Die Gazette reiht die Notiz zwischen einen Zahlungsaufschub für die Strumpfwirker zu Angers und die Bekanntmachung zur Erneuerung der Subskriptionen ein. Und doch ist dies einer jener Fälle, bei denen es genügt, die nackten Tatsachen auszusprechen.
Urteil des Pariser Parlaments vom Februar 1781, welches Nicolas Gérard, bereits vorbestraft und gebrandmarkt, dazu verurteilt, auf der Place de Grève lebendig gerädert zu werden – wegen vorsätzlichen Meuchelmords an der Person eines Schneiders namens Herse, der ihm Gastfreundschaft erwiesen und ihn bei sich aufgenommen hatte. Nach der Tat hatte Gérard sich der Möbel und der Habe seines Opfers bemächtigt und diese durch ihm ergebene Kumpane fortschaffen lassen.
Man erahnt die Tragödie, ohne dass die Gazette sie ausschmücken müsste. Ein Mann, bereits von der Justiz mit dem Schandmal gezeichnet, gewiss ohne Obdach, und ein Schneider, der ihm seine Tür öffnet. Tage, vielleicht Wochen unter demselben Dach. Dann das Verbrechen – mit Vorbedacht verübt, wie der Urteilsspruch vermerkt –, und nach dem Mord jene Kaltblütigkeit, die mehr noch erschauern lässt als die Tat selbst: herbeigerufene Spießgesellen, ein Karren oder kräftige Arme, um die Stube auszuräumen; der Hausrat eines Toten, der am helllichten Tag mitten in Paris die Treppe hinabgeschafft wird.
Der Name des Schneiders steht da in einem einzigen Wort: Herse; weder sein Vorname noch sein Alter sind bekannt, noch der Grund, weshalb er Gérard Unterschlupf gewährt hatte. In den Archiven der Justiz ist von ihm nichts geblieben als diese Gastfreundschaft – und der Preis, den sie ihn kostete.
Gazette des tribunaux, 1781, Urteil des Pariser Parlaments vom Februar 1781.
