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Die 54 Gerichtsgeschichten · Saint-Laurent-d’Olt, im Rouergue, 1781

Hundert Livres an Gebeten

Der Vater hatte sein Gut der Tochter hinterlassen. Der Sohn vergriff sich am Leichnam. Er wird hundert Livres für Gebete um das Seelenheil des Toten zahlen müssen.

Die Gazette des tribunaux führt diesen Fall in einem Verzeichnis von Urteilen auf, eingereiht zwischen einem Hausierer, der Lotterielose fälschte, und einer kanonistischen Rechtsfrage über Ehedispensen. Er umfasst kaum einen einzigen Satz. Doch welch einen Satz.

Mit Erkenntnis vom 11. Februar 1781 verurteilt das Parlement von Toulouse Louis Boissonade, Schlosser aus Saint-Laurent-d’Olt im Rouergue, angeklagt und überführt, den Leichnam seines Vaters geschmäht und misshandelt zu haben – aus Hass darüber, dass dieser über seine Güter zugunsten seiner Tochter, der Schwester des besagten Boissonade, verfügt hatte.

Man muss bei diesen Worten verweilen. Der Vater ist tot; das Testament ist eröffnet oder bekannt; das Vermögen fällt an die Schwester. Und der Sohn, statt den Rechtsweg zu beschreiten, vergreift sich am toten Leib. Die Gazette berichtet nicht, worin diese Schmähungen und Misshandlungen bestanden, noch wo sie sich zutrugen – im Sterbehaus oder auf dem Weg zum Gottesacker; sie nennt keine Zeugen. Sie benennt einzig den Hass und dessen Beweggrund.

Die Strafe zeugt von einer Findigkeit, die einer heilsamen Züchtigung gleicht. Boissonade hat vor dem Portal der Kirche Saint-Étienne zu Toulouse öffentliche Abbitte zu leisten, den Strick um den Hals, geführt vom Scharfrichter; er wird für zehn Jahre aus dem Zuständigkeitsbereich des Parlements verbannt; und er hat hundert Livres zu entrichten, die dazu bestimmt sind, in der Kirche von Saint-Laurent Fürbitten für die Seelenruhe seines Vaters lesen zu lassen.

Der Sohn, der den Toten um eines Erbes willen geschändet hatte, musste ihm also aus eigenen Mitteln Messen stiften. Man wüsste gar zu gern, ob die Schwester ihnen beiwohnte.

Gazette des tribunaux, 1781, Parlement de Toulouse, Urteil vom 11. Februar 1781.

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