Er hieß Johann Heinrich Stengel, zählte neunundvierzig Jahre, war zu Neustadt in der Pfalz geboren und diente Frankreich seit 1760. Im Mai 1793, als Brigadegeneral der Revolutionsarmeen, stand er vor dem Revolutionstribunal – wegen eines einzigen Märztages, an dem alles nachgegeben hatte.
Die Anklageschrift war präzise. Stengel befehligte die Vorhut der Nordarmee in Belgien; seit geraumer Zeit erreichten ihn Meldungen, dass die Preußen an die Ufer der Rur rückten, und er hatte diese Warnungen in den Wind geschlagen. Am 1. März, von überlegenen Kräften geworfen, hatte er weichen müssen: Kavallerie, Artillerie und Infanterie pell-mell durcheinander – es glich eher einer Flucht denn einem geordneten Rückzug. Die Truppen, als sie Aachen erreichten, fanden die Stadttore verschlossen und den Feind bereits im Innern. Mehrere Bataillone waren aufgerieben worden, namentlich das dritte Bataillon von Paris. Überdies raunte man von feindlichen Trompetern, die stundenlang mit ihm eingesperrt gewesen seien, und von Reisen nach Jülich, an den Hof des Kurfürsten von der Pfalz.
Der Oberst des dritten Pariser Bataillons trat vor, um die Dinge aus der Nähe zu schildern, wie der gemeine Soldat sie erlebte. Seine Männer, im Januar und Februar an der Rur auf verlorenem Posten, hatten ihn ersucht, beim General um Ablösung oder Verstärkung anzuhalten. Stengel hatte barsch entgegnet: »Haben Sie Furcht?« Man hatte ihm geantwortet, nein, und müssten sie auch allesamt verderben, so würden sie doch nicht weichen. »Der Ausgang hat es bewiesen«, sprach der Zeuge. Umzingelt, zur Übergabe aufgefordert, schossen sie noch dreimal mit Kartätschen, ehe sie niedergemetzelt oder gefangen genommen wurden. Mehr als zwei Monate lang, setzte er hinzu, habe man weder General noch Adjutanten zu Gesicht bekommen.
Ein Oberstleutnant des dreizehnten Bataillons ergänzte das Gemälde: zwei Monate im tiefsten Winter auf dem Stroh liegend, ohne sich je entkleiden zu können; ein Fluss, dessen Bett er hatte ausloten lassen und den die Pferde mit dem Wasser bis zum Bauch durchwateten; Husarenoffiziere, die am Vortag des Angriffs durchs Fernrohr sahen, wie das feindliche Lager aufbrach, und die an den General schrieben, ohne je ein Wort der Antwort zu empfangen.
Stengel verteidigte sich wie ein Mann der Zahlen. Er sei nicht der Oberbefehlshaber gewesen, sondern Valence. Er habe fünfundfünfzig Kantonements zu überwachen gehabt – einundzwanzigtausend Mann für eine Front von vierzehn Meilen, an den Ufern eines Flusses, der an zwanzig Stellen zu durchfurten war. Täglich habe er nach Lüttich geschrieben, um Verstärkung zu erbitten; da er keine erhielt, konnte er auch keine entsenden. Man verlas ein Schreiben von ihm, worin er sich bereits bitter über seine Lage beklagt hatte. Und der Briefwechsel mit dem Feinde? »Man weise mir doch einen einzigen Brief nach, eine einzige Zeile!« Man halte ihn, so sprach er, für einen Phantasten.
Die Gerichtszeitung bricht mitten in den Verhandlungen ab; das Urteil ist nicht verzeichnet. Es bleibt eine der ältesten Fragen des Krieges: Wenn eine allzu lange Linie bricht, wer hat sie gebrochen – der Mann, der sie hielt, oder jene, die sie ihm zu halten gaben?
Gazette des nouveaux tribunaux, 1793, Tribunal criminel révolutionnaire, Fall Jean-Henri Stengel, Brigadegeneral.
