Alles nahm seinen Anfang mit einigen Worten, die der Sieur Froidefond de Queyssac zu Castillon in geschlossener Gesellschaft an den älteren Bruder des Sieur Damade richtete. Die Rede missfiel; man forderte Genugtuung; es kam, so berichtet die Gazette, zu einigen leichten Gefechten, bei denen Damade verwundet wurde, und die Sache schien beigelegt.
Sie war es keineswegs. Froidefond stand im Militär, Damade im Handel; dass dieser Krämer es gewagt hatte, die Klinge gegen ihn zu ziehen – dies konnte und wollte der Offizier nicht verzeihen. Er verlangte seine Entwaffnung, zunächst beim Statthalter der Marschälle von Frankreich, sodann beim Marschall von Mouchy in eigener Person. Damade verteidigte sich, indem er die Verdienste seiner Ahnen ins Feld führte, behielt seinen Degen, und der Marschall ließ beide Kontrahenten die Verpflichtung unterzeichnen, einander künftig weder nah noch fern nachzustellen.
Einige Zeit darauf, anlässlich einer Visite bei Damen zu Castillon, traf Damade abermals auf Froidefond. Dieser, der seinen Säbel abgelegt hatte, gürtete ihn wieder um die Hüften und sprach: „Seht da einen Säbel, den ich soeben habe schärfen lassen; der wird gewiss noch jemandem die Ohren abschneiden.“ Damade erwiderte nichts und empfahl sich.
Noch am selben Tage, auf der Straße nach Lamothe-Montravel, ritt ihm der Chevalier de Queyssac entgegen, der Bruder des Offiziers, der einen Säbel und zwei Doppelrohrpistolen am Sattel führte. Der Chevalier verlangte zunächst, gegrüßt zu werden; dann bot er ihm eine Pistole dar. Damade ergriff sie; nun galt es zu entscheiden, wer den ersten Schuss abgeben solle; da keiner den Anfang machen wollte, nahm der Chevalier seine Waffe wieder an sich.
Zwei Tage später, wiederum in Castillon, befand sich Damade auf dem Weg zum Mittagessen bei einem Freunde, als man ihm von Neuem den Weg vertrat, um seinen Gruß zu erzwingen. Der Hader entflammte; ein weiterer Spross der Queyssacs lief, einen Säbel zu holen; Damade führte lediglich einen Hirschfänger bei sich, der alsbald zerbrach. Bereits schwer verwundet, parierte er auf der Flucht, so gut es ging, mit einem Spazierstock und feuerte schließlich eine Pistole auf Froidefond ab, die diesem jedoch nur eine ganz leichte Quetschung beibrachte. Froidefond stürzte sich erneut mit dem Säbel auf ihn und spaltete ihm die Arme bis auf die Knochen.
So jedenfalls stellen sich die Tatsachen in der Denkschrift Damades dar; die Gazette versäumt nicht zu erwähnen, dass die Queyssacs dem allermeisten widersprachen. Daraufhin hub eine andere Schlacht an – diesmal auf dem Papier: wechselseitige Klagen, Haftbefehle, ein Urteil des Parlements von Bordeaux auf Antrag des Generaladvokaten Dupaty, welches Damade entlastete und die Queyssacs ins Gefängnis verwies; ein Erlass des Staatsrats, der den Urteilsspruch von Bordeaux kassierte und den Fall gänzlich an Toulouse übertrug; und schließlich das Urteil von Toulouse vom 18. April 1777, welches das bisherige Verfahren aufhob, die Parteien vor den Seneschall von Libourne verwies und die Queyssacs zu sieben Achteln der Kosten verurteilte.
Drei Jahre des Rechtsstreits, um fast wieder am Ausgangspunkt anzulangen – und ein Mann, dessen Arme bis auf die Knochen aufgeschlitzt worden waren, weil er den Gruß verweigert hatte. Den Ausgang der Sache verschweigt die Gazette: Der Prozess sollte in Libourne von Neuem beginnen.
Gazette des tribunaux, 1777, Parlement de Toulouse, Urteil vom 18. April 1777 (Sache Reller-Damade gegen die Herren von Queyssac).
