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Die 54 Gerichtsgeschichten · Chazelles-sur-Lavieu, im Forez, 1783–1784

Ein einziger Feind

In Chazelles trennten kaum zwei Fuß die Betten der Ehegatten. Die Pistole verfehlte den Schläfer nicht. Die Justiz irrte zweimal.

Am 9. Januar 1783, um elf Uhr nachts, streckte in einem Hause zu Chazelles im Forez ein mit zwei Kugeln geladener Pistolenschuss den Sieur Morel de la Combe, Gerichtsherrn und Châtelain von Lavieu, auf seinem Lager nieder. Er schlief erst seit dem Vorabend in dieser Kammer des ersten Stockwerks, da sein Haus gegenwärtig ausgebessert wurde. Sein Bett stand in einem Alkoven; das seiner Gattin war davon nur durch einen Zwischenraum von etwa zwei Fuß getrennt, und ein einziger Vorhang umschloss beide Lagerstatt.

Madame Morel schlief. Vom Knall emporgeschreckt, erblickte sie im selben Augenblick den blutüberströmten Leib ihres Gatten. Sie rief um Hilfe; der Mörder war bereits entflohen. Ihr selbst war kein Haar gekrümmt worden. Wer dort geschossen hatte, wusste demnach im Dunkeln auf zwei Fuß genau, welches der beiden Betten er suchte.

Man muss einräumen, dass die Rechtspflege der Provinz, sobald ein Verbrechen ein ganzes Land in Schrecken versetzt, stets nach dem Nächstliegenden greift. Schon am folgenden Tag verhaftete man Pierre Barou, einen Schreiner, der bei den Ausbesserungen im Hause tätig gewesen war und folglich dessen Winkel und Gehege kannte; bald darauf behelligte man einen weiteren Barou namens Benoît, Schankwirt zu Chazelles. Die Verdachtsmomente waren vage; doch ein Mann, der den Schlüssel zu einer Kammer besessen hat, gilt den Augen der Menge stets als jener, der sie aufgeschlossen hat.

Da trat eine Frau in den Handel ein, deren Namen die Gazette verschweigt. Sie grollte dem Pfarrer der Gemeinde, dem Sieur Mosnier, wegen einer vereitelten Heirat, bei welcher er wohl als Hindernis oder Zeuge im Wege gestanden hatte. Sie trat vor die Gerichte und gab an, der Pfarrer habe den Schreiner zu der Tat angestiftet. Man zieh ihn nicht, selbst geschossen zu haben; man klagte ihn an, was noch feiger ist, die Tat eingegeben zu haben.

Die Vogtei Montbrison erließ Haftbefehl gegen den Pfarrer, und ein Priester, dessen ganzer Lebenswandel ohne Fehl gewesen war, von seinen Oberen geschätzt und von seiner Gemeinde geliebt, wurde als Anstifter eines Meuchelmords in die Kerker von Montbrison abgeführt.

Er rief die Tournelle des Pariser Parlaments an, und sein Verteidiger verfasste für ihn eine Denkschrift, von der die Gazette die ersten Seiten anzuführen für geboten hielt, so sehr schienen sie über den Einzelfall hinauszuweisen. Der Advokat ficht darin nicht allein für seinen Klienten. Er hebt hervor, dass diesem Pfarrer ein einziger Feind genügt habe, um denunziert und in Ketten gelegt zu werden; und er fragt, wie viele Männer von Stand und Welt, die gegen eifersüchtige Leidenschaften und tätigen Hass anzukämpfen haben, nicht vor der Leichtigkeit erzittern müssten, mit der man sie verleumden oder gar ins Verderben stürzen könne. Er fügt jene Bemerkung hinzu, die jeder Magistrat sich stets vor Augen halten sollte: dass die wahren Schuldigen sich solche Denunziationen, die sie zuweilen selbst eingeflüstert haben, nur allzu oft zunutze machen, um den Nachforschungen zu entrinnen.

Am 18. März 1784 verfügte ein Urteilsspruch, dass der Pfarrer vorläufig auf freien Fuß zu setzen sei.

Und hier bricht die Gazette ab. Sie berichtet nicht, was aus den beiden Barous ward; sie berichtet nicht, was aus der Denunziantin ward; vor allem aber verschweigt sie, wer in jener Januarnacht eine Kammer betrat, die erst seit dem Vortag bewohnt war, und ohne Zaudern zwischen zwei Betten, die kaum zwei Fuß trennten, zielsicher jenes des Richters wählte. Wer wusste, dass der Gerichtsherr die Kammer gewechselt hatte? Die Handwerker wohl. Das Hausgesinde gewiss. Und vielleicht noch jemand, an den die Justiz von Montbrison niemals dachte, allzu eifrig damit beschäftigt, einer zornentbrannten Frau Gehör zu schenken.

So bleibt der Fall von Chazelles seit zweieinhalb Jahrhunderten ungelöst – ein Fall, in dem ein Schreiner verhaftet wurde, weil er im Hause gezimmert hatte, und ein Priester in den Kerker geworfen ward, weil er einen Feind besaß.

Quelle: Gazette des tribunaux, Bd. XXI, 1786, Tournelle criminelle des Pariser Parlaments, Anklage wegen vorsätzlichen Mordes. Der digitalisierte Text schreibt »Chamelles« und »Mord«, zwei OCR-Fehler.

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