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Die 54 Gerichtsgeschichten · Korsika und Paris, 1792

An einem Tag freigesprochen, am folgenden verurteilt

Neun Stilettstiche. Die Geschworenen sprechen sie frei. Am folgenden Tag besinnen sich elf Geschworene eines Anderen. Der Kassationshof gibt ihr die Freiheit zurück.

Marie Tondu bewohnte ein korsisches Dorf, dessen Namen die Gazette als „Calais“ wiedergibt. Man beschuldigte sie, im Verlauf eines Handgemenges eine gewisse Hippolyte Paciola mit neun Messer- oder Stilettstichen verwundet zu haben; die Frau war ihren Verletzungen erlegen.

Sie wurde vor das Geschworenengericht des Departements geladen. Nach Beendigung der Verhandlungen sprachen die Geschworenen sie von der Schuld frei. Der Gerichtspräsident verkündete mithin ihren Freispruch und verfügte ihre Entlassung; das Gesetz jedoch verlangte, dass man vierundzwanzig Stunden verstreichen lasse, ehe sich die Pforten öffneten.

Ebendiese vierundzwanzig Stunden entschieden die ganze Sache. Noch ehe sie verstrichen waren, reichten elf Mitglieder der Geschworenenbank – in der Meinung, ihr Ausspruch sei ein Irrtum gewesen – ein Gesuch ein, es möge ihnen gestattet sein, ein neues Urteil zu fällen. Der Antrag war widerrechtlich; der königliche Kommissar sprach dies aus, mit einer Festigkeit, welche die Gazette rühmend hervorhebt. Das Kriminalgericht setzte sich indessen darüber hinweg, erlaubte den Geschworenen ein erneutes Zusammentreten, und ebenjene erklärten Marie Tondu des Mordes für überführt – am Tage nach jenem, an dem man sie freigesprochen hatte.

Man ahnt wohl, was diese vierundzwanzig Stunden auf einer Insel bedeuteten, wo der Tod einer Frau nicht binnen Tagesfrist vergessen war: Unterredungen, Besuche, womöglich die Sippschaft der Verblichenen. Die Gazette schweigt darüber, was elf Gewissen in einer einzigen Nacht umkehrte.

Der königliche Kommissar und die Angeklagte riefen gemeinsam den Kassationshof an, und das Kassationsgericht gab ihnen recht. Es hob den zweiten Spruch der Geschworenen samt dem darauffolgenden Urteil auf: Eine Angeklagte, die für nicht überführt erklärt und freigesprochen worden sei, müsse auf der Stelle in Freiheit gesetzt werden und dürfe wegen derselben Tat weder abermals festgenommen noch angeklagt werden. Wären die Richter einmütig der Überzeugung gewesen, die Geschworenen hätten geirrt, so hätte ihnen das Gesetz einen anderen Weg gewiesen: den ersten zwölf Geschworenen drei weitere beizuordnen und mit einer Vierfünftelmehrheit zu entscheiden. Diesen Weg hatten sie nicht beschritten.

Hatte Marie Tondu auf Hippolyte Paciola eingestochen? Die Geschworenen hatten Nein gesagt, hernach Ja; das Gesetz hielt sich an das erste Wort. Es ist dies vielleicht die klarste Lehre jener Jahre: Ein Freispruch ist keine vorläufige Meinung, die man zurücknimmt, wenn man schlecht geschlafen hat.

Gazette des nouveaux tribunaux, 1792, Tribunal de cassation, Urteil vom 22. Juni 1792 (Rechtssache Marie Tondu, Kriminalgericht des Departements Korsika).

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