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Armes de la Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · CUISINE & LETTRES
Die 54 Gerichtsgeschichten · Reims und Paris, 1769–1778

Der Mann, der nicht er selbst war

Seine Schwester schwor, er sei nicht ihr Bruder. Man verurteilte ihn als Fälscher unter fremdem Namen. Fünf Jahre später gab ihm das Parlement den seinen zurück.

Es gibt Prozesse, in denen man um einen Acker streitet, um ein Haus, um eine Erbschaft. In diesem aber stritt man einem Menschen seinen eigenen Namen ab.

Remy Baronnet war lange Zeit in der Fremde gewesen. Bei seiner Rückkehr erfuhr er, dass seine Schwester, die Witwe eines Quentin Lamort, seine Abwesenheit genutzt hatte, um sich in den Besitz jener Güter setzen zu lassen, die ihm aus dem mütterlichen Nachlass gebührten. Dessen ungeachtet verkaufte Baronnet seine Anteile für eine gewisse Summe an einen Mann namens Aubert. Aubert, nunmehr rechtmäßiger Eigentümer, legte den Kaufvertrag der Witwe Lamort vor; diese jedoch behauptete steif und fest, der Mann, der diesen Handel besiegelt habe, sei mitnichten ihr Bruder, sondern ein Betrüger, der sich dessen Namen angemaßt habe.

Die Behauptung war ungeheuerlich – und doch hatte sie Erfolg. Zwar hatte ein erster Richter den Vertrag für gültig erklärt, doch die Witwe rief das Bailliage von Reims an, beharrte auf ihrem Standpunkt und erwirkte eine förmliche Untersuchung. Ein Urteil vom März 1769 erklärte den Verkauf für nichtig, untersagte Baronnet das Führen seines Namens und erließ Haftbefehl wider ihn. Ein weiteres Erkenntnis vom 29. Oktober 1773 verurteilte ihn sodann unter dem Namen Guillaume Babilot dazu, vor dem Portal des Bailliage von Reims öffentliche Abbitte zu leisten, an Brust und Rücken versehen mit einer Tafel des Inhalts: »Fälscher, Erbschleicher unter angemaßtem Namen«; hernach gebrandmarkt und auf Lebenszeit auf die Galeeren gebracht zu werden. Eine Sonderkommission bestätigte diesen Richterspruch im Januar 1774.

Man vergegenwärtige sich diesen Vorgang: Ein Mann, dazu verdammt, als Fälscher mit glühendem Eisen gezeichnet zu werden, weil er behauptet hatte, er selbst zu sein – und verurteilt, unter dem Namen eines anderen an die Riemen geschmiedet zu werden. Die Gazette schweigt darüber, ob das Urteil vollstreckt wurde.

Er erwirkte beim königlichen Rat, dass das Parlement de Paris den Prozess zur Revision annahm. Mit Urteil vom 26. August 1778 vernichtete die Tournelle den Reimser Spruch, sprach Remy Baronnet von allen Beschuldigungen frei, ordnete an, dass seine Gefängniseinträge ausnahmslos in allen Registern getilgt und ausgestrichen würden, und gestattete ihm, den Urteilsspruch auf eigene Kosten drucken und anschlagen zu lassen, wo immer es ihm beliebte. Die Gazette, die einst über seine Anklage berichtet hatte, bemerkte, Menschlichkeit und Gerechtigkeit geböten es nunmehr, seine Unschuld in alle Welt zu tragen.

Sie berichtet nicht, was aus der Schwester wurde, noch ob man den wahren Guillaume Babilot je wiedergesehen hat – sofern es ihn überhaupt gab. Gewiss ist nur, dass es fünf Jahre lang einen Menschen gab, den die Justiz des Königs für einen Fremden hielt und den selbst die eigene Familie zu erkennen verweigerte.

Gazette des tribunaux, 1778, Parlement de Paris, Tournelle criminelle, Urteil vom 26. August 1778 (Revisionsverfahren Baronnet).

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