung. Kalab behauptete, nur geringen Vorteil gezogen zu haben; er habe anfangs aus dem Verlangen gehandelt, ein schlecht geordnetes Postwesen zu bessern und gegen die kargen Gehälter aufzubegehren. In einem zuvor verfassten schriftlichen Geständnis gab er an, die Briefe zurückbehalten zu haben, um die Aufmerksamkeit der Behörden zu erregen; gleichwohl gestand er ein, sie fortwährend beiseitegeschafft und erbrochen zu haben. Die Chronik hält diesen Rechtfertigungen die erworbenen Häuser, die aufgefundenen Kuverts und die langen Reihen datierter Packpapierbogen entgegen. Der Gerichtsbericht, wie er vorliegt, trennt seine Ausflüchte wohlweislich von den Beweisen.

Die rechtliche Würdigung wandelte sich im Laufe des Instanzenzuges. Das Landesgericht verurteilte ihn wegen Missbrauchs der Amtsgewalt. Den Tatbestand der Veruntreuung verwarf es: Die Briefe seien Kalab nicht anvertraut worden, sondern ihm lediglich im Zuge des Sortierens zur Hand gegangen. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft erkannte das Oberlandesgericht zusätzlich auf Diebstahl, da seine amtliche Verrichtung ihm den Zugriff auf die Sendungen eröffnet habe, die er hernach entwendete. Der Oberste Gerichtshof schließlich schied den im Entziehen der Briefe gelegenen Amtsmissbrauch streng vom Diebstahl der in den Kuverts enthaltenen Vermögenswerte, da diese weder der Post noch Kalab anvertraut gewesen seien. Hinsichtlich des Strafmaßes stimmten alle drei Instanzen überein: zehn Jahre schwerer Kerker in der Strafanstalt Stein.

Der Chronist versichert, der tatsächliche Schaden habe das vorgefundene Geld bei weitem überstiegen; manche Briefe hätten Familien getrennt, Nachrichten vereitelt oder Geschäfte zunichtegemacht. Die ungeheure Zahl, die er für die Gesamtheit der Sendungen veranschlagt, bleibt freilich seine Schätzung; das Urteil selbst stützte sich auf die beschlagnahmten Bündel, die Geständnisse, die Daten und die aufgefundenen Gegenstände. Am Ende vermochte der Stempelvermerk auf den Briefen dasjenige nicht ungeschehen zu machen, was für immer verloren war. Er besagte lediglich, dass ein Schreiben nunmehr seinen Weg fortsetzen durfte, nachdem Geheimnis, Zeit und Vertrauen längst durch die Hände eines Beamten gegangen waren.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Das fehlende Blatt

In einer fiktiven Provinzstadt ist die Urkunde, welche das Eigentum an einer Werkstatt verbürgen soll, unauffindbar im städtischen Archiv verschollen. Eine Schreiberin entdeckt, dass auch jene Seite des Amtsbuches fehlt, auf der die Einreichungen der betreffenden Woche verzeichnet waren. Der Bürgermeister beschuldigt einen Lehrling; eine Witwe beteuert, ihr Gatte habe das Dokument ordnungsgemäß der Kanzlei übergeben. Die Novelle folgt den Nachforschungen eines Friedensrichters, der Handschriften, Quittungen und Zeugenaussagen gegeneinander abwägt. Das Verschwinden mündet nicht in einen gewöhnlichen Diebstahl, sondern in einen erbitterten Erbstreit, in welchem jede Version das Auskommen einer anderen Familie bedroht.

Stimmen werden geladen…

Roman

Die zeigerlose Uhr

In einer erdachten Residenzstadt erbt ein Uhrmachermeister einen Turm, dessen Werk seit Jahren um elf Minuten vorgeht. Als die Stadtverwaltung die Eisenbahnfahrpläne ändert, verliert eine Fabrikarbeiterin ihre Anstellung, weil sie bei jedem Schichtwechsel als unpünktlich gilt. Ein städtischer Ingenieur beabsichtigt, das Räderwerk abzubrechen; die Zunft tritt dem entgegen, da die städtischen Abrechnungen und Arbeitskontrakte seit jeher auf eben dieser Zeit beruhen. Eine Gehilfin rekonstruiert anhand alter Wartungsregister die früheren Eingriffe in das Gangwerk. Der Roman weitet eine bloße Messdiskrepanz zu einem sozialen und politischen Ringen aus – mit erfundenen Gestalten, einer erdachten Stadt und einem ungewissen Ausgang.

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Pfade aus Papier

Drei in sich geschlossene Romane nehmen jene Schriftstücke zum Ausgangspunkt, welche das öffentliche Zusammenleben im Innersten regeln. Der erste Band folgt einer Dolmetscherin, die zwischen zwei widersprüchlichen Fassungen eines Handelsvertrages entscheiden muss; der zweite einem Kartografen, der nach dem Verschwinden historischer Grenzsteine eine Landesgrenze neu bestimmen soll; der dritte einer Meteorologin, deren Aufzeichnungen einen Hafen vor einer unbegründeten Räumung bewahren können. Jede Erzählung spielt in einem anderen, imaginären Zeitalter mit eigenständiger Handlung. Gemeinsam ergründen sie das Schicksal einer Welt, in der die beglaubigten Beweise langsamer reisen als die folgenschweren Beschlüsse, die sie leiten sollten.

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Als Vorlage diente das retrospektive Kapitel „Der Briefdieb Karl Kalab (Wien, 1862)“ aus dem Neuen Pitaval, eingesehen im lokalen OCR-Text zwischen den Buchseiten 1–38. Der Verfasser beruft sich auf die Akten des Untersuchungsrichters, welche jedoch für diese Ausgabe nicht unmittelbar beigezogen wurden. Originale Gerichtsakten, Scans oder Archivhandschriften lagen nicht zur Kollationierung vor; Zahlenangaben, die nicht auf der amtlichen Beschlagnahmezählung beruhen, sind mithin dem zeitgenössischen Chronisten zuzuschreiben.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts