Die Gazette gönnt ihr keinen Vornamen. Sie nennt sie Lamberties, Ehefrau Villemain, gewesene Gräfin, und führt sie zuvörderst über jene Eigenschaft ein, die man ihr zur Last legte: die Mätresse des vormaligen Grafen von Polignac gewesen zu sein. An diesen Namen knüpft sich ihr ganzes Verhängnis.
Im Jahre 1791 hatte sie zwei Männern zur Flucht aus Frankreich verholfen, den gewesenen Grafen von Lamberties – der eine einst Oberst im Regiment Normandie, der andere ehemaliger Offizier der königlichen Leibgarde –, und ihnen die nötigen Mittel übergeben, um das Staatsgebiet zu verlassen. Zudem hatte sie einhundertdreißig Stücke Tafelsilber aus dem Besitz der Polignacs an sich genommen und in einem Kabinett verwahrt, das sie eiligst zumauern ließ.
Eine Mauer bewahrt kein Geheimnis für lange Zeit in einer Stadt, die unaufhörlich durchsucht wird. Zu Beginn des Jahres 1792 brachte eine Haussuchung das Versteck ans Licht. Sie selbst freilich hatte – unter dem Vorwand, ihre angegriffene Gesundheit erfordere einen Brunnenkuraufenthalt – französischen Boden längst verlassen. Sie weilte lange Zeit in Spa, wo sie mit den Montmorencys, den Polignacs, den Lamberties verkehrte und mit so vielen anderen Feinden der Republik, wie die Gazette vermerkt, dass ihr selbst deren Namen entfallen waren.
Was sie zurückführte, war weder Reue noch Vaterlandsliebe: Es war der Anfall einer Erbschaft in der Seitenlinie. Man verhaftete sie und stellte sie vor das Revolutionstribunal.
Sie gestand diesen Umgang ein. Sie gestand gleichfalls, aus den Händen einer Person, deren Namen und Wohnsitz sie nicht kenne, treuhänderisch Silberzeug mit dem Wappen der Polignacs empfangen zu haben; später habe sie eingewilligt, es auf eigene Rechnung zu übernehmen, und jenem Unbekannten dreitausend Livres dafür gezahlt. Die Geschworenen erkannten die in den Jahren 1791 und 1792 mit den Polignacs und Lamberties betriebenen Umtriebe als erwiesen an und sprachen sie der Urheberschaft oder Mitschuld für überführt aus. Das Tribunal verurteilte sie zum Tode und verfügte die Einziehung ihrer Güter. Das Urteil datiert vom 7. Germinal des Jahres II.
Man wüsste gar zu gern, um welche Erbschaft es sich handelte und wie beträchtlich sie wohl gewesen sein mochte, dass eine Frau aus Spa zurückkehrte, um sie im Paris des Jahres II einzufordern. Die Gazette schweigt sich darüber aus. Sie sagt auch nicht, wer jener Unbekannte mit den dreitausend Livres war. Es bleiben ein zugemauertes Kabinett, eine Erbschaft und eine Frau, die um des einen willen nach Frankreich zurückkehrte und dort das andere fand.
Gazette des nouveaux tribunaux, Jahr II (1794), Revolutionäres Kriminaltribunal, Urteil vom 7. Germinal Jahr II.
