Die Gazette eröffnet diesen Fall mit der Betrachtung eines Philosophen: Die Zauberer und Hexenmeister, einst so zahlreich im Lande, seien vor dem lichten Glanze der Gelehrsamkeit und der Vernunft zerstoben; sie wagten es nicht länger, die Städte zu bewohnen, und fänden nur noch in den entlegensten Dörfern Zuflucht, wo einfältige Leichtgläubigkeit dem Wunderbaren noch immer willig Gehör schenkt. Das Parlament der Normandie hatte just vier dieser Gesellen aus nächster Nähe in Augenschein zu nehmen.
Sie hießen Manoury, Étienne Lebert, François Petrou und Mesnil und trieben ihr Unwesen in den Dörfern der Vogtei von Domfront. Ihre Kunstgriffe stützten sich auf ein einziges Schriftstück: eine von eigener Hand gefälschte päpstliche Bulle, datiert auf den 25. Mai 1780, niedergeschrieben mit zinnoberroten Lettern – jener Farbe, die ihnen am ehesten geeignet schien, die Blicke zu bannen und den Verstand zu blenden. Besagte Bulle kündete davon, dass im Weiler La Burlière, in der Pfarrei La Barroche, bei einem gewissen René Peccate – den das Dokument sorgsam beim Namen nannte – eine goldene Punze nebst anderen edlen Münzen verborgen liege.
Die Schlinge war gar plump gelegt, räumt die Gazette ein; doch René Peccate, der des Lesens wohl unkundig war, vermochte nur zu staunen und zu glauben. Man prellte ihn um etwa fünfhundert Livres an barem Gelde, dazu um sechs Hemden, zwei Leintücher, Garn, einen Schinken und eine Andouille.
Man sollte meinen, eine derlei plumpe List verfange nur ein einziges Mal. Doch zu Beginn einer Fastenzeit fiel ein gewisser Pierre Portier aus dem Dorfe Viverel, Pfarrei Aubusson, seinerseits dem Blendwerk anheim: Mehr als dreihundert Livres verlor er, seinem Sohne ward ein Zaumzeug im Werte von elf Francs abgeschwatzt und der jungen Schwiegertochter zwei silberne Ringe, zwei Knäuel Wolle sowie drei Servietten. Einer der Zauberer, der das Gewerbe schon länger betrieb, hatte bereits im Jahre 1778 einem Pierre Morieux aus der Pfarrei Prousse einhundertdreiundachtzig Livres und siebzehn Sous, ein Betttuch und ein Paar Gamaschen abgejagt.
Der Ruf dieser Wundermänner drang schließlich an das Ohr des Substituten des Generalprokurators, der die Sache genauer zu prüfen gedachte. Jean Manoury und Mesnil ergriffen das Weite; die übrigen wurden festgesetzt. Mit Urteil vom 14. Oktober 1781 verurteilte das Parlament vier von ihnen zur öffentlichen Abbitte, behängt mit Schandtafeln, die die Worte trugen: »Vermeintliche Zauberer, Betrüger und Urkundenfälscher zur Täuschung des Volkes, unter dem Vorwande, Schätze heben zu lassen«, sowie zu neun Jahren Galeerenstrafe; die beiden Flüchtigen wurden in contumaciam verurteilt, zwei weitere Verdächtige außer Verfolgung gesetzt.
Von diesem ganzen Handel bleibt das Verzeichnis der Beute das beredteste Zeugnis. Ein Schatz ward niemals gefunden; doch die normannische Hexerei des Jahres 1780 ließ sich in Hemden, Servietten und Andouilles aufwiegen – mit allem mithin, was jene ihr Eigen nannten, die da reich werden wollten.
Gazette des tribunaux, 1781, Parlement de Rouen, Urteil vom 14. Oktober 1781 (nach den Causes célèbres von Des Essarts und Richer).
