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Armes de la Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · CUISINE & LETTRES
Die 54 Gerichtsgeschichten · Französischer Vexin und Paris, 1780

Die Klage, die zur Schlinge wurde

Sechsundzwanzig Jahre der Ehe. Dann klagt er sie des Ehebruchs an. Die Tournelle weist ihn ab – und lässt die Gattin per Haftbefehl ergreifen.

Die Gazette hebt diesen Fall mit dem Seufzer eines Moralisten an: Man suche den Sittenverfall beileibe nicht allein in der Hauptstadt; die Seuche habe um sich gegriffen, und selbst die kleinsten Provinznester seien bereits davon angesteckt. Daraufhin entrollt sie, ohne die vollen Namen preiszugeben, die Geschichte des Sieur und der Dame de la V…, ansässig in einer kleinen Stadt des französischen Vexin.

Sechsundzwanzig Jahre lang hatten die Gatten in Eintracht gelebt. Dann aber schlich sich die Zwietracht ins Haus; der Lebenswandel der Dame, so weiß die Gazette zu berichten, ward mehr als verdächtig, und ihr Gemahl bemühte sich um ein Lettre de cachet, um sie hinter Klostermauern setzen zu lassen. Sie erfuhr davon, erwirkte die Aufhebung des königlichen Befehls und ging sogleich zum Gegenangriff über: Sie reichte Klage auf Trennung ein, begründet mit anstößigem Betragen, Misshandlungen und Verleumdung. Der Gatte parierte mit einer Anklage wegen Ehebruchs wider seine Frau und einen gewissen Sieur D…, ihren Mitschuldigen. Leibliche Verhaftungsbefehle wurden gegen beide erlassen; man ging in die Berufung; das Parlement verwies das Ganze an die Strafkammer der Tournelle.

Die Verteidigung der Dame war geschickt ersonnen. Die Klage sei bloße Rache; die Zeugen seien allesamt Bedienstete des Gatten und erbitterte Feinde der Beschuldigten; überdies könne der Sieur D… ein lückenloses Alibi vorweisen. Vor allem aber: Der Ehemann habe längst verziehen. Seit Einreichung seiner Klage hätten die Eheleute wieder einträchtig auf derselben Kirchenbank gesessen, hätten gemeinsam in Pontoise und Sannois diniert und gar im selben Gemach unter ein und demselben Alkoven geruht. Was der Gemahl in Wahrheit begehre, so ließ sie vortragen, seien einzig ihre Einkünfte, und diese waren beträchtlich.

Der Ehemann hielt Zeugnisse der Honoratioren seiner Stadt dagegen und beteuerte, die ihm zur Last gelegten Misshandlungen und Schmähungen entbehrten jeder Glaubwürdigkeit.

Das Urteil vom 12. Juni 1780, ergangen auf die Anträge des Generaladvokaten d’Aguesseau, birgt eine ungeheure Überraschung. Das Gericht erklärte den Gemahl mit seiner Klage für unzulässig und verurteilte ihn zu den Kosten gegenüber dem Sieur D…: Der Ehebruch kam gar nicht erst zur Verhandlung. Doch bescheinigte das Gericht der Staatsanwaltschaft die Anzeige über Akte gewerbsmäßiger Unzucht wider die Dame de la V…, erließ Haftbefehl zu ihrer Ergreifung und ordnete an, ihr von Amts wegen den Prozess zu machen.

So verlor der Mann, der seine Gattin bezichtigt hatte, seinen Prozess – und die Frau, die eben noch obsiegte, sah sich plötzlich von der Krone selbst verfolgt. Die Gazette berichtet nicht, was jenes zweite Verfahren ans Licht brachte, noch ob der Alkoven von Sannois eine echte Versöhnung oder ein meisterhafter Schachzug gewesen war.

Gazette des tribunaux, 1780, Parlement de Paris, Tournelle, Urteil vom 12. Juni 1780 (Rechtssache des Sieur und der Dame de la V…).

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