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Die 54 Gerichtsgeschichten · Paris und Saint-Domingue, 1793

Die gelben und grünen Kokarden

Saint-Domingue steht in Flammen. Der Gouverneur beteuert, stets nur die Trikolore getragen zu haben. Vor den Augen der Geschworenen entfaltet ein Plantagenbesitzer das Banner der Aufständischen.

Es gibt Prozesse, in denen über einen einzelnen Menschen gerichtet wird, und andere, in denen durch ihn eine ganze Kolonie auf der Anklagebank sitzt. Das Verfahren gegen Louis-Philibert-François Rouxel de Blanchelande, vormaligen Maréchal de camp und Statthalter der französischen Inseln unter dem Winde, war von der zweiten Art. Vor dem Revolutionstribunal, das durch das Gesetz vom 10. März 1793 im Justizpalast eingerichtet worden war, um ohne Berufung über die Verschwörer zu richten, schien ganz Saint-Domingue in den Zeugenstand zu treten.

Der Bürger Hugues sprach als erster von den Vorgängen zur See. Er war beauftragt gewesen, die Bewaffnung zweier Schiffe, der Agathe und des Castor, zu überwachen, die einem gewissen Borel, dem neuen Kommandanten der Nationalgarde, entgegengeschickt worden waren. Hugues hatte Kapitän Grimoard angewiesen, dessen Ankunft zu sichern; Grimoard hatte Gehorsam versprochen, jedoch unter der Bedingung, dass die Requisitionen nicht mit den Worten „im Namen der Nation und des Gesetzes“ überschrieben würden. Statt Borel zu schützen, hatte er ihn daraufhin samt seinen Gefährten auf offener See festgesetzt und als Gefangenen nach Saint-Marc überführt. Blanchelande, so versicherte der Zeuge, habe dieses Vorgehen in einem Brief gutgeheißen.

Dann folgte jenes Bild, das die Gazette der Nachwelt überliefert hat: das Erscheinen des Gouverneurs vor Port-au-Prince mit zwei Linienschiffen und zwei Fregatten, sein triumphaler Einzug in die Stadt inmitten eines Generalstabs, dessen Hüte mit gelben und grünen Kokarden geschmückt waren. Der Zeuge berichtete auch vom gewaltsamen Tod eines Patrioten namens Praloto.

Der Angeklagte erwiderte mit unerschütterlicher Fassung. Man warf ihm vor, die Beschlüsse der Kolonialversammlung gebilligt zu haben; doch wie konnte man ihm ein Verbrechen daraus machen, den Beratungen der Volksvertreter der Kolonie beigepflichtet zu haben? Was die Kokarden betraf, so habe er stets allein die Trikolore getragen, und er forderte den Zeugen heraus, zu beweisen, dass seine Offiziere andere Abzeichen zur Schau gestellt hätten.

Augustin-Jean Bruley, Plantagenbesitzer und Kommissar der Kolonie, trat ungleich furchterregender auf. Praloto, so schilderte er, sei nach Saint-Marc geschickt worden – in eine Stadt, die die erbittertsten Feinde der Revolution beherbergte. „Der Ausgang hat die treulosen Berechnungen dieses Generals bestätigt“, setzte er hinzu: Der Unglückselige war mit seinen eigenen Waffen in Stücke gehauen und ins Meer geworfen worden.

Daraufhin berichtete Bruley, der Bürgermeister der Pfarrei Grande-Rivière gewesen war, von jenem Krieg, den er zehn Monate lang geführt hatte. Die Anführer der Aufständischen, so beteuerte er, hätten „Es lebe der König!“ gerufen, sich mit Titeln von Generälen der königlichen Armeen geschmückt und das Kreuz des Heiligen Ludwig getragen; einer von ihnen, Jean-François, habe ein blaues Ordensband und eine Satinschärfe mit der Aufschrift „Es lebe der König von Frankreich!“ getragen. Der Gouverneur habe über achttausend Mann verfügt, und anstatt den Aufstand in der Ebene einzudämmen, habe er zugelassen, dass er sich in den Bergen festsetzte. Bruley schilderte die Massaker mit Worten, die keine Feder wiederholen mag.

Und jäh, mitten in der Verhandlung, entfaltete der Zeuge eine Fahne: die der Nationalgarde von Dondon, einst von den Aufständischen erbeutet und ihnen durch einen Dragonerkommandanten von Le Cap wieder entrissen. Man hatte die Worte „die Nation, das Gesetz“ darauf getilgt, sodass einzig „Es lebe der König“ stehen geblieben war. Die Geschworenen betrachteten das Tuch stumm.

Die Ausgabe der Gazette bricht hier ab, mitten im Bericht dieses grausamen Krieges. Zurück bleibt das Bild jener Fahne mit der weißen Schleife, die in einem Saal des Pariser Justizpalastes von Hand zu Hand gereicht wird – zweitausend Meilen entfernt von jenen Höhenzügen, über denen sie einst wehte –, und eine Frage, die der Prozess aufwarf, ohne sie je beantworten zu können: An welcher Revolution ging Saint-Domingue damals zugrunde?

Gazette des nouveaux tribunaux, 1793, Tribunal criminel révolutionnaire de Paris, Prozess gegen Louis-Philibert-François Rouxel de Blanchelande.

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